Du musst keine GEbühren mehr bezahlen, wenn Du die Fondsanteile an die Fondsgesellschaft zurückgibst. Verkaufst Du die Papiere über die Börse (z.B. in Hamburgh oder Xetra) fallen Ordergebühren an.
Ansonsten musst du beachten, dass der Kursgewinn der Abgeltungssteuer unterliegt, sofern Du nicht einen Freistellungsauftrag hast bzw. Kursverluste aus früheren Geschäften, die der Abgeltungssteuer unterlagen.
Der Ausgabeaufschlag wird nur beim Kauf gezahlt. Einige LAufzeitfonds gerade im Berich fesstverzinslicher Wertpapiere haben allerdings einen sog. "Verwässerungsausgleich". Bei diesem wird ein Betrag vom Rücknahmepreis einbehalten. Dieses Geld wird dem Fondsvermögen zugeführt, nicht der Bank oder dem Berater und dient dem Schutz der verbleibenden Anleger, falls die Papiere nur schwer oder gar nicht handelbar sind.
DArüber sollte Dich aber Dein Berater aufklären oder aufgeklärt haben
Steuerlich kommt es drauf an wann die Anteile erworben wurden.