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Aktien und Freistellungsauftrag

Frage von devilla devilla

Hallo zusamen, ich habe eine Frage zum Freistellungsauftrag.

Meine Ausgangsposition, ich habe ein Tagesgeldkonto ( bei dem ich mit meinen Zinserträgen bei fast 800 Eur liege ). Im Januar habe ich mit Aktien verkäufen ca. 1000 EUR Gewinn erziehlt ink. der 25 % Abgeltungssteuer. In meinem Depot habe ich keine Freistellungssumme angegeben. Der volle Freistellungbetrag ist aud das Tagesgeldkonto angerechnet.

Num meine Frage ist es schlauer die Gewinne im Depot zu versteuern oder die Zinsertäge vom Tagesgeld? Oder ist das so ziemlich egal wo ich meine Gewinne/Zinserträge versteuer?

BG Vielen Dank

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Antworten (1)

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    Antwort von Cortal Consors Cortal Consors

    Hallo Devilla,

    Von Gewinnen aus Aktienerlösen oder Zinserträgen aus Tagesgeldkonten werden seit 01.01.2009 25% Kapitalertragssteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag in Abzug gebracht, sofern kein Freistellungsauftrag eingereicht wurde. Es macht für Sie also keinen Unterschied.

    Der Freibetrag beläuft sich auf max. 801 Euro bei Alleinstehenden. Ein Freistellungsauftrag greift sowohl bei Zinserträgen als auch bei Aktienerlösen. Die zeitliche Reihenfolge des Ertrages ist ausschlaggebend, welcher Betrag zuerst Berücksichtigung beim Freibetrag findet. Die Höhe des Steuerabzugs ist in beiden Fällen gleich. (Immer 25 % Kapitalertragssteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag)

    Sofern die Zinserträge aus dem Tagesgeldkonto den Freistellungsauftrag ausgeschöpft haben, bleibt kein Freibetrag mehr für die Aktienerlöse übrig. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge (wenn das Depot z.B. bei einer anderen Bank liegt als das Tagesgeldkonto) kann man nach Ablauf des Steuerjahres über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.

    Einen schönen Tag wünscht das Cortal Consors Team.

    Viele Grüße

    Regina Winter

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