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Agoraphobie 50 GdB: Merkzeichen G möglich?

Frage von Marieke2712 Marieke2712

Ich leide an einer Agoraphobie (Angst große Plätze und Straßen zu überqueren. Mein Antrag auf Merkzeichen G für den Schwerbehindertenantrag wurde abgeleht. Wie kann ich einen Widerspruch begründen. Bisher liegt lt. Amt "keine ausgeprägte Beeinträchtigung im Straßenverkehr vor". Ich bin mir aber sicher, dass der Gutachter meinen Antrag nicht mal gesehen hat, da ich den Ablehnungbescheid nach 1 Woche nach Antragstellung hatte. Hat jemand Erfahrung, ob ich eine Chance habe?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von vincent vincent

    Widerspruch einlegen. Ich würde folgendes Schreiben:

    °Gegen Ihren Bescheid vom ........ GZ:....... erhebe ich hiermit Widerspruch. °Schriftliche Begründung folgt.

    °Gleichzeitig beantrage ich, mir alle ärztlichen Zeugnisse und Gutachten, die Grundlage für Ihren Bescheid waren, in Fotokopie zu übersenden (einschliesslich der abschliessenden Stellung des versorgungsärztlichen Dienstes).

    Wenn Du diese Unterlagen hast, suche in deinem Betrieb (falls Du nocht beruftstätig bist) die Vertrauensfrau/ den Vertrauensmann der Schwerbehinderten auf. Sollte das nicht zutreffen, schreibe mir über die Komplimenteliste.

    Kommentar von Marieke2712 Marieke2712Marieke2712

    Vielen Dank @Vincent. So komme ich schon ein Stückchen weiter. Ggf. würde ich mich wieder bei Dir melden, da ich nicht mehr berufstätig bin.

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    Antwort von cyberoma cyberoma

    Ich habe es nachgeschlagen: Das Merkzeichen G bedeutet 50% KFZ-Steuerbefreiung oder „unentgeltlicher Nahverkehr“ , passt also im Falle der Agoraphobie ganz genau!.
    Erste Hilfe für das weitere Vorgehen findest du vielleicht auch hier:
    http://www.polioluebeck.de/landesverband/html/vortragAG.html

    Kommentar von Marieke2712 Marieke2712Marieke2712

    Vielen Dank!

    Kommentar von skywalker66 skywalker66skywalker66

    quatsch, laut schwerbehindertenrecht zählt nur die gebindern d.h. man ist nicht mehr in der lage eine vorgegebe strecke zu fuß zu gehen. angstzustand fällt unter seelische beeinträchtigung, so lautet das im fachschagon.

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    Antwort von cyberoma cyberoma

    Selbstverständlich ist eine stark ausgeprägte Agoraphobie eine Behinderung. Der Buchstabe G scheint auf sie nicht zu passen, aber es gibt mit Sicherheit eine andere Möglichkeit. Wende dich doch an die kassenärztliche Vereinigung deines Bundeslandes und lass dich von einem Psychiater/Mitarbeiter beraten, welche Begründung Erfolg verspricht bzw. wie der Antrag evtl. umformuliert werden muss. Als erstes ist Wiederspruch einzulegen, wie dir von Vincent u.a. geraten wurde.

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    Antwort von neurodoc neurodoc

    Diese Krankheit wäre ja heilbar im Vergleich zu einem fehlendem Fuß!

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    Antwort von bitmap bitmap

    Vielleicht mal hier http://forum.global-help.de/ dazu fragen. Meines Erachtens liegen die Voraussetzungen für Merkzeichen G bei dir nicht vor. Aber da sollte jemand was dazu sagen, der sich wirklich damit auskennt.

    Kommentar von Marieke2712 Marieke2712Marieke2712

    Vielen Dank für den Link!

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    Antwort von skeptiker007 skeptiker007

    G = steht für GEHBEHINDERT. Offenbar kannst du gehen, dass du keine Plätze odgl. betreten kannst, hat andere Ursachen, die nicht in einer GEHbehinderung liegen. Deine Form der Behinderung ist auch belastend, aber trifft leider nicht diesen hier erwähnten Buchstaben.

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    Antwort von Indy72 Indy72

    G hat mit psychischen Sachen kaum zu tun. Allerdings kann ein fundiertes Gutachten über 50% wegen psych. Erkrankung bringen. Allerdings schätze ich dich nicht so ein.

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    Antwort von Achat Achat

    G... steht das nicht für Gehbehindert?

    Kommentar von Marieke2712 Marieke2712Marieke2712

    Nicht direkt. Es muss eine Einschränkung vorliegen, die kann auch eine innere Ursache haben.

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