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Akademischer Grad....

Frage von gutilein gutilein

Ist es im Vertragswesen notwendig, einen akademischen Grad anzugben? Bzw., ist der akademische Grad fixer Bestandteil des Namens? Muss er angegeben werden oder kann man ihn auch weglassen? Kann ein Vertrag unwirksam werden, wenn man eine akademischen Grad "verschweigt"?

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Antworten (5)

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    Antwort von Knowledge Knowledge

    Er ist nach deutschem Recht Bestandteil des Namens und sogar (z. B. im Personalausweis oder Führerschein) eintragungsfähig. Ein Vertrag würde bei Nicht-Angabe aber nicht unwirksam. "Akademische Grade" werden von Universitäten verliehen (z. B. Dr.-Ing., Dipl.-Ing.); die Bezeichnung "Dipl.-Ing." (z. B. von einer Fach-Hochschule) ist kein akademischer Grad.

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Schau dir mal meinen Link an.

    Kommentar von Marubeni MarubeniMarubeni

    Ich weiß nicht, welches Namensrecht du gelesen hast, aber nicht das deutsche. Dort wird nämlich eindeutig geregelt, dass akademische Grade nicht Bestandteil des Namens sind oder werden.
    .
    Außerdem wird im deutschen Namensrecht nichts über die Eintragung im Personalausweis oder Pass geregelt. Diese Regelung steht im PersAuswG §1 und PassG §4. Dort steht ebenfalls eindeutig, dass als einzige Ausnahme und nur auf Antrag die Eintragung des Doktorgrades möglich ist, aber nur fachunbezogen. Also "Dr.", nicht mehr. Und er wird dadurch ausdrücklich nicht Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens.
    .
    Nur Adelstitel sind Bestandteil des Namens.

  • 4
    Antwort von mitra54 mitra54

    Bestandteil ja. Unwirksam nein.

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Ist kein Bestandteil

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    Antwort von MacJohn MacJohn

    Durch Eintrag ins Personenstandregister KANN man eine Reihe von akademischen Graden zum Bestandtteil des Namens machen, man MUSS das aber nicht tun.

    Und deswegen wird auch ein geschlossener Vertrag nicht rechtsungültig, wenn man seine erworbenen(nicht gekauften...) akademische Grad nicht mit angibt.

    Kommentar von Marubeni MarubeniMarubeni

    Kein akademischer Grad kann durch irgendeine Maßnahme Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens werden. Auch keine Eintragung ins Personenstandregister. Bestandteil des Namens können nur und ausschließlich Adelstitel werden, egal, ob durch Kauf oder Adoption erhalten. Daher hat die Unterdrückung oder Nennung eines akademischen Grades bei Verträgen auch keinerlei Auswirkung.

  • 1
    Antwort von Niklaus Niklaus

    Anders als viele meinen, ist der Doktorgrad in Deutschland zwar kein Namensbestandteil. Dennoch sieht das Personalausweisgesetz vor, dass der Doktorgrad in den Ausweis eingetragen wird (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 des Personalausweisgesetzes).

    Siehe: http://doktorandenforum.de/fertig/titelfuehren.htm

  • 0
    Antwort von gutilein gutilein

    Herzlichen Danke für eure Antworten. Hab grad eine Kiste Roederer gewonnen....War eine Wette, wo ich die Meinung vertrat, ein Vertrag wird nicht unwirksam, wenn ich meinen Titel verschweige...Ich hebe das Glas auf Euch! Liebe Grüsse

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