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Aktienverluste mit Freibetrag verrechenbar?

Frage von schnabbel schnabbel

Hallo,

mal eine Frage an die Börsencracks: ich habe dieses Jahr etwas Geld (ein paar hunderter) mit Aktien an der Börse verloren. Durch einen guten Trade bin ich nun jedoch bei einer Aktie dick im Plus. Nun wollte ich zum Jahresende die 801 € steuerfreien Gewinne mitnehmen um die Abgeltungssteuer zu vermeiden, indem ich einen Teil der Aktien verkaufe. Kann ich da noch die Verluste mit draufrechnen? Also insgesamt einen "Gewinn" von z.B. 1400 € mit dem Verkauf machen - und die 600 € werden mit meinem Verlust verrechnet? Ich hoffe meine Frage ist verständlich ;-)

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Antworten (3)

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    Antwort von Karl10 Karl10

    Zuerst müssen die Aktienverluste mit evtl. steuerbaren Gewinnen verrechnet werden. Erst danach erfolgt der Abzug des Freibetrages von maximal 801 EUR.

    Wenn Aktiengewinn und -verlust bei der gleichen Bank generiert worden sind, erfolgt die Verlustverrechnung automatisch.

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    Antwort von Eusebia Eusebia

    unterjährig werden bei den kreditinstituten aktienverluste mit aktiengewinnen und sonstige verluste mit sonstigen gewinnen verrechnet.erst wenn die verlusttöpfe geleert sind und auch keine anrechenbare quellensteuer mehr vorhanden ist, wird der sparerpauschbetrag in anspruch genommen. ist dieser auch verbraucht, wird abgeltungsteuer an das finanzamt abgeführt.

    wird, nachdem Kap und Soli gezahlt wurden, wieder ein anrechenbarer verlust erwirtschaftet, gilt die reihenfolge umgekehrt. zunächst bekommt man die zuviel gezahlte steuer erstattet, dann wird der fsa restauriert, dann der quellensteuertopf und wenn dann immer noch ein verlust da ist, wird dieser in den entsprechenden verlusttopf eingebucht.

    da das bei vieltradern oft "unübersichtlich" ist, beschränken sich manche kreditinstitute darauf, die korrekte "endabrechnung" erst zum jahresende (im zuge der jahresteuerbescheinigung) zu erstellen. sonst müssten ja dauernd neue wertpapierabrechnungen verschickt werden.

    sorry, dass ich deine frage erst jetzt beantworte, wo das jahr doch schon vorüber ist, aber vielleicht hilft sie dir ja auch für die zukunft

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    Antwort von lacubanita lacubanita

    verluste können steuerlich geltend gemacht werden. natürlich nach guv abrechnung.

    Kommentar von schnabbel schnabbel

    Darum geht es mir nicht. Es geht darum, ob das direkt verrechnet wird. Ohne Papierkram.

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