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Aktienfonds/Rentenfonds: Was muss ich beim Verkauf beachten?

Frage von Mackenzie Mackenzie

Wenn ich Aktienfonds oder Rentenfonds aus meinem Depot verkaufe, was fällt da an Gebühren und Steuern an?

Ich denke, ich muss den "Ausgabeaufschlag" und die Provision der Bank wieder bezahlen, wie beim Kauf, oder?

Außerdem fällt für den Kursgewinn 25% Abgeltungssteuer an?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von afw1973 afw1973

    Du musst keine GEbühren mehr bezahlen, wenn Du die Fondsanteile an die Fondsgesellschaft zurückgibst. Verkaufst Du die Papiere über die Börse (z.B. in Hamburgh oder Xetra) fallen Ordergebühren an.

    Ansonsten musst du beachten, dass der Kursgewinn der Abgeltungssteuer unterliegt, sofern Du nicht einen Freistellungsauftrag hast bzw. Kursverluste aus früheren Geschäften, die der Abgeltungssteuer unterlagen.

    Der Ausgabeaufschlag wird nur beim Kauf gezahlt. Einige LAufzeitfonds gerade im Berich fesstverzinslicher Wertpapiere haben allerdings einen sog. "Verwässerungsausgleich". Bei diesem wird ein Betrag vom Rücknahmepreis einbehalten. Dieses Geld wird dem Fondsvermögen zugeführt, nicht der Bank oder dem Berater und dient dem Schutz der verbleibenden Anleger, falls die Papiere nur schwer oder gar nicht handelbar sind.

    DArüber sollte Dich aber Dein Berater aufklären oder aufgeklärt haben

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    Antwort von FreeQ1580 FreeQ1580

    Gebühren sind über den Rücknahmepreis der geringer ist als der Ausgabepreis abgegolten (Ausgabeaufschlag bei Kauf). Also fällt nichts mehr an. Außer bei börsenhandel. Wenn die Anteile vor dem 01.01.2009 (Einführungstag Abgeltungssteuer) gekauft wurden ist der Gewinn steuerfrei, da FIFO Prinzip bei Teilverkäufen angewandt wird und altes Recht vor neuem Recht gilt.

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    Antwort von seefrank seefrank

    Wenn Du die Fondsanteile an die Fondsgesellschaft (außerbörslich)zurückgibst, dann fallen keinerlei Gebühren an. Anders ist es bei Aktien, die über die Börse gehandelt werden. Natürlich kannst Du Fondsanteile auch über die Börse am Markt verkaufen, dann fallen die normalen Transaktionsgebühren Deiner Bank an. Die 25% Abgeltungssteuer plus davon 5,5% Solidaritätszuschlag fallen natürlich an vom Kursgewinn. Es sei denn, es liegt ein ausreichend hoher Freistellungsauftrag vor.

    Kommentar von FreeQ1580 FreeQ1580FreeQ1580

    Steuerlich kommt es drauf an wann die Anteile erworben wurden.

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    Antwort von Igitta Igitta

    Erkundige dich direkt bei deiner Hausbank. Die Gebühren und Kommissionen schwanken von Banken zu Banken wesentlich.

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