für rund 600.000 Altfahrzeuge steht die Abwrackprämie zur Verfügung – am Wochenende hieß es, die Hälfte der Prämiengelder sei bereits beantragt. Damit könnte es für die restlichen potenziellen Prämienanwärter knapp werden. Denn die Umweltprämie funktioniert nach dem sogenannten Windhundverfahren. Was das ist?
Was ist das Windhundverfahren?
Schon ab kommender Woche rechnet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit mehr Anträgen für den Zuschuss zum Autokauf. Denn ab 30. März können Antragsteller die Abwrackprämie schon beim Kauf eines Neuwagens online reservieren. Bisher konnte die Prämie erst beantragen, wer sein neues Auto auch zugelassen hatte. Die Neuregelung soll verhindern, dass Neuwagenkäufern dadurch Nachteile entstehen, dass ihre Autos längere Lieferzeiten haben. Dann hätten sie nämlich im Windhundverfahren unter Umständen das Nachsehen.
Als Windhundverfahren bezeichnet man Verfahren, bei denen entscheidend ist, wer wann seine Ansprüche auf ein begrenztes Gut geltend macht. Ausschlaggebend ist also der Zeitpunkt, zu dem jemand „Hier!“ ruft, nach dem Motto: Wer zuerst ((zur Mühle)) kommt, mahlt zuerst. Sitzplätze im Flugzeug werden zum Beispiel nach diesem Prinzip vergeben. Es gibt (in der Regel) neben der Zeit keine anderen Zuteilungskriterien. So auch bei der Umweltprämie: Ausgezahlt wird nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge. Rein theoretisch kann es passieren, dass Sie Ihr Fahrzeug verschrotten lassen und einen Neuwagen kaufen – und just in dem Moment, in dem Sie Ihren Antrag stellen, wird das letzte vorhandene Geld aus dem Prämientopf an einen anderen ausgezahlt.