1

Akut-Klinik länger als 42 Tage ?

Frage von Guenthi Guenthi

Hallo,

bin hier in einer psychosomatischen Akut-Klinik, Krankenkasse privat will nur 42 Tage bezahlen, Ärzte hier halten längeren Aufenthalt für erforderlich.

Muß meine Krankenkasse auch über diese 42 Tage zahlen oder nicht ? Im Vertrag sind nur pro Kalenderjahr bis 42 Tage vermerkt, aber ich bin ja akut hier.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    das PKV-Unternehmen muss nur die im Vertrag vereinbarten Leistungen erbringen. Die PKV könnte auch freiwillig mehr zahlen. Bei einer psychosomatischen Erkrankung kann ich mir das aber nicht vorstellen.

    Am besten den Vertrag komplett durchlesen und auf andere Einschränkungen achten. Dann wird man wenigsten nicht überrascht.

    Hier sind zum Vergleich die GKV-Leistungen aufgelistet:

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/index.html#BJNR024820988BJNE010003308

    -> §§ 11 bis 62 SGB V

    Gruß

    RHW

  • 0
    Antwort von Bandida85 Bandida85

    Lass dir von deinen Ärzten ein Attest schreiben, dann kannst du evtl. länger dort bleiben auf KK-Kosten aber normalerweise ist das so, wie es im Vertrag geregelt ist.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.