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Akteneinsicht bei Gericht und Staatsanwaltschaft auch ohne Anwalt moeglich?

Frage von Fred4u Fred4u

Hat man als Normalbuerger auch ohne Anwalt Recht auf Akteneinsicht bei Gericht (Gerichtskasse) und Staatsanwaltschaft (Strafakte)? Wo genau ist das gesetzlich geregelt?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Soweit Du mit Normalbürger die Person meinst, gegen die ermittelt wird, richtet sich die Akteneinsicht nach § 147 StPO. Dort ist in Abs. 7 die Einsicht durch Beteiligte geregelt. Ob bei einer Gerichtskasse überhaupt Akten im herkömmlichen Sinne geführt werden ist mir nicht bekannt. Die Kassen ziehen dochnur die Kosten ein, die vom Gericht/Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden. Die Kasse selbst kann somit auch keine Angaben über das Entstehen von Kosten machen.

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    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 475 StPO. http://www.juraforum.de/gesetze/stpo/475-akteneinsicht-fuer-privatpersonen Ein Antrag auf Akteneinsicht ist immer an die Stelle zu richten, bei der sich die Akte gerade befindet. Ob man Akteneinsicht in Unterlagen der Gerichtskasse bekommen kann, wage ich allerdings zu bezweifeln. Hier dürfte man kaum in der Lage sein, ein "berechtigtes Interesse" nachzuweisen.

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    Antwort von Rosengarten Rosengarten

    Wenn das Verfahren es zuläßt, kannst du als direkt Beteiligter in die Akten reingucken. Aber bitte nur reingucken und lesen. Abschreiben geht nicht, kopieren geht nicht. Du hast nur ein Recht auf Einsicht, sonst nix, und das auch nur unter "Aufsicht" !! Und erklären wird dir auch keiner was. Über Anwalt ist eigentlich immer besser, der kopiert sich das ganze Teil nämlich und kann dir das alles auch erläutern. Aber prinzipiell hast du ein Recht auf Akteneinsicht!

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    Antwort von Mai1992 Mai1992

    akten dürfen eingesehen werden von unmittelbar beteiligten des Falls.

    also wenn du mit der sache nicht unmittelbar was zu tun hast geht es nicht, ansonst hast du schon die möglichkeit.

    wenn du allerdings schon einen anwalt beauftragt hast, dann muss es der anwalt machen, denn sobald du in deinem namen einen anwalt einschaltest ist dieser unmittelbarer ansprechpartner für die behörde und nicht mehr du.

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    Antwort von jockl jockl

    Nein, das ist nicht zulässig. Einer der Gründe ist Anonymität.

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    Antwort von Rasputin6969 Rasputin6969

    Ja, unter Aufsicht !

    Wo geschrieben : gehe zu wikipedia über google

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    Antwort von 1988Ritter 1988Ritter

    Akteneinsicht kann nur der Anwalt verlangen, nicht der Beklagte.

    Kommentar von HarzHarry HarzHarry

    Wenn die "ERMITTLUNGEN" (wann, entscheidet der StA ) abgeschlossen sind, kann Einsichtnahme (unter Aufsicht ) beim zuständigen Strafgericht schriftl. beantragt werden, denn jeder muß sich auch selbst verteidigen können bzw. zur Hauptverhandlung vorbereiten können ! Gruß wotan50

    Kommentar von Rasputin6969 Rasputin6969Rasputin6969

    Quatsch !

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    Antwort von LucieTommy LucieTommy

    Wo genau das geregelt ist kann ich Dir so aus dem Stehgreif auch nicht sagen, aber: überleg mal, wenn jeder einfach Akten einsehen könnte, was da in Sachen Datenschutz los wäre?

    Kommentar von Rasputin6969 Rasputin6969Rasputin6969

    Jeder kann in seine / ihre Akte bei jeder Behörde unter Aufsicht schauen und auch Notizen machen oder Fotos !

    In etlichen Verfahren werden Kopien gegen Kosten gemacht !

    Kommentar von Rasputin6969 Rasputin6969Rasputin6969

    siehe wikipedia !

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