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Aktienverkauf unter 12 Monate - 30% Kapitalertragssteuer zahlen?

Frage von Canifex Canifex

Nehmen wir an ich kaufe 100 Commerzbank-Aktien und verkaufe sie wieder nach 2 Monate, habe dabei gute Kursgewinne erzielt. Muss ich auf diese Kursgewinne 30% Kapitalertragssteuer zahlen & führt das die Bank automatisch ab? Muss ich das nur zahlen, wenn ich Aktien unter 12 Monate halte?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von answer777 answer777

    Apfel45 ist noch nicht in der Gegenwart angekommen. Die 12 Monate Frist gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Die Banken rechnen das automatisch und bei jedem Verkauf gibt es eine steuerliche Betrachtung, auf der genau steht, wieviel die Bank abgeführt hat und ja, das geht automatisch. Du hast keine Chance, das Geld einzubehalten. Rechne Dir also aus: 25% von Deinem Gewinn sind weg (vom Gewinn!). Mit diesem Viertel mußt Du leben. Dir bleiben immer noch 75% vom Gewinn, was ja bei entsprechendem Gewinn auch nicht zu verachten ist. Verluste lassen sich übrigens leider nicht gegenrechnen (bei der Bank), d.h. verkaufst Du im April mit 4000 Euro Verlust und im Mai mit 1000 Gewinn, gehen trotzdem 250 ans Finanzamt. Erst mit der Steuererklärung lassen sich über die Verlustverrechnung die 250 wieder zurück holen.

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    Antwort von srami srami

    Seit 1.1. 2009 zahlst du darauf Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % + Soli + Kirchensteuer. Wenn du unterhalb des eingereichten Freistellungsauftrages (Sparerpauschbetrag) bleibst, kannst du alle Kursgewinne behalten. Kapitalertragssteuer und Spekulationsfrist sind seitdem Geschichte.

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    Antwort von Detlef32 Detlef32

    Die 12 Monate gab es vor der Abgeltungssteuer (vor 2009) jetzt fällt Abgeltungssteuer an (keine Kapitalertragssteuer). Und die ist 25% plus Soli plus Kirchensteuer (wenn man in der Kirche ist).

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    Antwort von Apfel45 Apfel45

    Ja, alle Kapitalerträge die Du unter 12 Monaten erwirtschaftet hast gelten als "Spekulationsgewinn"

    Somit mit 25% Abgeltungssteuer sowie 5% Soli zu versteuern. *Solltest Du in der Kirche sein kommt noch die Kirchensteuer hinzu.

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    Antwort von chess45 chess45

    Der Kurs Gewinn ist mit 25% -Abgeldungssteuer, soweit er die 801 Sparerfreibetrag übersteigt. die 12 Monatsfrist hat keine Bedeutung mehr. Aber mit Commerzbankaktien werden Sie keinen EURO verdienen.

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    Antwort von napoloni napoloni

    Es gibt keine Spekulationsfristen mehr. Nur Gewinne bei Altbeständen bleiben steuerfrei. Generell zahlst du also für Gewinne und Dividenden 26,375% Steuer (25% Kapitalertragssteuer + auf diese 5,5% Soli). Evtl. kommt noch Kirchensteuer hinzu.

    Die Freibeträge gelten durchaus auch für Kursgewinne. Und wenn du ansonsten nicht so viel verdienst, dass dein Einkommen mit 25% Einkommensteuer belegt ist, kannst du dir die gezahlte Steuer aus Aktiengeschäften über die jährliche Einkommensteuererklärung (zumindest teilweise) zurückholen.

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    Antwort von thinking1 thinking1

    Du hast doch einen Sparerfreibetrag von 801 Euro. Wenn Du Dich bei Deiner Bank für die 801 Euro befreien hast lassen, musst Du nur auf Kursgewinne Kapitalertragsteuer zahlen, die die 801 Euro übersteigen. Wenn Du mehrere Konten hast, dürfen die Befreiungsanträge natürlich insgesamt nur 801 Euro sein.

    Kommentar von Canifex CanifexCanifex

    Mir wurde erzählt, dass dieser Freibetrag bei Aktien nicht gilt. Ist das wahr?

    Kommentar von thinking1 thinking1thinking1

    Glaube, das das auch für Aktiengewinne gilt. So eine ähnliche Frage wurde schon mal gestellt:

    http://www.gutefrage.net/frage/sind-aktiengewinne-unter-801-jaehrlich-steuer-und-abgabenfrei

    Kommentar von Nickes NickesNickes

    Der Sparerpauschbetrag, den Du über den Freistellungsauftrag einrichtest gilt auch für Aktiengewinne.

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    Antwort von CapNRW CapNRW

    ja....

    Kommentar von Canifex CanifexCanifex

    Auf alle meine Fragen ein Ja? :-)

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