collo am 29.01.2008 um 19:19 Uhr
auf wieviel Jahre muß ein PKW aktuell mindestens aktiviert werden ? neu und gebraucht

Zu aktivieren brauchst du einen PKW gar nicht; er läuft sowohl ohne Key Codes und Aktivierung durch eden Hersteller. Und du brauchst ihn nicht mal anzumelden (zuzulassen), wenn du lediglich auf Privat-Gelände fährst.
collo am 29. Januar 2008 19:47 danke, hat mir geholfen
geht doch ;-)
regideur am 29. Januar 2008 20:01 Meine Tabelle sagt mir etwas anderes! http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern/arbeitshilfe_15618.html
@requideur: deine tabelle ist vielleicht etwas veraltet?
collo am 29. Januar 2008 20:12 Volltreffer !!! Genau das habe ich gesucht: Personenkraftwagen von 5 auf 8 Jahre, prima und danke. DH habe ich schon :-)
ab 2008 wird alles ganz anders, da ändern sich die abschreibungsmöglichkeiten.

Aktiviert werden kann zumindest ein Betriebssystem, aber kein PKW..der wird zugelassen und läuft solange bis das der TÜV euch scheidet..oder andere Zwangsstilllegungen kommen
collo am 29. Januar 2008 19:32 Im Steuer- bzw. Bilanzrecht spricht man von Aktivierung von Wirtschaftsgütern. In diesem Fall ein Kraftfahrzeug. Es geht um die Frage, wie schnell man ein Wirtschaftsgut abschreiben darf. Abschreibung steht hier für Absetzung für Abnutzung. Eine Bilanzbuchhalterfrage.

Ah ja! Jetzt kommt Licht ins Dunkel! Also Du aktivierst Dein Fahrzeug in Deiner Buchhaltung unter Fuhrpark. Jetzt kommt es darauf an wie Du abschreibst. Degressiv oder Linear nach Tabelle. Schreibst Du nach Leistung ab, nach der tatsächlichen Nutzung. Wenn Du einen Unfall mit Totalschaden hattest oder das Auto gestohlen wurde macht man eine Sonderabschreibung. Es kommt also darauf an wie Du abschreibst solange ist Dein Auto mindestens aktiviert. Ist dein Auto abgeschrieben und wird weiter genutzt bleibt es weiter aktiviert und steht noch mit 1€ Erinnerungswert in Deinen Büchern.
regideur am 29. Januar 2008 19:57 AfA tabelle:http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern/arbeitshilfe_15618.html
collo am 29. Januar 2008 20:02 sorry, kommt nicht darauf an, wie ich abschreibe. Die Mindestnutzungsdauer in Jahre bleibt gleich. Die degressive AfA ist meines Wissens für PKW's nicht mehr zugelassen. Man kann sich u.U. Steuervorteile verschaffen, wenn man ein Wirtschaftsgut möglichst schnell abschreibt. Das Finanzamt mag das jedoch gar nicht so gerne. Daher gibt es amtliche Abschreibungstabellen die beschreiben, wie die kürzeste Dauer ist, die steuerlich anerkannt wird. Da die Abschreibung ansonsten eine Kann-Vorschrift ist, ist man keinesfalls gezwungen ein Wirtschaftsgut abzuschreiben bzw. man kann auch eine längere Laufzeit wählen. Will man z.B. einen Kredit beantragen kann es sinnvoll sein, eine hohe Aktiva in der Bilanz auszuweisen. Außerdem müssen wir noch zwischen Handels- und Steuerbilanz unterscheiden, die gleichzeitig unterschiedliche Bewertungen zulassen. Trotzdem danke und DH

Ich versteh die Frage nicht?
regideur am 29. Januar 2008 19:20 Ich auch nicht. Meine Autos wurden immer zugelassen.

Der Gute meint das steuerlich. Für die Abschreibung nehme ich an. Da kann ich aber leider nicht helfen. :-)