Das Thema Abgeltungsteuer ist ja momentan in aller Munde. Daher habe auch ich eine Frage zu Aktienverkäufen ab dem Jahre 2009: Bleibt die einjährige Spekulationsfrist bei Aktienveräußerungen bestehen? Kann ich danach den Gewinn steuerfrei einkassieren?

Alle Käufe von Wertpapieren, die in 2008 oder früher getätigt wurden und in 2009 verkauft werden, fallen nicht unter die Abgeltungssteuer. Hier gilt noch die einjährige Spekulationsfrist, also alles, was länger gehalten wurde, unterliegt nicht der Abgeltungssteuer.
Für bis zum 31.12.2008 gekaufte Aktien und Fonds gilt auch nach 2009 die Spekulationsfrist, außerhalb derer Du den Gewinn aus einem Verkauf dieser Papiere steuerfrei vereinnahmen kannst. Eine Ausnahme hiervon bilden Zertifikate, die ab 2009 nur dann uneingeschränkt nach Ablauf der Spekulationsfrist verkauft werden können, wenn sie vor dem 14. März 2007 erworben wurden. Für alle danach erworbenen Zertifikate gilt, dass sie außerhalb der Spekulationsfrist nur bis zum 30. Juni 2009 verkauft und eventuelle Gewinne steuerfrei vereinnahmt werden können. Quelle: http://www.investmentsparen.net/abgeltungssteuer.html

Aktien die man in 2008 erwirbt unterliegen noch der 12 monatigen Spekualtionsfrist und können auch nach 2009 ohne Abgeltungssteuer auf den Kursgewinn verkauft werden. Die Dividenden werden aber schon mit der Abgeltungssteuer belegt. http://www.meine-finanzseite.de/Abgeltungssteuer.asp