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Airbags verkaufen bei eBay odere andere

Frage von Tom1086 Tom1086

Liebe Mitglieder,

wie jeder andere bin ich darauf bedacht, nebenher was dazuzuverdienen. Wie oben gemeint, will ich neben den grundlegenden Autoteilen auch noch die Airbags verticken. Bei dem Versuch wurde die Aufgabe der Auktion verweigert und damit die Verletzung gegen die Verkaufsvorschrift gemeldet (ist doch keine Droge!!!). Jetzt überlege ich die Airbags unter Decknamen zu verkaufen oder anderswo (Kleinanzeigen, Zeitung etc.) zu verkaufen. Ich habe unter der Artikelbeschreibung Airbag angegeben, was bei der Auktionserstellung sofort unter die schwarze Liste fällt. Soll ich noch versuchen dieses anderswegig zu verkaufen, z.B unter dem Decknamen Kopfschutz, Lenkrad, Cockpit usw. und diese in der Artikelbeschreibung zur Rätsellösung definieren? Mit welchen Konsequenzen kann ich im schlimmsten Fall rechnen, wenn ich z.B. nochmal diese Artikel bei ebay unter anderem Decknamen wiedereinstelle und das nochmal rauskommt?

Danke für Eure Tipps.

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Antworten (4)

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    Antwort von Anubis87 Anubis87

    Der Pyrotechnische Satz einer Airbag-Einheit fällt unter die einschlägigen Regelungen z. B. des Sprengstoffgesetzes in Deutschland und der Schweiz: Der Ein– und Ausbau von Airbags und Gurtstraffereinheiten darf nur von sachkundigen Personen ausgeführt werden, die entweder vom Automobilhersteller oder einem entsprechenden Institut geschult worden sind. Ein Nachweis über die durchgeführte Schulung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Demontage und Einbau durch ungeschulte Personen können zu schwersten Verletzungen führen, falls der Airbag hierbei auslöst, oder zu einem Versagen im Falle eines Unfalles. Der Handel mit gebrauchten Airbags z. B. im Zuge der Autoverwertung ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten. Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport von Gefahrgut (ADR/RID) erfolgen. Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen. Die maximal zulässigen Lagermengen sind in der Anlage 6 und 6a zur 2. SprengV festgelegt. Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, zum Beispiel im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden.

    Grundsätzlich haben Automobilhersteller in der Vergangenheit den Wechsel von Airbag-Einheiten nach bestimmten Zeiträumen empfohlen, um die Funktionsfähigkeit zu sichern, im Allgemeinen nach etwa zehn Jahren. Inzwischen ist jedoch herstellerseitig eine Ausweitung dieser Intervalle zu beobachten. Eine gesetzliche Pflicht, abgelaufene Airbags zu ersetzen, besteht nicht.

    Anders als beim Sicherheitsgurt gibt es weder in Europa noch in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Airbags in Automobile. Daher ist auch eine aktive Airbag-Warnleuchte kein Verkehrsverstoß, sollte aber im Interesse des Fahrzeugnutzers umgehend beseitigt werden.

    Anmerkung für Österreich: Aufgrund einer Interpretation des Pyrotechnikgesetzes 1974 durch das Innenministerium sind für den Einbau in ein Kraftfahrzeug bestimmte Baugruppen, deren pyrotechnischer Satz der Gefahrengruppe 1.4 gemäß ADR zuzuordnen ist (zum Beispiel Airbag, Gurtstraffer, pyrotechnische Sicherheitsbatterieklemmen, Überrollschutzsysteme), keine pyrotechnischen Gegenstände im Sinne des Pyrotechnikgesetzes.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Airbag

    Kommentar von Anubis87 Anubis87Anubis87

    Hier ist noch der ebay grund satz zum verkauf von airbags

    http://pages.ebay.de/help/policies/hazardous-materials.html

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    Antwort von Anubis87 Anubis87

    Die Darfst du nicht verkaufen egal wo es ist verboten.

    Das sie unter den Sprengstoff Gesetz fallen

    Du darfst die dinger nicht einmal selbst ausbauen

    Grundlage ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

    http://www.buzer.de/gesetz/7422/index.htm

    Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

    Kommentar von Anubis87 Anubis87Anubis87
    Kommentar von Anubis87 Anubis87Anubis87
    Kommentar von Anubis87 Anubis87Anubis87
    Kommentar von Tom1086 Tom1086

    also wie ich verstanden habe soll es auch verboten sein, mit den Sicherheitsgurten rumzumachen?

  • 0
    Antwort von Frediboy Frediboy

    Soweit ich weiss ist das verkaufen gebrauchter Airbags verboten da er eine Sprengstoffpatrone enthält. Das könnte Ärger geben. Ich denke aufgrund dieses Gesetzes ist der Verkauf nicht gestattet worden. Wenn eine Verkaufsplattform das zulassen würde machen auch die sich strafbar. Wer will das schon.

    Kommentar von Tom1086 Tom1086

    ich verkaufe die von der Ausschlachtung. Eigentlich könnte man diese auch als Gefahrgut versenden. Denkbar wäre auch die Selbstabholer anderer Artikel darauf anzusprechen. Er bezahlt mir dafür ohne Kaufvertrag und die Gefahr geht auf ihn über (er hat damit selber von seinem eigenen PKW ausgeschlachtet, so die Vermutung des Richters).

    Eine andere Möglichkeit könnte vielleicht auch sein, das komplette Armaturenbrett, in dem schon das Beifahrerairbag festsitzt, und Lenkräder, die damit auch bespickt sind, als ganzes zu verkaufen.

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    Antwort von schmackofatzen schmackofatzen

    Vorsichtig, die Airbags fallen unter die Sprengmittel! Unterliegen harten Bestimmungen soweit ich weis.

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