Marieke2712 am 17.04.2008 um 19:01 Uhr
Ich leide an einer Agoraphobie (Angst große Plätze und Straßen zu überqueren. Mein Antrag auf Merkzeichen G für den Schwerbehindertenantrag wurde abgeleht. Wie kann ich einen Widerspruch begründen. Bisher liegt lt. Amt "keine ausgeprägte Beeinträchtigung im Straßenverkehr vor". Ich bin mir aber sicher, dass der Gutachter meinen Antrag nicht mal gesehen hat, da ich den Ablehnungbescheid nach 1 Woche nach Antragstellung hatte. Hat jemand Erfahrung, ob ich eine Chance habe?
Widerspruch einlegen. Ich würde folgendes Schreiben:
°Gegen Ihren Bescheid vom ........ GZ:....... erhebe ich hiermit Widerspruch. °Schriftliche Begründung folgt.
°Gleichzeitig beantrage ich, mir alle ärztlichen Zeugnisse und Gutachten, die Grundlage für Ihren Bescheid waren, in Fotokopie zu übersenden (einschliesslich der abschliessenden Stellung des versorgungsärztlichen Dienstes).
Wenn Du diese Unterlagen hast, suche in deinem Betrieb (falls Du nocht beruftstätig bist) die Vertrauensfrau/ den Vertrauensmann der Schwerbehinderten auf. Sollte das nicht zutreffen, schreibe mir über die Komplimenteliste.
G = steht für GEHBEHINDERT. Offenbar kannst du gehen, dass du keine Plätze odgl. betreten kannst, hat andere Ursachen, die nicht in einer GEHbehinderung liegen. Deine Form der Behinderung ist auch belastend, aber trifft leider nicht diesen hier erwähnten Buchstaben.

Vielleicht mal hier http://forum.global-help.de/ dazu fragen. Meines Erachtens liegen die Voraussetzungen für Merkzeichen G bei dir nicht vor. Aber da sollte jemand was dazu sagen, der sich wirklich damit auskennt.
Marieke2712 am 18. April 2008 19:58 Vielen Dank für den Link!

Diese Krankheit wäre ja heilbar im Vergleich zu einem fehlendem Fuß!

Selbstverständlich ist eine stark ausgeprägte Agoraphobie eine Behinderung. Der Buchstabe G scheint auf sie nicht zu passen, aber es gibt mit Sicherheit eine andere Möglichkeit. Wende dich doch an die kassenärztliche Vereinigung deines Bundeslandes und lass dich von einem Psychiater/Mitarbeiter beraten, welche Begründung Erfolg verspricht bzw. wie der Antrag evtl. umformuliert werden muss. Als erstes ist Wiederspruch einzulegen, wie dir von Vincent u.a. geraten wurde.

Ich habe es nachgeschlagen: Das Merkzeichen G bedeutet 50% KFZ-Steuerbefreiung oder „unentgeltlicher Nahverkehr“ , passt also im Falle der Agoraphobie ganz genau!.
Erste Hilfe für das weitere Vorgehen findest du vielleicht auch hier:
http://www.polioluebeck.de/landesverband/html/vortragAG.html
Marieke2712 am 18. April 2008 20:00 Vielen Dank!
skywalker66 am 19. Mai 2008 20:36 quatsch, laut schwerbehindertenrecht zählt nur die gebindern d.h. man ist nicht mehr in der lage eine vorgegebe strecke zu fuß zu gehen. angstzustand fällt unter seelische beeinträchtigung, so lautet das im fachschagon.
G... steht das nicht für Gehbehindert?
Marieke2712 am 17. April 2008 19:05 Nicht direkt. Es muss eine Einschränkung vorliegen, die kann auch eine innere Ursache haben.
G hat mit psychischen Sachen kaum zu tun. Allerdings kann ein fundiertes Gutachten über 50% wegen psych. Erkrankung bringen. Allerdings schätze ich dich nicht so ein.
Vielen Dank @Vincent. So komme ich schon ein Stückchen weiter. Ggf. würde ich mich wieder bei Dir melden, da ich nicht mehr berufstätig bin.