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Akteneinsicht der Unterlagen eines psychotherapeutischen Krankenhauses

Frage von unending unending

Hallo :)

Da mir eben eine ähnliche Frage untergekommen ist, bin ich darauf gekommen, euch hier vielleicht auch nochmal zu fragen.

Ich war mehrfach in einer bestimmten Klinik für Psychotherapie, bin dann umgezogen und wollte die Berichte als Kopie dieser Klinik für meine Unterlagen (man wird ja doch immer wieder danach gefragt) anfordern. Dies verweigerte man mir mit der Aussage, diese dürfte nur ein Arzt bekommen, nicht ich. Ich war zudem auch noch in einer anderen Klinik, diese schickten mir die gewünschten Unterlagen sofort in Kopie zu.

Wie ist es denn nun wirklich? Überall lese ich etwas anderes. Habe ich das Recht, diese Einsicht in meine Akten zu bekommen? Oder nicht, weil es mit einer psychiatrischen Erkrankung einhergeht? Wenn ich das Recht zur Einsicht habe, wie kann ich es durchsetzen, ohne direkt den Weg über einen Anwalt zu gehen? (Die Kosten kann ich mir nicht erlauben.) Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, über einen Arzt die Unterlagen anfordern zu lassen, allerdings hatte ich dort auch schon Probleme aufgrund des Urheberrechts, dass ich nur reinschauen durfte, aber keine Kopie bekommen. Total bescheuert. Außerdem geht es mir ums Prinzip, wie das Gesetz nun wirklich liegt.

Darf mir die Klinik die Einsicht verweigern?

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Antworten (4)

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    Antwort von Marco7Stgt Marco7Stgt

    Vorab: Grundsätzlich ist Akteneinsicht wohl durchsetzbar - ABER: Nicht ratsam!!

    Warum?:

    Krankenakten werden grundsätzlich nicht für Patienten sondern zur Dokumentation und für weiterbehandelnde Ärzte geschrieben - und in welcher Form dies geschieht - darin liegt das Problem der Weitergabe dieser Akten direkt an den Patienten.

    Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen: Man stelle sich vor man hatte in einer Klinik ein sehr gutes und vertrauenvolles Verhältnis zu seinem Therapeut. Dieser schreibt dann einen - wie üblich - descriptiven, also beschreibenden, rein sachlichen und mit Fachwörtern übersähten Bericht über meine Behandlung, der mir dann in die Hände fällt.

    Da lese ich dann: Herr X zeigte bei Aufnahme ein sehr introvertiertes, und der Einrichtung gegenüber feindseelig bis paranoides Verhalten, mit deutlicher Abspaltung seiner eigenen autoaggressiven Haltung ... ... so konnte nach 2 Wochen eine deutliche Verbesserung der affektiven Schwingungsfähigkeit und der selbstkritischen Introspektionsfähigkeit konstatiert werden ... ... Wurde anfangs von einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung mit Anteilen der dependanten Persönlichkeitsstörung ausgegangen, kann abschliessend wohl von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung nach Verlust einer sehr nahestehenden Person gesprochen werden.

    Wenn man diesen Bericht jetzt aber nicht selbst liest, sondern - wie dringend empfohlen, mit einem Arzt/Therapeuten seines Vertrauen durchsprecht, hört sich das Ganze schon wieder völlig anders an - obwohl es im Ergebnis dasselbe ist. Beispiel:

    " Also Herr X, ich lese hier, dass sie bei ihrer Aufnahme sehr ängstlich waren, und auch nicht wussten was mit Ihnen in so einer Psychiatrie geschieht, was bei Ihnen vielleicht auch Anlass zu Katastrophenphantasien gegeben hat - dies ist aber bei erstmaligem Kontakt mit so einer Einrichtung, und bei all den herrschenden Vorurteilen völlig normal. ... ... bereits nach 14 Tagen konnten sie ja dann gut verstehen, wie ihnen die Einrichtung und die Mitarbeiter dort auch nutzen, konnten ausführlich über ihre Gefühle und die Beweggründe für ihr Handeln und Denken reden - also von der Behandlung profitieren. ... ... Ich lese hier auch, dass man bei Ihnen anfangs (aufgrund dessen, wie sie den Tod ihrer Partnerin verarbeitet haben) eine Form von Borderline in Kombination mit einer abhängigen Persönlichkeit (evtl. auch Suchtproblem) vermutete, abschliessend aber zu dem Ergebnis kam, dass Sie keinem Schema der einzelnen Persönlichkeitsstörungen zuzuordenen waren - sondern wie man früher sagte "von jeder Neurose ein bisschen" haben - also eine "gesunde" Mischung, wie wir Therapeuten sagen.

    So, diese zweite Darstelleung desselben Sachverhaltes liest sich doch gleich ganz anders, und birgt nicht die Gefahr, dass die eigenliche gute Erfahrung mit dem behandelnden Therapeuten, im Nachhinein durch das Selbstlesen des Berichtes wieder zerstört wird!!

    Ich hoffe damit vermitteln zu können, worin ein Sinn liegen kann, derlei Akten nicht unüberlegt und ungefiltert direkt dem Patienten zum Lesen zu geben!

    PS: Der oben zitierte Krankenbericht wurde von mir soeben frei konstruiert, und ist auf keine realexistierende Person bezogen!

    Kommentar von Marco7Stgt Marco7StgtMarco7Stgt

    Noch eine Anekdote zum Lesen von Berichten/Akten: Eine Patientin war zu einer ambulanten Untersuchung bei einem Hautarzt und hat unerlaubterweise den Bericht geöffnet und gelesen. (unerlaubt, da an den weiterbehandelnden Arzt adressiert nicht an sie - somit Verletzung des Postgeheimnisses = Straftat!!) Nach dem Lesen des Berichtes war sie nur duch Zufall und in letztem Moment von einem Selbstmordversuch abzuhalten. WARUM? Sie las etwas von einem großen, deutlich tastbaren, und scharf abgegrenztem Tumor!

    (Tumor = Geschwulst, Schwellung, oder allg. jede Zunahme von Gewebe. Selbst ein Pickel ist streng genommen auch ein Tumor!)

    Es war eine völlig harmlose Geschwulst einer Talgdrüse - sie aber las aus dem Bericht einen schweren Krebsbefall und das nahe Ende ihres Lebens! Beinahe ein verhängnisvoller Irrtum!

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    Antwort von psytom psytom

    Grundsätzlich besteht zunächst einmal ein grundsätzliches Einsichtsrecht in die Entlassberichte, aber eben nicht in alle Unterlagen. So sind zum Beispiel handschriftliche Aufzeichnungen der Therapeuten damit nicht abgedeckt, da diese nur zu deren Arbeit dienen und persönliche, subjektive Einschätzungen enthalten. Also kann man prinzipiell eine Kopie seines Entlassberichtes einfordern. Die Klinik darf eine entsprechende Gebühr für das Kopieren pro Seite dafür verlangen. Es gibt nur eine einzige Ausnahme von dieser generellen Regelung: Nur wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit und einer entsprechenden fachlichen Begründung davon ausgegangen werden kann, dass die Kenntnis dem Patienten zum massiven Schaden gereicht, kann von dieser Regelung abgewichen werden. Als Beispiel wird hier immer wieder der todkranke Krebspatient angeführt, der aus dem Bericht erfährt, dass er nur noch einige Wochen zu leben hat. Aber selbst hier stellt sich nun die Frage: Wird er sich deshalb gleich umbringen aus Verzweiflung oder wird er seinen Job hinschmeißen und übertrieben gesagt die letzten Tage in der Karibik verbringen. Also auch für diesen immer wieder konstruierten Fall gilt das Verweigerungsrecht nur in dem Falle wirklich, wie auch die mögliche Folge eines Suizides fachlich substanziert werden kann. Das dürfte in den meisten Fällen schwierig sein.

    Entgegen dieser rechtlichen Regelungen knallen aus meiner Erfahrungen viele Kliniken fast standardmäßig den Stempel "Keine Weitergabe an nichtärztliche Stellen" auf die Entlaßberichte. In keinem mir bekannten und vorliegenden Fall hatte dies seine Berechtigung. Verständlicherweise wollen sich die Kliniken vor endlosen Diskussionen mit pedantischen und rechthaberischen Patienten schützen, die nur das Haar in der Suppe suchen und Prozesse wegen einzelner Formulierungen führen. Beide Reaktionen sind sicherlich nicht hilfreich und überzogen. Denn oft werden die seitenlangen Berichte von den Praktikern aus Zeitmangel nur überflogen, weswegen es oft ein Streit um Kaisers Bart ist. Aber so schaffen es beide Seiten durch die Verwendung scharfer Mittel eine Eskalation herbeizuführen, die eigentlich gar keinen Sinn macht.

    Denn die Patienten bekommen dann doch oft von den örtlichen Behandlern eine Kopie und sind dann nur unnötig verärgert über die ungerechtfertigt weite Auslegung des oben genannten Ausnahmetatbestandes. Auf der anderen Seite machen einige wenige Patienten den Kliniken das Leben unnötig schwer, weil sie diesen Berichten allzu viel Gewicht beimessen, die sie in der ambulanten Praxis gar nicht haben. Hier wäre übrigens weniger, knapper und präziser meist mehr. Oft sind die Berichte ellenlange Selbstdarstellungen der Kliniken oder blanke Lobhudeleien, weshalb man sich auf beiden Seiten viel Arbeit ersparen könnte, wenn man sich auf das Wesentliche reduzieren würde. Aber diese Forderung meiner Seite bleibt seit Jahren ungehört.

    Dipl.-Psych. Thomas Hünerfauth

    Psychologischer Psychotherapeut - Qualitätsmanager - Auditor - Coach - Mediator

    Internet: [...]

    Kommentar von support6 support6support6

    Liebe/r psytom,

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    Vielen Dank für Dein Verständnis.

    Herzliche Grüße

    Ben vom gutefrage.net-Support

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    Antwort von kisuu kisuu

    Jeder hat das Recht auf (mindestens) Einsicht in seine Akten. So weit kommt´s noch. Wende Dich an Deine Krankenkasse, die müssten Dir helfen können. Eine psychiatrische Erkrankung hat mit Deinem Recht nichts zu tun - deshalb ist man ja nicht gleich geschäftsunfähig. Lass Dich nicht abwiegeln! Viel Erfolg!

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    Antwort von bountyeis bountyeis

    Huhu, ich bekomme auch die Einsicht verweigert. Ein besonders zynischer Arzt hat mir vorgeschlagen, mit einem Anwalt zu kommen - dann würde ich vielleicht durchsetzen können, dass ich Einsicht erhalte. Wie gesagt, die ständige Geheimhaltung ist so was von nervig.

    Kommentar von unending unendingunending

    Vor allem, wenn ich das richtig gelesen habe, dürfen die das nur in Ausnahmefällen verweigern und nicht generell? Und selbst dann muss ein triftiger Grund vorliegen, den die Klinik bzw. der Arzt auch mitteilen muss? Ich blick da irgendwie gar nicht durch.

    Kommentar von bountyeis bountyeisbountyeis

    Die Begründung ist wohl, dass der Patient es nicht verkraften würde, wenn er seine Akte liest.

    Kommentar von unending unendingunending

    Das darf der Arzt aber eigentlich nur im Einzelfall ausmachen und nicht, dass man in den Kliniken anruft, wo irgendeine Sekretärin am Telefon sitzt und sie direkt sagt: "Das machen wir generell nicht."

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