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Akuter Notfall- Parken auf dem Behindertenparkplatz

Frage von Queenie1 Queenie1

Meine erste Frage hier:-) Erst mal Hallo an alle die mir hier helfen können, wie ich erst jetzt von meiner Mama erfahren habe hat sie vor ca. 3 Monaten ihr Auto auf nem Behindertenparkplatz abgestellt um schnell ihre Ärztin aufzusuchen. Sie brauchte eine Notfallspritze um einen Anfall der u.U. zur Bewußtlosigkeit führen kann in den Griff zu bekommen. Sie hatte zu dem Zeitpunklt frisch ihre schwere Erkrankung zwar diagnostiziert war aber medikamentös noch nicht "eingestellt". Da sie alleine zuhause war konnte sie noch zur Arztpraxis fahren, hat in ihrer Not aber auf dem B-Parkplatz geparkt.

Zusammen mit Knöllchen und nem ärztlichen Attest, welches ihren Notfall dokumentierte ist sie aufs Ordnungsamt der kleinen Gemeinde. Der zuständige Sachbearbeiter wollte sofort auf die Forderung verzichten. Jedoch der Bürgermeister bestand (nach mehrmaliger persönlicher Bittstellung im übrigen) auf die 60 Euro. Sie hat dann bar bezahlt.

Aufgrund der Aufregung im Zusammenhang mit der Krankheit kam das Gespräch erst kürzlich auf diesen Sachverhalt. Kann ich da irgendwie nachträglich noch was machen? Dankeschöön Karin

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Antworten (13)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von gerwitt gerwitt

    Ich weiß nicht, wie die Rechtslage formal ist.

    Aber das Beispiel des Sachbearbeiters zeigt, dass man da durchaus hätte menschlich handeln können - gerade nach Vorlage des ärztlichen Attests.

    Wenn du die Rechtslage klären willst, würde ich zum Anwalt gehen. Ansonsten einfach mal die örtliche Presse über diesen Sachverhalt informieren.

    Vielleicht greifen die es mal bei ihrer Lokalberichterstattung auf und zeigen damit einem Bürgermeister, dass man sein Amt auch menschlich ausführen könnte.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Behindertenparkplätze werden oft durch unberechtigte Belegt und die kommen mit allen möglichen und Unmöglichen Ausreden warum gerade sie zu diesem Zeitpunkt unbedingt dort Parken müssen. Auch in diesem Fall habe ich so meine Zweifel an dem gesammten Vorgang, da fährt eine ohne rücksicht auf das Leben und die Gesundheit anderen Auto obwohl jederzeit die gefahr besteht Bewusstlos zu werden . Wenn ich bei der Pesse wäre würde ich in diesem Fall dazu raten die Füsse ganz still zu halten.

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Die Zweifel sind mehr als berechtigt.

    Ein Anfall kann zur Bewusstlosigkeit führen und man führt mit dem Auto?

    Unglaubwürdige Ausrede, um einen Behindertenparkplatz zu blockieren.

  • 5
    Antwort von gerd1011 gerd1011

    sie bekommt eine Spritze um Bewußtlosigkeit zu verhindern und fährt dann noch mit dem Auto zum Arzt???

    Wenn das nicht verantwortungslos ist. Sie sollte froh sein, dass sie den Führerschein nicht ganz abgeben muß, da sie möglicherweise gar nicht mehr geeignet ist ein Auto zu fahren.

    Kommentar von 397kg 397kg397kg

    Genau so ist es. Siehe unten.

  • 5
    Antwort von charles0308 charles0308

    Das "Knöllchen" wurde rechtsfehlerfrei erstellt. Die Mutter parkte auf einem Behindertenparkplatz und nicht auf einem Notfallparkplatz.

    Kommentar von Berliner1987 Berliner1987

    Gibt es denn einen Notfallparkplatz??

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Nein warum auch?

  • 4
    Antwort von 397kg 397kg

    Verstehe ich das richtig, dass deine Mutter Auto gefahren ist, obwohl Ohnmacht gedroht hat?

    Und sie hat ihren Führerschein noch?

    Ich würde GANZ still sein und mich wie ein Mäuschen verhalten, dass dieser Umstand nicht aufkommt! Sonst ist der Lappen weg.

    Wer sich in einem Zustand ans Steuer eines Autos setzt, der sich mit dem verantwortlichen Führen eines Fahrzeuges nicht vereinbaren lässt, beweist damit seine Unzuverlässigkeit!

    Man glaubt es nicht!

  • 3
    Antwort von CharlesWaldorf CharlesWaldorf

    Nein, mit der Bezahlung ist die Ordnungswidrigkeit anerkannt. Das ist erledigt. Beschweren kann man sich noch. Aber das wird nichts ändern. Allerdings ist für mich da etwas unklar: 60,- Euro sind kein Verwarn- sondern ein Bußgeld. Werden also nicht sofort kassiert sondern in einem Bußgeldverfahren. Dafür bekommt man eine schriftliche Anhörung zugesandt und kann das Geld dann einzahlen oder eben widersprechen. Wie soll denn das bei Euch gelaufen sein? Der Bürgermeister in einem Kaff kann doch kein Bußgeld erheben und sogleich kassieren lassen. Wie ist das tatsächlich gelaufen?

    Kommentar von Queenie1 Queenie1

    hm- gute Frage, das müßt ich nochmal nachfragen, ich glaub sie war mit der Fackel sofort und persönlich aufm Rathaus.

    Kommentar von CharlesWaldorf CharlesWaldorfCharlesWaldorf

    Das reicht nicht hinten und nicht vorne. Irgendwas "riecht" an der Sache. Ihr habt kein eigenes Ordnungswidrigkeitsgesetz. Das Bußgeldverfahren kann auch nicht über Bürgermeister ausgehebelt werden. Wenn der Sachbearbeiter schon bereit war, die Knolle zurück zu nehmen, dann ist das die eine (rechtswidrige) Sache, wenn sie dann aber auf Forderung des Bürgermeisters fortgesetzt wird, dann hat da das ganz normale Bußgeldverfahren anzulaufen, mit Anhörung und allem was dazu gehört. Ich glaube, Du erzählst hier nur die Hälfte, nur die halbe Wahrheit. Oder Ihr lebt in einer Bananenrepublik, am besten mitten in Deutschland.

  • 3
    Antwort von amigo06 amigo06

    Wenn sie so akut gefährdet war, warum ist sie dann noch Auto gefahren und hat andere Menschen gefährdet. Das sie die 60€ zahlen mußte ist vollkommen richtig.

  • 2
    Antwort von Anton96 Anton96

    Wieso nicht die 35€ die das Kostet Zahlen. Wenn bei deiner Mutter die Gefahr der Bewustlosigkeit beim führen eines Fahrzeugs bestand dann war es grob Fahrlässig das Fahrzeug zu führen. Sie hätte den Notarzt anrufen könne dann wäre das ganze ohne gefährdung andere Menschen abgelaufen. Der Notarzt wäre bestimmt schneller bei deiner Mutter gewesen. Es tut mir leid aber für mcih hörst sich das ganze nach Schutzbehauptung an.

  • 1
    Antwort von waver89 waver89

    Nein, höchstens dem Bürgermeister ins Gewissen nochmal reden.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Nein ich würde dem Bürgermeister mein Dank aussprechen, das er sich nicht belabern lässt. Er hat erkannt das hier Kulanz fehl am Platz ist.

  • 0
    Antwort von Queenie1 Queenie1

    ist schon klar, daß sich da die Meinungen spalten :)

    Keine Sorge, nicht nur ich hab ihr in dieser Hinsicht den Kopf gewaschen Die ganzen Umstände dieser Situation jedoch hier zu schreiben würde den Rahmen sprengen. Es ging mir rein ums zwischenmenschliche. Da man in diesem Fall eh nichts machen kann hat sich das ganze sowieso erledigt.

    Dankeschön denen dies verstanden haben

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Mal so als Hinweis, auf Behindertenparkplätzen darf sogar sofort abgeschleppt werden und das gilt sogar für Fahrzeugen von Berechtigten wenn die vergessen haben den Behindertenparkausweis aus zu legen. Ich kann Ordnungsbehörden verstehen die da kein Auge zu drücken, insbesondere weil es genügend Gefälligkeitsgutachten gibt. Ich hätte die 35€ die das Kostet gezahlt wenn die Ordnungsbehörde sih nicht adzu durcringen kann ie Knoll fllen zu lassen. Ichhalte das Vehalten des Bürgemeier fü mhr als in Ordnung, der hat erkannt was passiert wenn mann anfängt bei diversen elegenheiten ein Auge zu zu drücken.

  • 0
    Antwort von clemensw clemensw

    Nein, kann man leider nicht. Mit Bezahlung der Strafe wird diese anerkannt, nach 2 Wochen ist dann idR kein EInspruch mehr möglich.

    Allenfalls über die Höhe des Knöllchens kann man noch Beschwerde einlegen. Parken auf dem Behindertenparkplatz ist eine Ordnungswidrigkeit und wird normalerweise mit einem Bußgeld von 35€ belegt. Hier wäre also ggfs. nachzuprüfen, wie es zu den 60€ kam.

  • 0
    Antwort von Salviadivina Salviadivina

    Oje, da wurde offensichtlich der Falsche gewählt.

    Sie hätte Widerspruch vor dem Bezahlen einlegen können.

    Einem Bekannten von mir wurde das Auto übrigens abgeschleppt - er hatte das Schild "Behindertenparkplatz" nicht gesehen, weil es von einem Ast fast verdeckt war.

    Kommentar von 397kg 397kg397kg

    Ach ja - da fährt jemand nahe der Ohnmacht mit dem Auto - und stellt sich DANN auch noch auf die Hinterbeine!?

    Kommentar von Salviadivina SalviadivinaSalviadivina

    Ja, Bubal - nach der Ohnmacht ;-)

  • 0
    Antwort von algol1 algol1

    Die Mutter hätte Rechtsmittel gegen den Bescheid ergreifen können, da gibt es allerdings Fristen. Wie lange ist es her, dass sie bezahlt hat? Nach 3 Monaten wäre es, fürchte ich, zu spät.

    Wenn aber "die Tat" vor 3 Monaten war, dann könnte es sich mit der Einspruchsfrist noch ausgehen. Erkundige dich beim ADAC.

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    Antwort von Sommersun Sommersun

    Wohl ehr nicht. Man hätte vielleicht zum Anwalt gehen können.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Klar wegen 35€ und wenn man im Unrecht ist geht man zu Anwalt.

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