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Aktiengesellschaft - Standort verlegen

Frage von dealermoca dealermoca

Hallo,

Dr. Müller-Lüdenscheid möchte die Satzung der AG dahingehend ändern lassen, dass der Sitz des Unternehmens nach Liechtenstein verlegt wird. Kann er dies durchsetzen?

Kann mir vielleicht jemand dazu etwas sagen?

Danke!

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Antworten (1)

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    Antwort von Maltman Maltman

    Achtung gefährliches Halbwissen.

    Es muss geregelt sein, wer die Gesellschaft vertritt (die Geschäftsführung) und was diese allein entscheiden darf, bzw. für welche Vorgänge andere Gremien gefragt werden müssen (Aufsichtsrat oder sogar Gesellschafterversammlung). Hier steht dann auch, mit welcher Mehrheit so ein Beschluss gefasst werden muss.

    Ob dies in der Satzung, in der Geschäftsordnung oder noch woanders steht, kann ich Dir nicht sagen.

    Abschließend würde ich noch vermuten, dass die Verlegung des Firmensitzes nicht explizit aufgeführt ist, muss daher aus den vorhandenen Angaben abgeleitet werden.

    Kommentar von Maltman MaltmanMaltman

    Ach so, ist Dr M-L ein Aktionär? Dann muss er für sein Vorhaben eine Aktienmehrheit aufweisen können. Entweder besitzt er die Aktien selber, oder er hat als Treuhänder/Investmentbänker o.ä. die Vollmachten. Zur notwendigen Höhe der Mehrheit (50% oder 75%) kann ich nichts sagen, siehe oben.

    Kommentar von dealermoca dealermocadealermoca

    Alles klar! Dankeschön! :)

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