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agl II gekürzt, wie soll ich sein essen bezahlen.

Frage von editho editho

hallo, mein sohn ( 18 ) ist aus einer maßnahme nach 2 abmahnungen herausgeflogen, weil er krank war und sich nicht immer sofort gemeldet hat. nun er war 4 tage krankgeschrieben, hat aber die krankmeldung einen tag zu spät weggeschickt. :-) die leiterin der maßnahme hat am DRITTEN(24.07.08) tag der krankmeldung die teilnahmebescheinung geschrieben und datiert, sowie die kündigung zugesandt.

  1. nun hat er 3 monate sperre bekommen, d.h. sein regelsatz wurde gekürzt. miete u. heizkosten nicht.
  2. die teilnahmebestätigung würde neu datiert, mit dem 25.07.08
  3. lohnt sich ein widerspruch?
  4. wie hoch sind die lebensgutmittelscheine? ich hab doch selber so wenig.
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Antworten (6)

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    Antwort von Qetan Qetan

    Dein Sohn hat es verbockt, nicht Du. Mit seinen 18 Jahren soll er selber zusehen wie er mit der Kürzung klarkommt, vielleicht lernt er so Verantwortung.

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    Antwort von RaiDam RaiDam

    ich würde mich zunächst sofort mit dem Sachbearbeiter in verbindung etzen. Ist es tatsächlich so, dass er krank war (ärztliche BEscheinigung) und lediglich die Krankmeldung einen Tag zu spät eingereicht wurde, darf ALG II NICHT gekürzt werden. Gegen den Bescheid in jedem Fall Einspruch einlegen! Ggf hier auch die Presse darauf aufmerksam machen, die haben eh im Moment nichts besseres zu schreiben. Wenn Du die Presse informierst, ruhig den Name des Bearbeiters benennen, denn dies ist ein Fall der öffentlichen Interesse... Nicht immer einfach alles so hinnehmen!!!!!

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    Antwort von editho editho

    herzlichen dank für die antworten. @ RaiDam lieben dank für deine ausführungen!! ich sehe das genauso wie du.

    ich habe natürlich meinem sohn die konsequenzen aufgezeigt. widerspruch eingelegt + mit einem anwalt werde ich durch einen richter die aussetzung der sperre bewirken.

    Kommentar von RaiDam RaiDamRaiDam

    dafür wünsche ich Dir auch viel Erfolg. Wäre nett, Du könntest mir dann mal mitteilen, was daraus geworden ist. Anhand der vielen Meinungen hier, sehe ich, dass Menschen wie ich in der Minderheit sind. Okay, mir geht es gut, ich muss und habe noch nie von ALG II gelebt. Ich hatte aber in Deutschland Mitarbeiter, die, bevor sie bei mir arbeiteten ALG II bekommen haben und habe gesehen, wie sie teilweise unter menschenunwürdigen Umständen leben mussten. Ich habe versucht, möglichst vielen jungen Menschen, die von ALG II leben mussten, in mein Unternehmen einzustellen. Es war ein insolventes UNternehmen, dass ich wieder aufgebaut habe. Mir wurde zum Vorwurf gemacht (durch die Presse und Öffentlichkeit des Ortes), ich würde diese Menschen nur einstellen, weil es dazu ja einen Zuschuss gibt. Stimmt, den habe ich mitgenommen. Aber diejenigen, die mitgezogen haben, haben auch heute noch ihren Job. ICh weiss aber auch, dass viele ALG II Menschen einstellen, WEIL sie einen Zuschuss bekommen, kurz vor Ablauf, werden diese Menschen dann aus fadenscheinigen Gründen gekündigt... Auch das ist Deutschland... ach so, das vom AA gezahlte Geld durften die Unternehmen dann auch behalten...

    Kommentar von editho editho

    widerspruch innerhalb 5 tagen stattgegeben, sanktion aufgehoben!

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    Antwort von Buegelfee Buegelfee

    ich würde ihn halt eine Berechtigung für die Tafel holen. Bekommt man bestimmt auch in eurer Nähe und Mittags ab in die Suppenküche. Wenn du ihn immer aus seiner eigenen Scheiße gräbst wird er es nie lernen. OK, das er es bis heut noch nicht gelernt hat ist wohl auch ein Erziehungsfehler von dir, aber er muß jetzt lernen das seine Kindheit vorbei ist. Denk immer dran irgendwann bist du nicht mehr da, dann muß er auch alleine...

    Kommentar von RaiDam RaiDamRaiDam

    oh mann, ist das ein toller tip! Suppenküche, Hinweis, dass schlecht erzogen wurde, Kindheit endet mit 18 und demnächst ist das Leben ja eh zu ende.... Hoffe Deine Kinder haben nie Mist gebaut, sind mit 18 so Erwachsen, dass sie ihr Tun auch übersehen und nciht auch mal etwas vergessen, sei es aus Scham oder aus Nichtwollen... Kannst Du Dich vielleicht einmal in die Situation der Fragerin versetzen? Dann lieber keine Antwort geben als so (für mich) eine gemeine!

    Kommentar von dock69 dock69dock69

    @RaiDam: Ich gebe Buegelfee vollkommen recht. Ein 18jähriger ist selbst für sein Tun verantwortlich. Wenn er sich nicht an die Spielregeln hält, muss er mit den Folgen leben. Es hat ja den Fehler nicht nur einmal gemacht, sondern wiederholt. Und wieso kann sich ein junger Erwachsener nicht bei der Tafel oder kirchlichen Einrichtungen Essen beschaffen? Das kostet zwar Überwindung, aber was wünscht er sich? Soll im jemand das kostenlose Essen zu Hause anliefern? Ich sehe in der Maßnahme einen erzieherischen Wert, der absolut zumutbar ist. Im übrigen kenne ich eine Familie, die mir Ihre "Geschenktüte" von der Tafel gezeigt haben. Das sieht kaum anders aus, wenn ich shoppen gehe. Sind halt vorwiegend Lebensmittel, die an der Mindesthaltbarkeitsgrenze sind.

    Kommentar von RaiDam RaiDamRaiDam

    @Kai aus Berlin, es geht nicht darum, dass er zur Suppenküche gehen kann. Es geht mir daum, dass sie der Mutter Erziehungsfehler vorwirft, und jetzt schon darauf hinweist, dass sie mal nicht mehr dasein wird.... Ausserdem, mit 18 ist man nicht immer schon erwachsen und ausserdem, wenn es sich hier um einen Tag handelt, an dem die Krankmeldung zu spät abgegeben wurde, halte ich die Kündigung für eine Schweinerei. Wie schon in meinen vorherigen Kommentaren erwähnt, wir alle vergessen, dass es in unserer Gesellschaft Schwache gibt, die wir unertstützen sollten. Dazu gehören für mich u.a. Jugendliche, die von ALG II leben müssen. Man kann Reife nicht vom Alter abhängig machen. Es gibt 30 jährige, die eine Reife eines 15 jährigen haben, natürlich auch der umgekehrte Fall. Deutschland soll ein Sozialstaat sein, aber wo ist man sozial? Sicherlich nicht bei den Schwachen, egal ob Alte oder Junge... Jeder, der darüber entscheidet, ob ALG II gekürzt wird oder nicht, sollte erst mal selbst von ALG II und einer Kürzung leben, dann wüsste er, wie hart das Leben mit einigen Cents in der Tasche ist. UNd nocheinmal. Der deutsche Staat gibt Millionen und Milliarden für absoluten Schwachsinn aus, aber bei seinen Bürgern wird der Gürtel immer enger geschnallt. Aber vielleicht ist das ein Thema, das nicht hierher gehört..

    Kommentar von Buegelfee BuegelfeeBuegelfee

    Na ja nur weil der Staat Gelder für Schwachsinn ausgibt meinst du das wäre in Ordnung wenn man sich nicht an Regeln hält. Es gibt eben Fristen, da kannst du mir nicht kommen. Wenn du eh nix anderes zu tun hast dann kannst du wenigstens Frsisten einhalten. Ich finde es richtig. Wenn einer meint das er keinen Finger krümmen muss und alles geht weiter wie gehabt dann hat er halt Pech. Als ich 19 war und ausgelernt hatte, wollte ich auch ne eigene Wohnung. Da hab ich überlegt wo ich mir noch einen Zweitjob suche um mir das zu finanzieren. Ich hab nicht gesagt was ich alles will und wer es mir jetzt bitteschön zu bezahlen hat! Die Einstellung ist es auch oft. Das Leben ist kein Ponyhof.

    Kommentar von Buegelfee BuegelfeeBuegelfee

    Danke Kai, für deine Rückenstärkung!

    Kommentar von editho editho

    hi buegelfee, erziehundsfehler??? ich kann es ja nachvollziehen...aber ich hab jetzt den schlamassel an der backe....und soll ich ihn sein essen selber besorgen lassen?

    Kommentar von rama6 rama6rama6

    Ja,ich würde im seinen Gekürzten Regelsatz geben und er soll sich selbst versorgen.Nein,du hast den Schlamassel nicht an der Backe,sondern dein Überschlauer Sohn.

    Kommentar von Buegelfee BuegelfeeBuegelfee

    Warum findest du es schlimm wenn ich das sage. Ich denke der Junge hatte auch mal als Kind Schwierigkeiten, da haste wohl auch alles geregelt. Ich habe es bei meinem Sohn anders gemacht. Er hat auch mal einen Termin beim Zahnarzt platzen lassen, da hab ich ihn anrufen, sich entschuldigen und nen neuen Termin aus machen lasssen. Seitdem achtet er drauf weil es ihm unangenehm war. Das ist nur ein kleines kindgerechtes Beispiel, aber wir haben uns auch je nach Alter gesteigert, was das Verantwortung übernehmen betrifft. Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr! Aber ich sag ja nicht das es bei deinem Sohn zu spät ist.

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    Antwort von andreas48 andreas48

    muss man denn manchen Leute mit der Keule eintrimmen, das es äFristen gibt..

    er sollte sich drum kümmern, dass die Speisekarte für ihn komplett ist und nicht die

    und das klar und eindeutig

    Kommentar von RaiDam RaiDamRaiDam

    hier kann ich nur anfügen, warst du nciht selbst mal 18 und hast Du immer deine Fristen eingehalten? Hast Du mit 18 nie etwas zu spät oder verspätet erledigt?

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    da gab es aber kein HartzIV..und ich hatte auch im Vorfeld keine 2 Abmahnungen..darum geht es..und das die Ämter sehr genau es nehmen ist ja nun nichts neues..und die alte Ausrede..das habe ich vergessen, intersssiert niemanden..ist ja auch nciht böse oder vorwurfsvoll gemeint..sondern ganz sachlich und erzieherisch wirksam

    Kommentar von RaiDam RaiDamRaiDam

    cih denke, die Ämter müssen endlich mal umdenken, dieser ganze Fristenkram ist doch zum Mäuse melken und 18 jährige haben nciht das Verständnis eines 40 jährigen. UNd das es heute Harz IV gibt, ist sicherlich nicht die Schuld der Jugendlichen. Das is Schuld der Poltiker, die WIR gewählt haben und die NICHT haushalten können. Geben Millionen und Milliarden für absoluten Blödsinn aus (Beispiel Holocaustdenkmal Berlin, Umzug Bonn/Berlin). Aber die brauchen ja nciht zu sparen, sondern die Bürger, die SIE bezahlen... und in diesem Fall streichen die dann mal so mir nichts dir ncihts ein paar Euros... Gute Nacht Deutschland! Ich weiss schon,. warum ich nciht mehr in Deutschland lebe....

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    ein bissel sehr polemisch, denn an spuielregeln und Fristen muss man sich nicht nur bei Ämternhalten , sondern die gelten den ganzen Tag über in mehr oder weniger bemerkbarer Qualität

    Kommentar von RaiDam RaiDamRaiDam

    Das ist nicht polemisch. Jeder hat die Möglichkeit eine Auge zuzudrücken, auch die Ämter und wenn es sich lediglich um einen Tag des verspäteten Einganges handelt, kann man auch ein Auge zudrücken. Immerhin geht es hier um die Grundversorgung eines Menschens, der Pech hat, keinen Job zu haben und somit am Rande der Gesellschaft steht. Wir vergessen, dass es fast keine Mittelschicht mehr gibt. Die die viel haben, geben wenig ab, die die wenig haben, müssen viel abgeben. UNd das in einem Sozialstaat. Spielregeln sind wichtig, da stimme ich zu, aber eine Frist, die nur drei Tage ist, ist einfach lächerlich. Was ist mit demjenigen, der keine Freunde, keine Verwandte hat, den Boss zu informieren, dass man krank ist? Vielleicht kann sich der junge Mann noch nicht einmal ein Telefon erlauben... Und über die Qualität bei Ämtern lässt sich bekanntlich auch streiten....

    Kommentar von rama6 rama6rama6

    Der Junge Mann wurde schon 2 mal wegen Verspäteter Krangmeldund Abgemahnt,er wußte also wie die Gesetze sind!!!Jeder Arbeitnehmer wird bei Verspäteter Krankmeldung in seiner Firma Entlassen,Unentschuldiges Fehlen!Gesetze sind zum Einhalten da,nicht zum Augen zudücken. Der Rat von ihnen zu Klagen,führt die Frau nur noch Schlimmer in die Sch...e.Da der Sohn 18 Jahre ist,soll und muß er selbst klagen.Sein Regelsatz wurde Gekürzt,nicht Gestrichen,also ist zum Lebensunterhalt immer noch Geld da. Wie Groß muß ihr Haß auf die Deutschen Sozialgesetze sein,das sie derartig Polemisieren?

    Kommentar von RaiDam RaiDamRaiDam

    Noch einmal, ich polemisiere nicht. Ich habe gesehen, dass Sie einiges älter sind als ich. Dann werden Sie sicherlich die Sozialgesetze der letzten 20 Jahre kennen. Ihnen sollte demzufolge klar sein, dass die Sozialsätze in den letzten Jahren immer mehr gesunken sind (im Verhältnis zur Kaufkraft!). Heute gib tes ALG II, dasa gab es, als Sie gearbeitet hatten nicht. Unsere Jungend wird immer als Verlierer hingestellt, anstatt das wir den Jungendlichen UND Arbeitslosen und die Arme greifen, werden sie getreten und man kürzt ihnen auch noch wegen eines einzelnen Tages das Geld. Seine Sie froh, dass Sie nicht von ALG II leben müssen, seien Sie froh, dass Sie nicht in einem Seniorenpflegeheim leben müssen, denn hätten Sie nicht genug Rente (die die jetzigen Angestellten und Arbeiter ja von ihrem Lohn zahlen), müssten Sie von einem geringen Taschengeld leben. Versuchen Sie doch einfach mal, einen Monat von einem gekürzten ALG II Satz zu leben. Dann wissen Sie, was unser deutscher Sozialstaat seinen Bürgern abverlangt. Und noch einmal. 18 Jahre alt zu sein heisst nicht, die Reife eines 18-jährigen zu haben.

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    Antwort von Qeen0705 Qeen0705

    Also ich rate dir dass du dich da richtig schlau machst...manchmal machen sie einfach das was sie wollen,..übersehen etwas o. Ä. ...also Widerspruch kannst du vergessen. Das gehört zum Gesetz bei ALG 2...aber ich wünsch dir trotzdem viel Glück das du das Fehlende wieder aufsuchen kannst.. es ist hart, ich weiß, aber gib nicht auf!!!

    Kommentar von RaiDam RaiDamRaiDam

    Tut mir leid, dem kann ich absolut nicht zustimmen. Leider ist unsere Gesellschaft mitunter einfach nur zu blöd, richtig gegen amtliche Bescheide vorzugehen. Wenn es stimmt, was hier geschrieben steht, ist das eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit und gegen diesen Beamten, der den SDatz gekürzt hat, ist vorzugehen. Ich denke unsere Damen udn Herren des öffentlichen Dienstes haben vergessen, das sie von der deutschen Bevölkerung bezahlt werden. Und ist es so, dass wegen der verspäteten Abgabe der Krankmeldung der Satz gekürzt wird, ist das eine Schweinerei! Ich würde sogar vor dem Sozialgericht dagegen klagen!

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