Hat man als Normalbuerger auch ohne Anwalt Recht auf Akteneinsicht bei Gericht (Gerichtskasse) und Staatsanwaltschaft (Strafakte)? Wo genau ist das gesetzlich geregelt?
Akteneinsicht bei Gericht und Staatsanwaltschaft auch ohne Anwalt moeglich?
Antworten (8)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Guppy194Guppy194
Soweit Du mit Normalbürger die Person meinst, gegen die ermittelt wird, richtet sich die Akteneinsicht nach § 147 StPO. Dort ist in Abs. 7 die Einsicht durch Beteiligte geregelt. Ob bei einer Gerichtskasse überhaupt Akten im herkömmlichen Sinne geführt werden ist mir nicht bekannt. Die Kassen ziehen dochnur die Kosten ein, die vom Gericht/Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden. Die Kasse selbst kann somit auch keine Angaben über das Entstehen von Kosten machen.
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Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 475 StPO. http://www.juraforum.de/gesetze/stpo/475-akteneinsicht-fuer-privatpersonen Ein Antrag auf Akteneinsicht ist immer an die Stelle zu richten, bei der sich die Akte gerade befindet. Ob man Akteneinsicht in Unterlagen der Gerichtskasse bekommen kann, wage ich allerdings zu bezweifeln. Hier dürfte man kaum in der Lage sein, ein "berechtigtes Interesse" nachzuweisen.
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1Antwort von
RosengartenRosengarten
Wenn das Verfahren es zuläßt, kannst du als direkt Beteiligter in die Akten reingucken. Aber bitte nur reingucken und lesen. Abschreiben geht nicht, kopieren geht nicht. Du hast nur ein Recht auf Einsicht, sonst nix, und das auch nur unter "Aufsicht" !! Und erklären wird dir auch keiner was. Über Anwalt ist eigentlich immer besser, der kopiert sich das ganze Teil nämlich und kann dir das alles auch erläutern. Aber prinzipiell hast du ein Recht auf Akteneinsicht!
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1Antwort von
Mai1992Mai1992
akten dürfen eingesehen werden von unmittelbar beteiligten des Falls.
also wenn du mit der sache nicht unmittelbar was zu tun hast geht es nicht, ansonst hast du schon die möglichkeit.
wenn du allerdings schon einen anwalt beauftragt hast, dann muss es der anwalt machen, denn sobald du in deinem namen einen anwalt einschaltest ist dieser unmittelbarer ansprechpartner für die behörde und nicht mehr du.
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Rasputin6969Rasputin6969
Ja, unter Aufsicht !
Wo geschrieben : gehe zu wikipedia über google
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1988Ritter1988Ritter
Akteneinsicht kann nur der Anwalt verlangen, nicht der Beklagte.
Kommentar von
Rasputin6969Rasputin6969 Quatsch !
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LucieTommyLucieTommy
Wo genau das geregelt ist kann ich Dir so aus dem Stehgreif auch nicht sagen, aber: überleg mal, wenn jeder einfach Akten einsehen könnte, was da in Sachen Datenschutz los wäre?
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Rasputin6969Rasputin6969 Jeder kann in seine / ihre Akte bei jeder Behörde unter Aufsicht schauen und auch Notizen machen oder Fotos !
In etlichen Verfahren werden Kopien gegen Kosten gemacht !
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Rasputin6969Rasputin6969 siehe wikipedia !
Wenn die "ERMITTLUNGEN" (wann, entscheidet der StA ) abgeschlossen sind, kann Einsichtnahme (unter Aufsicht ) beim zuständigen Strafgericht schriftl. beantragt werden, denn jeder muß sich auch selbst verteidigen können bzw. zur Hauptverhandlung vorbereiten können ! Gruß wotan50