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Akteneinsicht im neuen Bundesland

Frage von peleas peleas

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Akteneinsicht und Aktenweitergabe, wenn man sich in einem anderen Bundesland bewirbt. Nach meinem Referendariat verlief eine amtsärztliche Untersuchung dermaßen unglücklich, dass ich nun aus gesundheitlichen Gründen weder angestellt noch verbeamtet werde. Der Arbeitvertrag mit dem Land wurde somit nicht verlängert. Der Widerspruch gegen die Einschätzung des Amtsarztes läuft und andere Ärzte haben mich für Arbeitstauglich/Gesund erklärt. Im Raum steht auch lediglich der Verdacht oder Vorwurf des Alkoholismus. Kann ich mich jetzt einfach so in einem anderen Bundesland bewerben? Wird meine Akte automatisch angefordert? Gilt bei Nachfrage die Beurteilung des Amtsarztes oder die der anderen Ärzte, z.B. wenn der Amtsarzt vom Arbeitsamt mich für gesund erklärt? Wie kann ich mich ansonsten rehabilitieren?

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