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Aktivierung von Softwareanpassungen

Frage von Peter63 Peter63

Ich habe folgendes Problem: Unsere Standardsortware wird fortlaufend aktualisiert. Dadurch verbessert sich das Produkt natürlich und wir können dies bei uns auch aktivieren.

Mein Vorgänger hat alle Belege gesammelt und am Jahresende erst die Abschreibung berechnet. Dies geht bei uns da wir dafür eine separate Software benutzen. Die Zugänge werden natürlich in der normalen FIBU periodengerecht gebucht und die AfA buchen wir bis zum Jahresende als monatliche Abgrenzung.

Er hat dann immer die Softwareaktualisierungen zu einer Anlagennummer zusammengefasst und unter dem Datum der letzten Änderung aktiviert.

Ich buche die Zugänge nun allerdings sofort wenn die Rechnungen kommen. Als Zugangsdatum gebe ich hier dann das Datum der Rechnung bzw. der Leistungserstellung an. Dadurch können sich theoretisch die Zugänge bei mir häufen. Ich habe also statt eines zusammengefassten Zuganges wie es mein Vorgänger gemacht hat die x-fache Menge. Soll ich nun am Jahresende alle diese Vorgänge auf ein Datum und eine Anlagennummer umbuchen oder die einzelnen Anlagennummer beibehalten. Bin mir da selbst ein bißchen unsicher. Eigentlich möchte ich die einzelnen Anlagennummern beibehalten da ich hier auch eine genauere Afa Berechnung habe.

Was ist richtig?

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Antworten (1)

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    Antwort von Kati10 Kati10

    Hallo Peter,

    du solltest auf jeden Fall die Zugänge auf die ursprüngliche Anlage buchen, mit dem jeweiligen Rechnungs-bzw. Leistungsdatum. Neben einer genaueren AfA-Berechnung ist bei etwaigen Prüfungen der Wert der verbesserten Software viel besser nachvollziehbar. Es ist völlig unkritisch wenn z.B. in einem Jahr mehrere Zugänge auf eine Anlage gebucht werden; gerade bei Standardsoftware. Jeden Zugang einzeln zu aktivieren hat auch den Vorteil mögliche Teilwertabschreibungen besser beurteilen zu können.

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