Im Gegensatz zu Adelstiteln war ein akademischer Grad noch niemals Bestandteils des bürgerlich-rechtlichen Namens (auch nicht als Namenszusatz) und wird es auch künftig nie werden. Es ist allenfalls Bestandteil einer Anrede, nicht mehr und nicht weniger. Also "Herr Professor XY" oder "Frau Dr. XY".
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Wäre ein solcher Grad Bestandteils des Namens, wäre er auch Teil des Namens im Personalausweis. Dort ist lt. PersAuswG §1 und PassG §4 als einzige Ausnahme die wunschbezogene die fachunbezogene Eintragung des akademischen Grades "Dr." erlaubt, wird aber dadurch dennoch ausdrücklich kein Bestandteil des Namens.
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Sofern in Formularen also ein Titelfeld besteht, kann dort der Grad eingetragen werden. Wenn dieses Feld fehlt, kann dazu auch das Feld der Anrede benutzt werden, sofern als Freitext nutzbar (bspw. "Herr Dr.", "Frau Prof." etc.). In Namensfeldern haben akademische Grade nichts zu suchen.
Er gehört eindeutig NICHT zum Namen! Niemand hat z.B. auch einen Anspruch drauf, mit "Herr/Frau Dr. xy" angeredet zu werden.