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Aktivierungsfähigkeit/-pflicht einer Klimaanlage

gefragt von BIBU2008 am 20.08.2008 um 14:53 Uhr

Weiß jemand, ob nachträglich eingebaute Klimaanlagen in einem Geschäftsgebäude aktivierungsfähig/-pflichtig sind. Oder eventuell als Kosten behandelt werden dürfen?


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bikermitze
beantwortet von bikermitze am 20. August 2008 14:59
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Was ich weis nein!! Aber als sicherheit frage beim Händler nach oder beim Amt...ps beim Lohnsteuerjahresausgleich kannst es aber absetzten als Firma...viel Glück ...MFG bikermitze


anonym
beantwortet von opderberg am 20. August 2008 15:12
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Wie ist die Frage zu verstehen? Wenn die Anlage(n) nachträglich eingebaut wurde(n) gibt es dafür Gründe. Wer entscheidet darüber ob die Anlage(n) aktiviert werden? Nicht der Vermieter.


anonym
beantwortet von Friendscout am 20. August 2008 15:16
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Denke, das es sich um eine geschäftliche Ausgabe (Unternehmung) oder wenigstens um ein Gebäude mit Einkommenserzielung handelt. Setzt du die Kosten der Ausgabe an, so wird der volle Nettobetrag (ohne USt) im jeweiligen Geschäftsjahr ergebniswirksam abgesetzt. Die Obergrenze kannste beim Finanzamt erfragen. Liegt die Ausgabe über der Grenze, haste die Ausgaben im Geschäftsjahr, die Wertsteigerung am Vermögensteil (Geschäftshaus) in der Bilanz und die verteilte Abschreibung verteilt auf die Abschreibungslaufzeit(Dauer beim Finanzamt erfragen bei verteilter Abschreibung). OK?!


anonym
beantwortet von Seegeist am 21. August 2008 09:36
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Hier kommt es darauf an, ob es sich um nachträgliche Herstellungskosten handelt, oder ob die Klimanalage als einzelnes Wirtschaftsgut auf die Lebensdauer abgeschrieben werden darf. Hängt vom Preis ab. Erkundige Dich bei Deinem Finanzamt oder bei einem Steuerberater.




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