Im Juni 2008 wurde ich auf einer Schweizer Autobahn mit 42 km/h Geschwindigkeitsübertretung geblitzt. Anschliessende Schreiben betreffend das Bußgeld von CHF 800.00 habe ich ignoriert.
Mich erreicte heute vom Bezirksstatthalteramt Sissach folgende Verfügung:
"Die mit rechtskräftigem Strafbefehl des Bezirksstatthalteramtes...vom 3. Juni 2009 festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe von 8 Tagen wir vollzogen.(....) Kopie an Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft, Abteilung Strafvollzug (gilt als Auftrag)."
Mir wurde im vergangenen Jahr (von einem Juristen) mitgeteilt, dass ich mir hinsichtlich der Vollstreckung des Bußgeldes keine Sorgen zu machen habe, da es zwischen D und CH kein Vollstreckungsabkommen gäbe. Ist dies bei einem Straf- bzw. Haftbefehl genauso, oder muss ich damit rechnen, dass sich die Deutschen Behörden nun meiner annehmen und an die Schweiz zur Antretung meiner Haftstrafe ausliefern?
Für den Fall, dass das Auslieferungsabkommen noch nicht in Kraft getreten ist: wann beginnt die Verjährung - 2008 - 2009 - 2010?
Ich danke für qualifizierte Antworten. Und nein: Ich bezahle die 800 CHF nicht!
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