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Aktiv Inkasso GmbH Cloppenburg

Frage von kriDel kriDel

Hallo, ich habe vor etwa 2 Jahren eine kleine Reise gebucht ( Reiseführer WTI ). Diese Reise muss ich allerdings absagen, jedoch wurde alles das von mir bezahlt, was zu bezahlen war, da von Reiseunternehmen her auch das "OK" kam, das alles in ordnung sei.

Nun knapp 2 Jahre später, bekomme ich seid 3 Monaten Mahnung von einen "Aktiv Inkasso Büro in Cloppenburg", als Grund wird eine nicht bezahlte Reise angegeben.

Ich habe daraufhin versucht, das Reiseunternehmen nochmal zu dieser sache zu befragen, nur da wird man mehr oder weniger abgewimmelt, da jeder etwas anderes behauptet.

Kann mir vielleicht jemand sagen ob dieses Inkasso Büro "seriös" ist???

Denn wenn ich ehrlich bin, möchte ich mich nicht ohne gewisse vorkenntnisse bei diesen Büro melden.

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Antworten (5)

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    Antwort von rainerendres rainerendres

    Gegenüber dem Inkassoladen die Forderung vollumfänglich zurückweisen und den Rechtsweg anheim stellen

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    Antwort von JoachimWinters JoachimWinters

    Erstes, besonders wichtiges Indiz für die "Seriosität" eines Inkassounternehmens ist seine "Registrierung zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)": Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen... z.B. für Inkassodienstleistungen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG).

    Ob ein Unternehmen registriert (früher hieß das "zugelassen") ist, kann man jederzeit unter http://www.rechtsdienstleistungsregister.de erfahren.

    Meist ist auch auf dem Briefpapier des Inkassounternehmens ein Hinweis auf die Registrierung und/oder den Umfang der erlaubten Tätigkeit zu lesen.

    Misstrauisch werden sollte man, wenn weder ein Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister noch in den üblichen Adressverzeichnissen zu finden ist (es also z.B. bei Klicktel oder Google keinen aktuellen Hinweis gibt).

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    Antwort von whiteTree whiteTree

    Nachforschungsauftrag bei der Bank (wer hat schon seine Kontoauszüge von vor 2 Jahren noch sauber abgeheftet?!?), Forderung vom Inkasso belegen lassen.

    Für den Anruf beim Inkasso: nur den Beleg fordern. vorsorglich der Forderung widersprechen (schriftlich)!

    AUF KEINEN FALL:

    • Schuldanerkenntnis unterschreiben
    • Teil-/Anzahlungen, damit erkennt man die ganze Forderung an
    • Kontodaten für Abbuchungen, Bezahlungen usw. angeben.
    • irgendwelche persönlichen Daten über den Sachverhalt hinaus preisgeben.

    Das Inkassobüro kann auch nicht mehr als das Reisebüro selbst, die schreiben auch nur Drohbriefe mit Fantasiegebühren.

    Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt: unbedingt innerhalb 2 Wochen widersprechen!

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    Antwort von mistermint123 mistermint123

    Wenn du ein Beweis hast, das du die Rechnung bezahlt hast(Quittung) kannst du die Forderung zurückweisen und ignorieren, solltest du ein gerichtliche mahnung erhalten, muss du diese auf jedem Fall widersprechen. Wenn du kein Beweis hast, siehts düster aus.

    Kommentar von kriDel kriDel

    Naja einen Beweis habe ich natürlich, denn ich habe natürlich noch die Kontoauszüge, wo zu sehen ist das ich das Geld damals überwiesen habe.

    Kommentar von mistermint123 mistermint123mistermint123

    Dann hast du nichts zu befürchten.

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    Antwort von Comstock Comstock

    Sie müssen die Forderung exakt belegen, dann kannst du das mit deinen Zahlungen abgleichen.

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