Hallo...
Für die Differenz vom Verkauf zum Kauf von Aktien zahlt man einen bestimmten Prozentsatz an Steuern. Kann man diese Steuern als Student geltend machen?
mfg
Hallo...
Für die Differenz vom Verkauf zum Kauf von Aktien zahlt man einen bestimmten Prozentsatz an Steuern. Kann man diese Steuern als Student geltend machen?
mfg
Selbstverständlich bekommst Du die Steuer zurück. Du musst eine Einkommenssteuer-Erklärung abgeben, in der Du die Beträge aufführst. Da Du einen Freibetrag hast, wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
Es ist sinnvoll, den Steuerabzugs auf Kapitalerträge immer anzugeben (ganz besonders, wenn der eigene sogenannte "Grenzsteuersatz" sich im Bereich von 25 % bewegt).
wenn du unter dem Steuerfreibetrag liegst,oder zb. zusammen mit den Gewinnen in eine Versteuerung von unter 25 % fällst nach der Progressionstabelle,kannst du die einbehaltenen Steuern geltend machen,machste einfach in der Steuererklärung,
Einkommensteuern kann man nicht von den Einkommensteuern abziehen. Weder als Student noch als Bäcker.
das ist gelinde gesagt.....Käse was du erzählst
Vor allem deine Begründung finde ich enleuchtend. Also nochmal besser formuliert:
Nach § 12 Nr. 3 EStG dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden: die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern ...; das gilt auch für die auf diese Steuern entfallenden Nebenleistungen;
Eine Ausnahme hierzu biete die lex specialis des § 34c (2) EStG.
Nein, da es eine s.g. Kapitalertragssteuer ist (25%). Warum auch sollten Studenten beim Zocken Vorteile haben.
das ist gelinde gesagt.....Käse was du erzählst
Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, ebenso wie die Lohnsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer ist oder die Bauaubzugsteuer.
Nein.
Diese Steuer fällt für alle an.
Ein Student, der Aktien hält, ist nicht wirklich bedürftig.
Das hat ja mit Bedürftigkeit nichts zu tun. Solange ich nicht über den Steuerfreibetrag komme, ist es doch egal, was ich mit meinem Geld mache, oder nicht?
Bedürftig? Hab ich was überlesen?
Das ist Blödsinn. Wenn er unter dem Grundfreibetrag liegt, fallen keine Steuern an. Das ist alles.
In der Anlage KAP ist für die Günstigerprüfung das entsprechende Häkchen zu setzen.
Aber "einbehaltene Steuern geltend machen " ist Unsinn.
du hast doch keine Ahnung du vogel,natürlich bekommte er die erstattet,wenn er unter 25 % progression versteuert wird,dann zu dem Steuersatz,der bei der Einkommenshöhe vorliegt,zb 12 %,also wenn man keine ahnung hatt,einfach klappe halten
und noch was,alter unwissender:die einkommen,auch Börsengewinne,werden in seinem Fall zusammengerechnet,das kann er beantragen,dann werden steuern erstattet,wenn er in dem Bereich liegt