Diese Bestimmungen ändern sich jedes Jahr? Wo kann man das denn mal nachschlagen?
Und falls es das nicht geben sollte im Netz (was ich natürlich hoffe) und hier keiner was weiss: Wo kann man so etwas denn am besten telefonisch erfragen?
Diese Bestimmungen ändern sich jedes Jahr? Wo kann man das denn mal nachschlagen?
Und falls es das nicht geben sollte im Netz (was ich natürlich hoffe) und hier keiner was weiss: Wo kann man so etwas denn am besten telefonisch erfragen?
Die freien Berufe, die also keine Gewerbeanmeldung erfordern, sind hier im Einkommensteuergesetz aufgeführt:
§ 18 EStG:
1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
1.Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;
...
es geht dort noch, weiter; schau nach;
dies ändert sich übrigens nicht jährlich
Man muss nicht bei einem "Beruf", sondern bei einer selbstständigen Tätigkeit ein Gewerbe anmelden.
Da wollte Dich wohl einer testen!
Du hast Recht!
DH
Es geht ihm wahrscheinlich um die Tätigkeit, die in der Anmeldung eingetragen werden muss.
Genau - und den ersten Teil der Frage (die Frage) kann keiner beantworten scheint's
nein, man muss bei einer gewerblichen Tätigkeit ein Gewerbe anmelden. Unter "selbstständig" fallen auch alle freien Berufe und Künstler, die gerade KEIN Gewerbe betreiben.
stimmt allerdings insoweit, dass sich die Anmeldung nicht auf einen Beruf bezieht.
Nee, man muss nicht für jede selbständige tätigkeit ein Gewerbe anmelden, eben nicht - nur bei manchen.
Die Frage wäre leichter zu beantworten, wenn wir wüssten, was Du eigentlich genau wissen willst.
Wenn Du eine als Gewerbe anzusehende Selbstständigkeit aufnehmen willst, musst Du Dich IMMER anmelden. Einige Gewerbe sind darüber hinaus erlaubnispflichtig.
Es gibt keine Aufzählung, was Gewerbe sind. Eigentlich alles - außer es liegt eine Ausnahme vor. Und auch darüber gibts keine abschließende Liste - teilweise wird das vor Gericht ausgefochten, ob eine Tätigkeit lehrend, künstlerisch oder sonst einem Ausnahmetatbestand zuzuordnen ist.
Naja, auf jeden Fall danke sehr für Deine Mühe! Zum Beispiel Journalisten können selbständig arbeiten und müssen kein Gewerbe anmelden - und genau das will ich wissen, bei welchen selbständigen Tätigkeiten noch nicht? Ist das denn so schwer? ;)
ja, weil man das nicht abschließend und nicht mit zu allen Tätigkeiten mit Sicherheit sagen kann. Die Städte schätzen das teilweise sogar unterschiedlich ein. Sicher KEIN Gewerbe sind Ärzte, Anwälte, Steuerberater. Unterschiedlich bei Privatlehrern - Nachhilfe wird anders beurteilt, als Gesangsunterricht.... etc. Wie soll man das denn hier vollständig aufführen?
Ok, da hast Du wohl recht, aber fragen kann man ja schliesslich. Du hast mir jetzt immerhin erklärt, warum es wohl so kompliziert ist. Ich werd also mal telefonieren zum Ordnungsamt.
Gewerbeamt würd ich sagen. War mir ein Vergnüngen ;-)
letzteres tatsächlich?
vielleicht auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Hier meine ich schon.
Ein Gewerbe musst du grundsätzlich anmelden, sobald du eine Tätigkeit Gewerbsmässig ausübst. Am besten informierst du dich beim zuständigen Ordnungsamt (die sind für Gewerbeanmeldungen zuständig).
Danke!
http://www.gewerbe-anmelden.info/
Danke für den Link!
Wenn du es im Netz nicht findest...
Das Ordnungamt (bzw. das Amt wo man das Gewerbe anmeldet) gibt darüber immer auskunft.
Die MÜSSEN das wissen
Danke!
Anfragen nimmt das BMW (Bundesministerium für Wirtschaft) entgegen.
Auch Dir ein Danke!
Hi Guppy, danke für den Paragraphen. Das Problem ist leider nur, dass man nicht so ganz 100% sagen kann, was "Ähnliche Berufe" sind und welche Tätigkeiten nun wirklich unter "künstlerische" oder "unterrichtende" fallen. Wie gesagt: gerade beim Unterrichten weiß ich das, weil ich selbst Tanzunterricht gebe und das ein großes Thema war, ob ich das als Gewerbe anmelden muss. Dazu habe ich durchaus verschiedene Urteile gefunden, je nachdem worum es genau ging.