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Aktuelle Rechtslage bei Download/Upload von Filmen

Frage von Keanu1234 Keanu1234

Hallo, nun weil ich seit vielen Stunden mit nem Freund darüber gestritten hab, wie die Rechtslage von Downloaden und Uploaden von Filmen ist, wollte ich mich mal an euch wenden.

Ich behaupte,(kann mich irren?) dass das Uploaden von Filmen weiterhin illegal ist und bleibt, das Downloaden aber nicht. Stimmt das? Also wenn ich nun auf eine Seite gehe (ich nenne jezt keine namen) wo z.B. Filme zum Download auf zb Megaupload/Fileserve/Depositfiles usw verlinkt sind, das der Downloader sich nicht strafbar macht, sondern nur der hoster bzw Uploader?

Und wenn das auch für den Downloader illegal ist, wie hoch sind die Chancen erwischt zu werden, wenn man nun kein megadownloader ist, sondern nur 1-2 filme die woche lädt?

LG, Keanu.

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von snoop27 snoop27

    generell ist beides verboten, also strafrechtlich relevant und zwar seit dem 1.1.2008, bis dahin war es so wie du beschreibst. wie groß die gefahr ist erwischt zu werden hängt von der vewendeten methode ab. alles was p2p ist (bittorrent, Emule usw.) ist problematisch, da die IP jedes nutzers offensichtlich ist. bei filehostern ist das anders. alle filehoster behaupten, dass sie nur speichern, wann wer etwas geladen hat, allerdings nicht was. ein download einer bestimmten datei ist nicht nachweisbar. inwieweit das stimmt ist fragwürdig, allerdings gibt es nich keine fälle, in denen downloader belangt wurden. auch geht es nicht darum wieviel, sondern was.

    Kommentar von Keanu1234 Keanu1234Keanu1234

    Also Fazit der Upload (liegt nicht im interesse der person) ist leicht nachweisbar, und der Download, ist wohl eher geringfügig das da die Herren in Grün mit nem durchsuchungsbefehl vor der tür stehen. Ist das halbwegs richtig :D?

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    Antwort von Keanu1234 Keanu1234

    Nagut..dann ist wohl sowohl das up und downloaden gefährlich..nehmen wir an ich werde erwischt und die finden ca 20 filme bei mir, wie würde meine Strafe (bin 15j.) Ausfallen?

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    Antwort von Keanu1234 Keanu1234

    okay, nun der hoster der seite ( .ws) stellt nur links zu seiten wie den oben genannten rein, bietet also persönlich keine filme an, und der downloader lädt nicht über ein p2p system sondern nur über seiten wie Megapload.com, depositiles.com usw.

    Kommentar von snoop27 snoop27snoop27

    die antwort auf deine frage steht in meiner antwort, musst es nur zusammensetzen, deutlicher kann man es nciht sagen.

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    Antwort von Keanu1234 Keanu1234

    Hm was stimmt denn nun? Nur Uploader oder auch Downloader? Und 1-2 Filme pro woche, gegen diese Leute die täglich hunderte von gigabyte downloaden und uploaden ist es doch eher unwarscheinlicher erwischt zu werden oder? Kümmern die sich nicht eher um die?

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    Antwort von unterstrich unterstrich

    Nur der Upload, also das Anbieten von urhebergeschützten Material ist illegal und kann zur Strafe gezogen werden. Der Trugschluss ist jedoch dieser: Beim Downloaden von Files in P2P-Programmen, ala Torrent & Co. bietetst du immer auch die Daten an,welche du schon geladen hast. Donwload ohne Upload nicht möflich, bzw würde das ganze System nicht funktionieren: also nochmalkurz und knapp: strafbar ist nur der Upload

    Kommentar von snoop27 snoop27snoop27

    das ist seint 1.1.08 eben nicht mehr so. seit dem ist beides illegal!

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    Antwort von ClubmanGT ClubmanGT
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    Antwort von samet123 samet123

    Ist beides Illegal Naja wenn du glück hast wirst du nicht erwischt wie hoch die chancen sind das es jmd. trift vermute ich unter 1% weil es soviele leute gibt dir das machen

    Kommentar von ClubmanGT ClubmanGTClubmanGT

    jau, ich gehöre auch zu den 1% und kann nur jeden warnen. Genaueres zu diesem Thema steht in obigem Link

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    Antwort von robb85 robb85

    Die Server stehen im Ausland. Also kann soviel gedownloadet werden wie geht. Die Log-Daten, wo dann irgendwo auch deine IP-Adresse draufsteht werden -meist oder immer- NICHT an deutsche Institutionen, die sich mit sowas beschäftigen, herausgegeben.

    Kommentar von snoop27 snoop27snoop27

    totaler blödsinn.

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    Antwort von helli0n helli0n

    beides ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt, wenn man denn erwischt wird...bei 1-2 filmen die woche wird die strafe auch nicht unerheblich sein

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    Antwort von linuxmaverick linuxmaverick

    jap, in den briefen vom anwältchen werden nur die uploads angekreidet.

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