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Aggressiver Mitschüler verletzt Sohn mit Stock - Anzeigen?

Frage von markus021169 markus021169

Ein bekannt aggressiver Mitschüler hat bei einem Schulausflug mit einem massiven Stock nach jemanden geworfen und dabei unseren daran unbeteiligten Sohn am Hinterkopf verletzt. Dieser musste sofort ins Krankenhaus (Platzwunde / Gehirnerschütterung). Zusätzlich belastet unseren Sohn seither das Trauma, völlig unvermittelt den heftigen Schlag von hinten bekommen zu haben. Er hat nun Angst, wenn jemand hinter ihm sein könnte.

Wie reagiert man darauf? Der Stockwerfer ist erst neun Jahre alt, den Eltern so ziemlich alles egal, hauptsache es sind Kippen da und der Fernseher funktioniert.

Kann man da Anzeige erstatten (wenn ja, gegen wen)?

Ist das ein Fall für's Jugendamt?

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Antworten (19)

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    Antwort von SundanceSunny SundanceSunny

    Hallo, es sollte eine Anzeige wegen Körperverletzung bei der Polizei erstattet werden (gegen den Jungen) - dazu gehören dann auch die Angaben, was die Lehrer bereits unternommen haben. Außerdem bitte bei der Schule nachfragen, was sie bereits getan haben und was sie zu tun gedenken. Dann benötigt Dein Sohn auch Psychologische Hilfe, damit er das Trauma verarbeiten kann. Gibt es in der Nähe noch andere Schulen? Sprich mal mit Deinem Sohn, vielleicht würde es ihm schon helfen, wenn die Schule gewechselt wird. Sitzt der Junge im Unterricht hinter oder vor ihm? Sonnige Grüße Sunny

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    Antwort von italofila italofila

    Was sagen eigentlich die Lehrer dazu, die ja die Aufsichtspflicht hatten? Ich würde mal mit der Schule (Schulpsychologin, Direktion) Kontakt aufnehmen und mich bei der Polizei erkundigen, was man da im Fall eines einschlägig bekannten Strafunmündigen tun kann. Die könnten dann ja auch das Jugendamt einschalten.

    Ich halte es für falsch verstandene Toleranz, solche Aktionen mehr oder weniger ungetraft zu lassen, wie soll so ein Unrechtsbewusstsein entstehen können. Der Kleine muss lernen, dass Gewalt negative Folgen nach sich zieht. Für deinen Sohn sollte die Schulpsychologin Hilfe bringen, so sehe zumindest ich das.

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    Antwort von keksi3313 keksi3313

    Wenn die Eltern ihn nicht erziehen ist das ein Fall fürs Jugendamt. Ansonsten ist das ein Schulausflug gewesen. Bei diesem hat die Lehrerin / der Lehrer die Aufsichtspflicht und wenn du jemanden anzeigen kannst, den diese(n). Aber ob dir das irgendwie hilft wage ich zu bezweifeln. Wennde sich an die Klassenleiterin wenn der Junge schon öfter durch sowas bekannt wurde. Die sollen Schritte einleiten und im schlimmsten Fall fliegt der Junge von der Schule.

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    Antwort von teufeline25 teufeline25

    ich würde mich so schnell es geht ans jugendamt wenden die beraten dich auch und helfen dir, aber vorallem muss dem jungen geholfen werden, dass sind ja keine zustände für ein kind

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    Antwort von fraufrings fraufrings

    Da jemand zu Schaden gekommen ist, würde ich Anzeige erstatten. Erstmal mit der Schulleitung sprechen, aber das habt ihr bestimmt schon hinter euch. Die verweisen euch vielleicht ans Jugendamt.

    Denn sonst passiert nie was, wenn den Eltern schon alles egal ist. Da muss sich wohl mal jemand kümmern. Und da ist es dann auch wichtig, dass man am Ball bleibt, was meines Erachtens nur über die Polizei geht.

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    Antwort von Nellina Nellina

    Du solltest auf alle Fälle Anzeige erstatten. Um das weitere kümmert sich dann bestimmt das Jugendamt.

    Alleine deshalb schon, eben weil er bekannt dafür ist und eventuell dringend Hilfe benötigt.

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    Antwort von Paula25 Paula25

    Hallo. Also den Jungen kann man nicht anzeigen. Er ist erst 9. Aber die Lehrer wegen Aufsichtspflichtverletzung. Sie haben auf zu passen. Natürlich können die Lehrer nicht überall sein.Gerade beim Schulausflug sind es eben viele Kinder.

    Ich würde mit dem Rektor sprechen, ob der Junge ohnehin auffällig ist. Wenn ja, würde ich das JA informieren was passiert ist. Denn wer weiß was er noch so anstellt und was in 5 Jahren dann ist?

    Der Junge kann wahrscheinlich nichts dafür, sucht Aufmerksamkeit, wenn sich seine Eltern nicht um ihn kümmern. Dann muss das JA handeln und ihn in eine Pflegefamilie unterbringen wenn es nicht anders geht. Oder eine Familienhelferin in die Familie lassen die, die ganze Familie hilft. Und dein Sohn, wenn er so Angst hat, würde ich mit dem Hausarzt oder Kiderarzt darüber reden, ob er psychologisch betreut werden muss.

    Mehr kann man nicht machen. Die Eltern werden sicherlich nicht auf dich eingehen. Das hat wohl keinen Sinn, wenn du da mal da hingehst oder?

    LG: Paula - Paul

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    Antwort von gisi1958 gisi1958

    Heftig - da es im Rahmen eines Schulausfluges passiert ist, würde als erstes den Lehrer bzw. den Direktor als disziplinarischen "Vorgesetzten" des Schülers ansprechen. Er hat die Möglichkeit, den Schüler mit Sozialaufgaben zu bestrafen. -- Wir hatten auf diesem Weg mal recht guten Erfolg, als unser Sohn im Schulbus von anderen Jungen bespuckt wurde. -- Dass dein Sohn durch dieses Ereignis traumatisiert ist, glaube ich. Tut mir leid. Wünsche Euch alles Gute.

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    Antwort von Fischkopp1 Fischkopp1

    Eltern anzeigen, Verstoß gegen die Aufsichtspflicht.

    § 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen (1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

    (2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Was haben denn die Eltern mit der Aufsichtspflicht beim Schulausflug zu tun?

    Kommentar von markus021169 markus021169markus021169

    "Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt."

    Dann betrifft das doch eher die Lehrpersonen?

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    Antwort von quietscheratsch quietscheratsch

    Schulverweis für den Jungen fordern und die Lehrer mal auf Ihre Aufsichtspflicht hinweisen


    Versicherungsmäßig würde ich das auch abklären, das ganze ist in der Schulzeit passiert, sowas muss ins Unfallbuch (denke ich)

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    Antwort von mcchris mcchris

    Nun, ich würde schon eine Anzeige machen, damit eine Grundlage für Schmerzgeld besteht. Und das müssen dann die Eltern bezahlen, dadurch denken sie vieleicht nach was ihr Sohn so macht.

    Kommentar von markus021169 markus021169markus021169

    Das sind Hartzies. Die werden sich scheckig lachen.

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    Antwort von phpcoder phpcoder

    Jugendamt! Anzeige bringt in dem Alter nichts!

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    Antwort von neuling88 neuling88

    den stock besorgen und den eltern aufn hinterkopf schlagen

    Kommentar von markus021169 markus021169markus021169

    Ähem - das war 5000 v.Chr. usus. Heute sollten wir weiter sein :-)

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    Antwort von Nickname1996 Nickname1996

    ANZEIGE!!!

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    Antwort von plowed plowed

    Körperverletzung = anzeige

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    Antwort von froschpups2 froschpups2

    anzeige gegen ihn und dann verklagen uns schmerzensgeld von den eltern verlangen.

    Kommentar von keksi3313 keksi3313keksi3313

    Und das Ergebnis ist eine arbeitslose Lehrerin. Nämlich die, die die Aufsicht beim Schulausflug hatte.

    Kommentar von froschpups2 froschpups2froschpups2

    nein, es wurde immer ein zettel unterschrieben, dass die eltern des kindes haftpflichtig sind.

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    Antwort von dawidtupac dawidtupac

    JA das ist ein fall fürs jugendamt ,besser du informierst dich da

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    Antwort von weltkrieger0007 weltkrieger0007

    ich sag eins ..... ANZEIGE !

    Kommentar von markus021169 markus021169markus021169

    Anzeige gegen wen? Der Knilch ist mit neun Jahren noch nicht strafmündig.

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    Antwort von Jowi96 Jowi96

    Ja anzeigen die Eltern/lehrer haben dieses Kind nich unter kontrolle! Wie alt ist den der Junge??

    Kommentar von markus021169 markus021169markus021169

    neun. Erst mal hat er Schulverbot.

    Kommentar von Jowi96 Jowi96Jowi96

    ich würd anzeigen sonst lernt der nix

    Kommentar von gisi1958 gisi1958gisi1958

    Ein Schulverbot ist leider wenig effektiv. Meistens freuen sich diese Kinder darüber, nicht zur Schule zu müssen. Es ist sinnvoller - aber auch anstrengender für die Lehrer - mit dem Schüler Gespräche zu führen, wie dieses Verhalten eingestellt werden kann bzw. was der Schüler machen kann, um den Schaden zu beheben.

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