Kann mir jmd das Gesetz für freie Handelsvertreter erläutern? Wie ist das wenn man seinen Handelsvertretervertrag kündigt und seinen Kundenstamm dem Betrieb für den man tätig war, überlässt? Wieviel % bekomme ich vom Umsatz? Zählt ein Durchschnitt vom Jahres-oder Gesamtumsatz des Kunden??? Wie wird es berechnet???
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Ahnung von dem "freien Handelsvertretrgesetz"????
Frage von
hotzepotze
Antworten (3)
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mannusmannus
Habe ihre Frage leider erst jetzt gelesen. Hatte kürzlich die selbe Überlegung.
Empfehle folgende Seiten. forum-Handelsvertreter.de
bundesrecht.juris.deHoffe ich konnte ihnen weiterhelfen
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profitnewsprofitnews
Es gibt da gesetzliche Vorgaben und sicher bereits eine Menge gerichtliche Entscheidungen.
Oft wird der Kundenstamm versucht, ohne Zahlung zu übernehmen, aber es wird darauf bestanden, dass eine Abwerbung nicht erlaubt ist.
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firstguardianfirstguardian
Das hängt von der Gestaltung des Handelsvertretervertrages ab.
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