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Akademische Grade: Gehören sie zum Vornamen oder zum Nachnamen?

Frage von Thnne Thnne

Hallo,

immer wieder herrscht Unklarheit, ob ein akademischer Grad zum Vor- oder zum Nachnamen gehört.

Welche Form ist z.B. beim Ausfüllen amtlicher Formulare richtig:

  1. Mustermann, Dr. Max
  2. Dr. Mustermann, Max
  3. eine andere Variante ?

Wo kann man das verbindlich nachlesen?

Danke für alle Tipps und viele Grüße Thnne

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Antworten (6)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Marubeni Marubeni

    Im Gegensatz zu Adelstiteln war ein akademischer Grad noch niemals Bestandteils des bürgerlich-rechtlichen Namens (auch nicht als Namenszusatz) und wird es auch künftig nie werden. Es ist allenfalls Bestandteil einer Anrede, nicht mehr und nicht weniger. Also "Herr Professor XY" oder "Frau Dr. XY".
    .
    Wäre ein solcher Grad Bestandteils des Namens, wäre er auch Teil des Namens im Personalausweis. Dort ist lt. PersAuswG §1 und PassG §4 als einzige Ausnahme die wunschbezogene die fachunbezogene Eintragung des akademischen Grades "Dr." erlaubt, wird aber dadurch dennoch ausdrücklich kein Bestandteil des Namens.
    .
    Sofern in Formularen also ein Titelfeld besteht, kann dort der Grad eingetragen werden. Wenn dieses Feld fehlt, kann dazu auch das Feld der Anrede benutzt werden, sofern als Freitext nutzbar (bspw. "Herr Dr.", "Frau Prof." etc.). In Namensfeldern haben akademische Grade nichts zu suchen.

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    Antwort von tessuta tessuta

    Ein akademischer Grad gehört eindeutig zum Namen! Es heißt also: Herr Dr. Michael Mustermann oder Herr Dipl.Ing. Michael Mustermann.

    Kommentar von Viadrus ViadrusViadrus

    Er gehört eindeutig NICHT zum Namen! Niemand hat z.B. auch einen Anspruch drauf, mit "Herr/Frau Dr. xy" angeredet zu werden.

    Kommentar von Marubeni MarubeniMarubeni

    Nach deutschem Namensrecht ist ein akademischer Grad kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens. Wird es auch nie werden. Egal, wie sehr sich die Herren Akademiker vom Pöbel abheben wollen. Der akademische Grad darf in der Anrede benutzt werden, ein Anrecht darauf hat aber niemand derjenigen, die einen akademischen Grad erreicht haben. Siehe Namensgesetzgebung.

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    Antwort von justenm justenm

    Gehört selbstverständlich zum Nachnamen

    Kommentar von Marubeni MarubeniMarubeni

    Falsch.

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    Antwort von Isartaucher Isartaucher

    Ein akademischer Grad gehört gar nicht zum Namen. Du kannst die Schreibweise daher frei wählen, der Einfachheit halber würde ich den Grad jedoch nicht an erster Stelle aufführen, da es sonst alphabetische Schwierigkeiten geben könnte.

    Kommentar von Marubeni MarubeniMarubeni

    Also: "Meier, Maximilian Dr." oder "Meier Dr., Maximilian". Gehört aber eigentlich nicht in ein Namensfeld, sondern in das Anredefeld.

  • 1
    Antwort von onomant onomant

    Dr. Max M geht auch. Dr. ist aber kein bestandteill des Namens.

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    Antwort von Nellina Nellina

    Natürlich gehört er zum Nachnamen. Du sagt doch Dr. Thnne oder sagst Du Dr. Fred Thnee wenn Du ihn ansprichst?

    Kommentar von Marubeni MarubeniMarubeni

    Das ist eine Anrede, nicht mehr, nicht weniger. Das deutsche Namensrecht regelt das eindeutig.

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