Ist es im Vertragswesen notwendig, einen akademischen Grad anzugben? Bzw., ist der akademische Grad fixer Bestandteil des Namens? Muss er angegeben werden oder kann man ihn auch weglassen? Kann ein Vertrag unwirksam werden, wenn man eine akademischen Grad "verschweigt"?
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Er ist nach deutschem Recht Bestandteil des Namens und sogar (z. B. im Personalausweis oder Führerschein) eintragungsfähig. Ein Vertrag würde bei Nicht-Angabe aber nicht unwirksam. "Akademische Grade" werden von Universitäten verliehen (z. B. Dr.-Ing., Dipl.-Ing.); die Bezeichnung "Dipl.-Ing." (z. B. von einer Fach-Hochschule) ist kein akademischer Grad.
Niklaus am 8. März 2008 11:49 Schau dir mal meinen Link an.

Durch Eintrag ins Personenstandregister KANN man eine Reihe von akademischen Graden zum Bestandtteil des Namens machen, man MUSS das aber nicht tun.
Und deswegen wird auch ein geschlossener Vertrag nicht rechtsungültig, wenn man seine erworbenen(nicht gekauften...) akademische Grad nicht mit angibt.

Anders als viele meinen, ist der Doktorgrad in Deutschland zwar kein Namensbestandteil. Dennoch sieht das Personalausweisgesetz vor, dass der Doktorgrad in den Ausweis eingetragen wird (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 des Personalausweisgesetzes).
Herzlichen Danke für eure Antworten. Hab grad eine Kiste Roederer gewonnen....War eine Wette, wo ich die Meinung vertrat, ein Vertrag wird nicht unwirksam, wenn ich meinen Titel verschweige...Ich hebe das Glas auf Euch! Liebe Grüsse
Ist kein Bestandteil