Turgay am 02.08.2008 um 18:07 Uhr
Meine verlobte hatte am Mittwoch einen schrecklichen Verkehrsunfall. Mit einem Opel Corsa ist ein 20 Jahriger frontal in das Auto von meiner verlobten (Nissan Micra) zusammen gestoßen. Jetzt meine Frage: Die front ist total zusammengedrückt. Also falls es für das Airbag sensoren geben soll dann müssen 100% ig alle sensoren getätigt bzw. zerstört worden sein. ABER das Airbag von meiner Freundin ist nicht geplatz. Darf Sie jetzt Schmerzensgeld beantragen? Bitte um schnellste Hilfe :( VIELEN DANK
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Natürlich kann sie neben den übrigen Kosten auch Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallverursacher einklagen (selbstverständlich nicht BEANTRAGEN), sofern die Voraussetzungen im übrigen vorliegen.
Inwieweit das Nichtauslösen der Airbags Schadenersatzansprüche (dazu zählt gegebenenfalls auch Schmerzensgeld) gegen den Hersteller im Sinne eines Mangelfogeschadens nach sich zieht, kann man so pauschal nicht sagen.

das kommt auf das alter des Airbacks an! Und ob er beim tüv kontrolliert wurde. Wenn es noch neu ist würde ich schadensersatz vom hersteller vordern.
Turgay am 2. August 2008 18:13 Herzlichen Dank für deine Antwort. Also der Wagen hat vor 6 Monaten TÜV bekommen. Also neu ist der Wagen zwar nicht aber vom TÜV überprüft und bestanden.???
WolfRichter am 2. August 2008 18:14 TÜV ist hier ohne jede Bedeutung.
Suncolor am 2. August 2008 18:15 Dann ist der tüv drann, wenn er wirklich auf tauglichkeit überprüft wurde!Manche machen es einfach nicht...
Naja, platzen soll das Ding ja nicht, sondern auslösen.
Ich hoffe mal, deiner Freundin ist nciht selber was passiert? Schmerzensgeld gibt es ja nur für Schmerzen, also wenn sie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch das Nichtauslösen hätte.
Ansonstne sit sichelrich die Werkstatt der korrekte Ansprechpartner, die werden ja beurteilen können ob die Airbags hätten auslösen müssen und unter welchen Bedingungen und ob es Sinn macht den Hersteller bzgl Schadenersatz o.ä. zu kontaktieren.
Turgay am 2. August 2008 18:26 :(( ich weiß nicht was ich machen soll :(( ABER LIEBEN DANK TROTZDEM

Hallo es kommt auf den Winkel und die Geschwindigkeit an wann ein Airbag auslöst. Müsste im einzelfall geprüft und vermessen werden und den Airbagfehlerspeicher auslesen. Wenn z.b die Airbaglampe brennt weil das Steuergerät einen defekten Gurtairbag erkennt (vor dem Unfall)dann ist das ganze Airbagsystem ohne Funktion und es kann keiner aufgehen.
Turgay am 2. August 2008 19:02 Nein, im Gegenteil. Alles hat funktioniert keien Lampe o ä. Zu dem Unfall --> Der Micra hatte keine Front mehr.
Was ist Deiner Frau denn passiert.... die heutigen Airbags bzw. Steuergeäte sind ja intiliegent. Das heißt es werden verschiedene Faktoren erechnet wie tempo, aufprallwinkel etc, schon mal gedanken gemacht das ein Airbag auch eine tödliche waffe sein kann wenn er zum falschen zeitpunkt auslöst. Nichts für ungut, wenn Deiner Frau ohne Airbagauslösung nicht schwer verletzt wurde ist doch alles richtig gelaufen, oder?
Das alles sollte man bedenken bevor man wieder Richterliche antworten von sich gibt die einen nur ein falsches bild liefern.
Turgay am 4. August 2008 17:45 Hmm, ich muss sagen sa hast du recht! Da hast du sogar SEHR RECHT! Vielen Dank das du dir Zeit genommen hast. GOTT sei dank hat meine Frau nicht sehr große Verletzungen
Vielen DANK FÜR DEINE Antwort. HERZLCIHEN DANK!