hallo, mein sohn ( 18 ) ist aus einer maßnahme nach 2 abmahnungen herausgeflogen, weil er krank war und sich nicht immer sofort gemeldet hat. nun er war 4 tage krankgeschrieben, hat aber die krankmeldung einen tag zu spät weggeschickt. :-) die leiterin der maßnahme hat am DRITTEN(24.07.08) tag der krankmeldung die teilnahmebescheinung geschrieben und datiert, sowie die kündigung zugesandt.
- nun hat er 3 monate sperre bekommen, d.h. sein regelsatz wurde gekürzt. miete u. heizkosten nicht.
- die teilnahmebestätigung würde neu datiert, mit dem 25.07.08
- lohnt sich ein widerspruch?
- wie hoch sind die lebensgutmittelscheine? ich hab doch selber so wenig.
dafür wünsche ich Dir auch viel Erfolg. Wäre nett, Du könntest mir dann mal mitteilen, was daraus geworden ist. Anhand der vielen Meinungen hier, sehe ich, dass Menschen wie ich in der Minderheit sind. Okay, mir geht es gut, ich muss und habe noch nie von ALG II gelebt. Ich hatte aber in Deutschland Mitarbeiter, die, bevor sie bei mir arbeiteten ALG II bekommen haben und habe gesehen, wie sie teilweise unter menschenunwürdigen Umständen leben mussten. Ich habe versucht, möglichst vielen jungen Menschen, die von ALG II leben mussten, in mein Unternehmen einzustellen. Es war ein insolventes UNternehmen, dass ich wieder aufgebaut habe. Mir wurde zum Vorwurf gemacht (durch die Presse und Öffentlichkeit des Ortes), ich würde diese Menschen nur einstellen, weil es dazu ja einen Zuschuss gibt. Stimmt, den habe ich mitgenommen. Aber diejenigen, die mitgezogen haben, haben auch heute noch ihren Job. ICh weiss aber auch, dass viele ALG II Menschen einstellen, WEIL sie einen Zuschuss bekommen, kurz vor Ablauf, werden diese Menschen dann aus fadenscheinigen Gründen gekündigt... Auch das ist Deutschland... ach so, das vom AA gezahlte Geld durften die Unternehmen dann auch behalten...
widerspruch innerhalb 5 tagen stattgegeben, sanktion aufgehoben!