es wurde eine reise gebucht von deutschland in die türkei. ein aufpreis für eine deutsche airline wurde gezahlt da man nicht mit einer türkischen airline fliegen wollte. die reise wurde wie gebucht , mit deutscher airline bestätigt. der hinflug wurde mit deutscher airline abgewickelt, der rückflug hingegen wurde mit einer türkischen airline durchgeführt. wäre die reise von anfangan mit dieser türkischen airline gebucht worden, so wäre die reise je person um gute 150.- günstiger gewesen.
meine frage: kann ich eine rückerstattung eines gewissen betrages verlangen ? wenn ja, gibt es hierzu schon anderweitige urteile. worauf kann ich meine einforderung stützen?
vielen dank schon einmal an dieser stelle.
gruss Torsten
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