auf wieviel Jahre muß ein PKW aktuell mindestens aktiviert werden ? neu und gebraucht
Antworten (7)
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4Antwort von
KnowledgeKnowledge
Zu aktivieren brauchst du einen PKW gar nicht; er läuft sowohl ohne Key Codes und Aktivierung durch eden Hersteller. Und du brauchst ihn nicht mal anzumelden (zuzulassen), wenn du lediglich auf Privat-Gelände fährst.
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3Antwort von
xyungeloestxyungeloest
6 jahre
http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Basiswissen-fuer-Selbststaendige/17648-Absetzung-fuer-Abnutzung.html
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collocollo danke, hat mir geholfen
geht doch ;-)
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regideurregideur Meine Tabelle sagt mir etwas anderes! http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern/arbeitshilfe_15618.html
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xyungeloestxyungeloest @requideur: deine tabelle ist vielleicht etwas veraltet?
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collocollo Volltreffer !!! Genau das habe ich gesucht: Personenkraftwagen von 5 auf 8 Jahre, prima und danke. DH habe ich schon :-)
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xyungeloestxyungeloest ab 2008 wird alles ganz anders, da ändern sich die abschreibungsmöglichkeiten.
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1Antwort von
regideurregideur
Ah ja! Jetzt kommt Licht ins Dunkel! Also Du aktivierst Dein Fahrzeug in Deiner Buchhaltung unter Fuhrpark. Jetzt kommt es darauf an wie Du abschreibst. Degressiv oder Linear nach Tabelle. Schreibst Du nach Leistung ab, nach der tatsächlichen Nutzung. Wenn Du einen Unfall mit Totalschaden hattest oder das Auto gestohlen wurde macht man eine Sonderabschreibung. Es kommt also darauf an wie Du abschreibst solange ist Dein Auto mindestens aktiviert. Ist dein Auto abgeschrieben und wird weiter genutzt bleibt es weiter aktiviert und steht noch mit 1€ Erinnerungswert in Deinen Büchern.
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regideurregideur AfA tabelle:http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern/arbeitshilfe_15618.html
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collocollo sorry, kommt nicht darauf an, wie ich abschreibe. Die Mindestnutzungsdauer in Jahre bleibt gleich. Die degressive AfA ist meines Wissens für PKW's nicht mehr zugelassen. Man kann sich u.U. Steuervorteile verschaffen, wenn man ein Wirtschaftsgut möglichst schnell abschreibt. Das Finanzamt mag das jedoch gar nicht so gerne. Daher gibt es amtliche Abschreibungstabellen die beschreiben, wie die kürzeste Dauer ist, die steuerlich anerkannt wird. Da die Abschreibung ansonsten eine Kann-Vorschrift ist, ist man keinesfalls gezwungen ein Wirtschaftsgut abzuschreiben bzw. man kann auch eine längere Laufzeit wählen. Will man z.B. einen Kredit beantragen kann es sinnvoll sein, eine hohe Aktiva in der Bilanz auszuweisen. Außerdem müssen wir noch zwischen Handels- und Steuerbilanz unterscheiden, die gleichzeitig unterschiedliche Bewertungen zulassen. Trotzdem danke und DH
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andreas48andreas48
Aktiviert werden kann zumindest ein Betriebssystem, aber kein PKW..der wird zugelassen und läuft solange bis das der TÜV euch scheidet..oder andere Zwangsstilllegungen kommen
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collocollo Im Steuer- bzw. Bilanzrecht spricht man von Aktivierung von Wirtschaftsgütern. In diesem Fall ein Kraftfahrzeug. Es geht um die Frage, wie schnell man ein Wirtschaftsgut abschreiben darf. Abschreibung steht hier für Absetzung für Abnutzung. Eine Bilanzbuchhalterfrage.
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betraxbetrax
Der Gute meint das steuerlich. Für die Abschreibung nehme ich an. Da kann ich aber leider nicht helfen. :-)
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heidekasperheidekasper
Ich versteh die Frage nicht?
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regideurregideur Ich auch nicht. Meine Autos wurden immer zugelassen.
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Natürlich muss der Pkw im Anlagevermögen aktiviert werden. Laut Afa Tabelle wird ein neuer Pkw über 6 Jahre abgeschrieben. Die gesamte Afa Tabelle kannst du dir unter http://www.betriebsausgabe.de/abschreibungstabelle.php anschauen