In meinem Nebenjob gebe ich Kurse als Tauchlehrer und muss regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teilnehmen, um meine Lizenz zu verlängern. In diesem Jahr möchte ich die Fortbildung mit dem Urlaub verbinden, weil sich kein anderes freies Zeitfenster ergibt. Akzeptiert das Finanzamt Schulungen und Fortbildungen am Urlaubsort oder besteht die Gefahr, dass mir die Werbungskosten nicht erstattet werden?
Antworten (4)
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1Antwort von
svannysvanny
Es ist generell so, dass du nur die Zeit anrechnen kannst, die du auch effektiv für die Fortbildung genutzt hast. Wenn du also 2 Wochen in Urlaub bist und dann an 3 Tagen je 2 Stunden eine Fortbildung machst, kannst du diese 6 Stunden anteilhaft absetzen. Und diese Zeit kannst du ja belegen, entsprechend sollte es da auch keine Probleme geben. Aber eben definitiv nicht die ganze Zeit.
(Keine Steuerberatung, nur Meinung und Erfahrung)
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1Antwort von
Raimund1Raimund1
Einfach probieren - fraglich ist, ob alles anerkannt wird. Aber die Kosten für den Lehrgang eigentlich ja - besonders wenn du Einkünfte aus deinen Lehrgängen beziehst und versteuerst
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1Antwort von
anjannianjanni
Ich habe auch schon Bildungsurlaub im Ausland gemacht. Kommt halt immer drauf an.
Du solltest deutlich erkennbar Urlaub von Fortbildung trennen - evtl. auch zeitlich. Dann mußt Du hinterher nicht so viel erklären...
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