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Aktiengewinne und Verluste gegenrechnen?

Frage von steva911 steva911

Hallo liebe Forumsmitglieder,

zu meiner Frage. Ich habe vor dem 01.01.2009 Aktientitel erworben, diese habe ich noch immer im Depot. Dieses Jahr (2012) habe ich weitere Titel gekauft, welche derzeit im "Plus" stehen und welche ich bald - hoffentlich mit Gewinn- verkaufen möchte.

Sofern ich die Verluste und die Gewinne dieses Jahr realisiere, sind dann die Gewinne mit den Verlusten gegenzurechnen, bzw. wie wird das steuerlich betrachtet? (Man beachte- die "Verlustaktien" wurden vor dem. 01.01.2009 erworben).

Vielen Dank für eure Antworten

Steva

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Antworten (5)

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    Antwort von Nasdaq14 Nasdaq14

    Da die Altgewinne außerhalb der damaligen Steuerfrist nicht steuerbar waren, sind auch die Verluste nicht anrechenbar.

    Die Ausnahme wäre gewesen, wenn der Kursverlust damals in der Spekulationsfrist realisiert und auf der Einkommenssteuererklärung vorgetragen worden wäre.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nasdaq

    Kommentar von Nasdaq14 Nasdaq14Nasdaq14

    Mit Einführung der Abgeltungsteuer können Gewinne aus Kapitalanlagen nicht mehr mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Weiterhin muss zwischen einem Alt- und einem Neuverlust unterschieden werden. Als Altverluste werden hierbei die Verluste gewertet, die noch vor dem 01.01.2009 erzielt werden. Diese müssen im Steuerbescheid festgestellt werden.

    http://www.abgeltungssteuer.com/abgeltungssteuer_verlustverrechnung.html

    Mit freundlichen Grüßen

    Nasdaq

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    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Die Verluste kann man gegen rechnen, wenn sie auch tatsächlich entstanden sind, also Du die Aktien mit Verlust verkauft hast.

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    Antwort von Eusebia Eusebia

    hier gilt das first in-first out prinzip. du veräußert also zuerst deinen altbestand. dieser unterliegt aber nicht der ags (weil anschaffung vor 2009) und der verlust ist demzufolge auch nicht anrechenbar. ausnahme: aktien, die in 2008 angeschafft und innerhalb der spekulationsfrist( ein jahr) wieder veräußert wurden. hierüber musss dir dein depotführendes institut eine Jahresbescheinigung für veräußerungsgewinne und verluste ausgestellt haben, welche du im rahmen deiner persönlichen veranlagung beim finanzamt geltend machen konntest.

    solltest du finazinnovationen oder zertifikate oder ähnliches veräußern, kann es aufgrund der differenzbesteuererung trotzem zu einem anrechenbaren verlust kommen.

    evtl. kannst du ja auch deinen altbestand vor verkauf der neuen papiere in ein zweites depot übertragen. dann ist der altbestand "gesichert" und es wird bei einem späteren veräußerungsgewinn auch keine abgeltungsteuer für diese aktien fällig.

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    Antwort von Detlef32 Detlef32

    Die Verluste aus den "alten" Aktien werden nicht mit Gewinnen aus "neuen" Aktien verrechnet. Weil Gewinne aus "alten" Aktien auch nicht der Abgeltungssteuer unterliegen.

    Noch komplizierter wird das allerdings wenn es die gleichen Aktien z.B. Siemens sind und wenn sie im gleichen Depot lagern.

    Dann wird bei einem Verkauf davon ausgegangen, dass die Verkäufe aus dem Altbestand erfolgen.

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    Antwort von jockl jockl

    Verluste aus Fremdpapieren dürfen nicht gegeneinander aufgerechnet werden.

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