Hallo, nun weil ich seit vielen Stunden mit nem Freund darüber gestritten hab, wie die Rechtslage von Downloaden und Uploaden von Filmen ist, wollte ich mich mal an euch wenden.
Ich behaupte,(kann mich irren?) dass das Uploaden von Filmen weiterhin illegal ist und bleibt, das Downloaden aber nicht. Stimmt das? Also wenn ich nun auf eine Seite gehe (ich nenne jezt keine namen) wo z.B. Filme zum Download auf zb Megaupload/Fileserve/Depositfiles usw verlinkt sind, das der Downloader sich nicht strafbar macht, sondern nur der hoster bzw Uploader?
Und wenn das auch für den Downloader illegal ist, wie hoch sind die Chancen erwischt zu werden, wenn man nun kein megadownloader ist, sondern nur 1-2 filme die woche lädt?
LG, Keanu.
Also Fazit der Upload (liegt nicht im interesse der person) ist leicht nachweisbar, und der Download, ist wohl eher geringfügig das da die Herren in Grün mit nem durchsuchungsbefehl vor der tür stehen. Ist das halbwegs richtig :D?