1

Aktienhandel + Steuern

Frage von enjoy700 enjoy700

Hallo...

Für die Differenz vom Verkauf zum Kauf von Aktien zahlt man einen bestimmten Prozentsatz an Steuern. Kann man diese Steuern als Student geltend machen?

mfg

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Gehrsitz Gehrsitz

    Selbstverständlich bekommst Du die Steuer zurück. Du musst eine Einkommenssteuer-Erklärung abgeben, in der Du die Beträge aufführst. Da Du einen Freibetrag hast, wird der gesamte Betrag zurückerstattet.

    Es ist sinnvoll, den Steuerabzugs auf Kapitalerträge immer anzugeben (ganz besonders, wenn der eigene sogenannte "Grenzsteuersatz" sich im Bereich von 25 % bewegt).

  • 0
    Antwort von fleppenweg fleppenweg

    wenn du unter dem Steuerfreibetrag liegst,oder zb. zusammen mit den Gewinnen in eine Versteuerung von unter 25 % fällst nach der Progressionstabelle,kannst du die einbehaltenen Steuern geltend machen,machste einfach in der Steuererklärung,

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Das ist Blödsinn. Wenn er unter dem Grundfreibetrag liegt, fallen keine Steuern an. Das ist alles.
     
    In der Anlage KAP ist für die Günstigerprüfung das entsprechende Häkchen zu setzen.
     
    Aber "einbehaltene Steuern geltend machen " ist Unsinn.

    Kommentar von fleppenweg fleppenwegfleppenweg

    du hast doch keine Ahnung du vogel,natürlich bekommte er die erstattet,wenn er unter 25 % progression versteuert wird,dann zu dem Steuersatz,der bei der Einkommenshöhe vorliegt,zb 12 %,also wenn man keine ahnung hatt,einfach klappe halten

    Kommentar von fleppenweg fleppenwegfleppenweg

    und noch was,alter unwissender:die einkommen,auch Börsengewinne,werden in seinem Fall zusammengerechnet,das kann er beantragen,dann werden steuern erstattet,wenn er in dem Bereich liegt

  • 0
    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    Einkommensteuern kann man nicht von den Einkommensteuern abziehen. Weder als Student noch als Bäcker.

    Kommentar von fleppenweg fleppenwegfleppenweg

    das ist gelinde gesagt.....Käse was du erzählst

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Vor allem deine Begründung finde ich enleuchtend. Also nochmal besser formuliert:
     
    Nach § 12 Nr. 3 EStG dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden: die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern ...; das gilt auch für die auf diese Steuern entfallenden Nebenleistungen;
     
    Eine Ausnahme hierzu biete die lex specialis des § 34c (2) EStG.

  • 0
    Antwort von amigo06 amigo06

    Nein, da es eine s.g. Kapitalertragssteuer ist (25%). Warum auch sollten Studenten beim Zocken Vorteile haben.

    Kommentar von fleppenweg fleppenwegfleppenweg

    das ist gelinde gesagt.....Käse was du erzählst

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, ebenso wie die Lohnsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer ist oder die Bauaubzugsteuer.

  • 0
    Antwort von shalom shalom

    Nein.

    Diese Steuer fällt für alle an.

    Ein Student, der Aktien hält, ist nicht wirklich bedürftig.

    Kommentar von enjoy700 enjoy700

    Das hat ja mit Bedürftigkeit nichts zu tun. Solange ich nicht über den Steuerfreibetrag komme, ist es doch egal, was ich mit meinem Geld mache, oder nicht?

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Bedürftig? Hab ich was überlesen?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.