wie sieht es im Moment mit dem Ehegattenunterhalt aus ? Seit 01.01.08 wurde ein Gesetz gültig, wonach eine Mutter mit Kind teilzeit arbeiten muß, wenn das Kind 3 Jahre alt ist. Ab 8 Jahren muss die Mutter dann für sich selber sorgen, sprich Vollzeit arbeiten, wenn es zumutbar ist, sprich das Kind in eine Vollzeitschule geht. Dieser Beschluss ist vom OLG widersprochen worden. Was ist jetzt gültig ? Gibt es überhaupt keine Altersabhängigkeit mehr und der Ehegatte muß bis 18 Jahre bezahlen ?
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Leiff Das ganze neue Gesetz is das Papier nicht wert, auf dem`s geschrieben wurde. Denn die Frau kann mittels findigem Anwalt jederzeit Veto einlegen, zB. im Falle einer Erkrankung deines Kindes und wenn die Mutter Glück hat (wie in meinem Fall)und eine chronische Krankheit bei deinem Kind auftritt, das dessen Leben zwar nicht sonderlich beeinträchtigt aber auf dem Papier mit Behinderung angegeben wird, dann kann sie dem lieben Gott dafür bedanken und du zahlst voll weiter, egal ob sie sogar arbeiten geht. Erhöter Pflegebedarf heißt des. Und selber versinkst du in Schulden. Also, aupassen mit dem neuen Unterhaltsgesetz.
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1Antwort von
WolpertingerWolpertinger
Es gibt ein Gerichtsurteil, nach Erlass des neuen Gesetzes, in dem das Gericht entschieden hat das einer Mutter auch die Teilzeitarbeit nicht zu mutbar ist, wenn sie ein oder mehrere Kinder erzieht.
Ich denke das ist eine Frage für den Anwalt und den zuständigen Gericht.
Aber auf der anderen Seite denke ich erzieht die Mutter ja auch dein Kind.
Damit ist dir viel Verantwortung abgenommen worden.
Dafür kannst Du auch den Aufwand entschädigen.
LG Wolpertinger
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butsch1977butsch1977
Zum Glück ist das neue Gesetz raus... Prinzipiell muß der Vater zahlen bis das Kind drei Jahre alt ist und danach muß die Mutter wieder arbeiten. (Finde ich auch ganz schön kurz aber früher mußter der Vater mindestens zahlen bis das Kind elf ist) Hängt aber auch davon ab wie die Ehe strukturiert war, also wenn es absehbar war das die Mutter zu Hause bleibt.
vor kurzem hat das OLG dieses Gesetz für unzumutbar für die Mutter erklärt und gestrichen
Könntest du bitte nähere Angaben über diese Entscheidung geben? Falls möglich, wie es das OLG begründet hat. Danke