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aktuelle rechtslage zum thema drogen

Frage von restderwelt restderwelt

was istveboten was erlaubt??? der erwerb der verkauf oder sogar der besitz bis zu welcher menge kann man von eigen bedarf sprechen???

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kummi666 kummi666

    Besitz und Erwerb, sowie der Vertrieb sond verboten. Man darf sie lediglich alleine konsumieren. Joint weitergeben ist zB verboten. Selber rauchen geht aber klar .) Je nach Bundesland darf man bei untersch. Drogen ne untersch. Menge bei sich führen oder auch zu Hause haben! In S-H und HH gehen etwa pro person 3g in der Tasche und etwa 30g zu Hause klar (Cannabis!). 2g Koks werden Dir eigtl. hier auch nur weggenommen. Genauso mit den "E´s" 10 St in etwa (halt Eigenkonsum-am Besten garnichts sagen "Eigenkosum!") Die Pillen sind meist eh so schlecht, dass man "keinen" Ärger dafür bekommt .) - Man wird polizeilich Aufgenommen, die Daten kommen in derer Register - manchmal kommt es zur Anzeige, die die Staatsanwaltschaft dann doch wieder fallen lässt ^^


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    Antwort von Holzmichel1 Holzmichel1

    Also soweit ich weiß wenn du Gras nur ma son bisjen rauchst und dann irgendwie erwischt wirst, gibts ne kleine Strafe (Geld nehm ich ma an je nach menge). Ansonsten verkaufen ist gaaaanz schlecht das geht ins Gefängnis und der Besitz ist ebenfalls Strafbar sowie der Erwerb.. Es kommt immer auf die Menge an. Wenn du natürlich was weiß ich 5 kilo Gras im Keller hast, dann nehmen die auch an das du das Zeug vertickerst und außerdem in der Menge kriegste mit Sicherheit ne dicke Gefängnis Strafe. Wenn noch von gramm die Rede ist, du das für deinen privaten haushalt nutzt, und du zum ersten mal auffällst, gibts ne Geldstrafe. Ansonsten kommts halt an welche Droge.. Designerdrogen wie Heroin Pillen LSD und son Quatsch das wird härter bestraft als Gras (Gefägnis auch bei erst Tätern nicht auszuschließen -- je nach menge eben auch, und aus welchen Substanzen).

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    Antwort von newsletter007 newsletter007

    BtMG auch für Gras usw. Besitz, Handel verboten also strafbare Handlung. Konsum ist nicht strafbar. Aber Konsum ist ohne Besitz im Grunde nur theroretisch möglich!?! Jeder Menge führt zur Anzeige. Die Menge und Häufigkeit der Auffälligkeit entscheiden ob es zur Verhandlung usw kommt.

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    Antwort von Slaenger Slaenger

    Erwerb, Verkauf und Besitz ist verboten. Die geringe Menge, bei der die Anzeige fallen gelassen werden kann, ist von Bundesland zu Bundesland und von Droge zu Droge verschieden. Erlaubt ist lediglich der Konsum.

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    Antwort von Evalein7 Evalein7

    Hmmm also soweit ich weiß, ist der konsum von drogen, wenn es nicht im übertriebenen maße ist, erlaubt, nur das dealen mit drogen ist selbstverstendlich verboten.. und wenn du viel von dem stoff besitzt, besteht verdacht auf drogendealer, und dann kanns schon sein, dass du in den knast kommst... Also, wenn du damit was zu tun hast, dann hör auf.. macht dich nur kaputt.. glaub mir.. :(

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    Antwort von Evalein7 Evalein7

    Hmmm also soweit ich weiß, ist der konsum von drogen, wenn es nicht im übertriebenen maße ist, erlaubt, nur das dealen mit drogen ist selbstverstendlich verboten.. und wenn du viel von dem stoff besitzt, besteht verdacht auf drogendealer, und dann kanns schon sein, dass du in den knast kommst... Also, wenn du damit was zu tun hast, dann hör auf.. macht dich nur kaputt.. glaub mir.. :(

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    Antwort von Walter1967 Walter1967

    Juristisch gesehen ist der Begriff "Eigenbedarf" Blödsinn. Der Besitz von Drogen ist strafbar, kann aber bei geringen Mengen aus "Mangel an öffentlichem Interesse" manchmal "straffrei" bleiben. Das gilt aber nur für Konsumenten, der Handel wird immer bestraft. Das alles liegt immer im Ermessen des Staatsanwaltes.

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