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aggressive Ladendetektivin

Frage von katerpascha katerpascha

Nach einem Ladendiebstahl wurde ich erwischt. Die Ladendetektivin reagierte vollkommen überzogen und aggressiv. Wie eine Furie stürzte sie sich auf mich und schrie im Laden herum.Ich war geständig und bat höflich die Sache in Ruhe zu klären.Sie tobte herum und grappschte mich an der Jacke an,zerrte wie besessen daran herum. Ich schämte mich in grund und Boden. In einem Büro,wo (vorerst keine andere Person war)erfolgten ihrerseits Schimpftiraden und unverschämte Fragen,welche ich ignorierte. Auch als ich nach den Formalitäten ging,schrie sie noch etwas hinterher.Alle Leute hatten nun ihre "Unterhaltung". Diese Detektivin fühlte sich wieder"Boss".

Soll ich mich über sie beschweren,oder hat das keinen Sinn? Es geht mir hierbei nicht um das WARUM,sondern um die Art und Weise.

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Antworten (14)

  • 18
    Antwort von Humpelschtilz Humpelschtilz

    wie peinlich das Du Dich hier beklagst!!

    Fremdschäm für Dich von hieraus nu auch noch..... - hättste blos den Mund gehalten un draus gelernt das nie wieder tun wirst anstatt hier einen auf Pascha machen!

  • 12
    Antwort von schulle2 schulle2

    Ich schätze, so schnell klaust Du nicht wieder. Und dann hatte die Lektion ihren Zweck auch erfüllt. Und wenn Du nochmal klaust, wünsche ich Dir das ganze Theater nochmal. Am Besten einen Zacken schärfer.

  • 7
    Antwort von BuddyOverstreet BuddyOverstreet

    Diese Detektivin fühlte sich wie der "Boss".

    Die Detektivin ist der Boss. Sie übt nur ihr Hausrecht aus.

    An Deiner Stelle würde ich mal den Ball flach halten. Ich möchte mal Deine Rekation sehen, wenn Du bestohlen wirst.

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    wenn sone bestohlen wern reagieren die aber gaaanz krötig - des is bekannt..... ;o)) ;o))

  • 6
    Antwort von osmond osmond

    Hi, klarer Fall eines Verstoßes gegen das Grundgesetz. Artikel 4. http://dejure.org/gesetze/GG/4.html Zitat: (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet Du hast Dein Recht auf Glaubensfreiheit ausgeübt, hast geglaubt, nicht erwischt zu werden. Deine Glaubensfreiheit wurde durch die Detektivin grob verletzt. Klage vor dem Verfassungsschutzgesetz. Dein schwacher Trost kann allenfalls sein, daß durch Deine öffentliche Bloßstellung das überraschte Publikum a) eine interessantes, unterhaltsames, kostenloses Event erlebten, das sie sicher überall weitererzählen und b) Deine Demütigung als Abschreckung verhindernd auf evtl. Nachfolgetäter(Trittbettfahrer) dient. Du siehst, Unrecht Gut gedeihet nicht + Wenn Du schon klaust, dann nie dort, wo Dich jemand kennt. Gruß Osmond

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    Zitat Ossi: Wenn Du schon klaust, dann nie dort, wo Dich jemand kennt

    bedeutet: auch die sollen den kennenlernen ;o)) ;o))

    nee lass ma - wir (wo der noch nich war) können gut auf sonen verzichten!! Kann er ja bei Dir kommen un Dir Deinen Guten Glauben klauen. Wenn denn die Bibel mit wech is ärgerste Dich auch. ;o)) ;o))

    Kommentar von osmond osmondosmond

    Hi, der Heilige Nikolaus (Schutzheiliger der Diebe) hat selber mal geklaut, um 3 hübsche jungfräuliche Mädchen vor der Prostitution zu bewahren. Wie deren Dank aussah, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Also, wer ohne Sünde, der trinke den ersten Stein (Bier). lgO

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    nu gib ihn aber blos nich die Ausrede der wollte die Detektivische vor - na Du weist schon...- bewahren.

    Ich sag ja nich: Gans ohne Sünde - nur hinterher dermasen Bärbel Scheuert (weist ja was an Klingelbrett steht bei diese) statt einsichtig - DAS find ich eimfach daneben. Da ahnste doch schon die Wiederholung lauern wenn der (wie in seine Kommis blicken kannst) eher nischt rafft. Dazu fänd ich Dein Video von neulich echt passender ;o)) ;o))

    Kommentar von osmond osmondosmond

    O.K. Strafe gehört auch dazu. Ass whacking. So wie im Link. lgO http://www.youtube.com/watch?v=8dKfiIgZmKQ&feature=player_embedded

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    deswegen brauch son blöder Gockel doch nich andauernd grundlos nen Doggie hauen..... ¿ ¿ Iwie kriegste mich bei diese Geschichte dauernd aufn linken Bein zu fassen.....

    ;o)) ;o))

    Kommentar von osmond osmondosmond

    Hi, Dogging ist aber was anderes als mit Hundi Gasi gehen, gelt?! lgO

  • 5
    Antwort von cchrisa cchrisa

    Hallo katerpascha,

    das war ja grade der Sinn der Aktion, dass Du Dich schämst und es möglichst viele Leute mitbekommen. Das ist ein Teil der Strafe und durchaus so gewollt, da es natürlich abschreckt. Wenn das ganze diskret im Büro geregelt wird, entfällt dieser Effekt.

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    jo ne denn geht der nach Hause - tütelüütpfeiffpfeiff - un überlegt schon den nächsten Coup.......

  • 5
    Antwort von Merzherian Merzherian

    Schämst du dich vielleicht auch irgendwo wegen deiner Straftat???? Kommtmir nicht so vor, eher als wärest du sooooo abgeklärt und über den Dingen stehend.

    Hast du eine Ahnung, wie oft ein Dedektiv mit solchen Kriminellen, denn Ladendiebstahl ist ja kriminell, am Tag konfrontiert wird? Welcher Volkswirtschaftliche Schaden dadurch entsteht.?

    Ob ihr Benehmen angemessen war naja vielleicht genauso angemessenwie deines.

    Ich hoffe, dass die folgende Verhandlung und die wohl anstehenden Sozialstunden dich zum nachdenken bringen werden.

    Sorry, noch freundlicher gelassener kannich es nicht formulieren.

    Kommentar von katerpascha katerpascha

    Wer von euch ohne Sünde ist,der werfe den ersten Stein. Denk mal drüber nach.

    Kommentar von Merzherian MerzherianMerzherian

    Irgendwie hast du den Schuß immer noch nicht gehört, oder????

    Kommentar von katerpascha katerpascha

    Ich bin ein kleiner "Eierdieb"gewesen und kein Kinderschänder!!!

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    Merzhi hat Dir ja auch nich die Eier wechgeschossen sondern ma bischen an Hinterkopp gekloppt ;o)) ;o))

  • 3
    Antwort von kalinka007 kalinka007

    Hallo? du hast gestohlen????? sicher hat sie absichtlich und auch berechtigt so genahdelt damit du dich für deine tat schämst...du kannst doch jetzt nicht ernsthaft erwarten, dass jemand mit dir mitleid hat??? hättest du nicht geklaut wäre das ja nie passiert...kannst froh sein, dass dich die polizei nicht nach hause gebracht hat...sonst hättest du zuhause ersdt ein richtiges donnerwetter bekommen hoffe ich.

  • 2
    Antwort von Rudigems Rudigems

    Bin ich jetzt hier bei GF, oder befinden wir uns am Stammtisch? Die Dedektivin, hat sich extrem falsch verhalten. Das was sie gemacht hat, nennt man Lynschjustiz. Das ist in unserem Rechtsstaat, noch nichtmal mit Mördern gestattet. Das einzige Recht, was eine solche Detektivin hat, ist, den Täter, den sie auf frisch ertapter Tat, erwischt hat, "Vorläufig Festzunehmen". Und dies, so diskret wie möglich. Zu dieser öffentlichen Hinrichtung, war sie weder befugt, noch berechtigt. Sie hat sich strafrechtlich relevant verhalten. Auch die Kleidung des Täters, hätte sie erst in dem Moment anfassen dürfen, wenn sich der Täter geweigert hätte, sich festnehmen zu lassen. Auch ein Verhör, rechtfertigt es in keiner Weise, sich so zu benehmen, wie der Täter uns das beschrieben hat.

    Ich würde an Stelle des Täters, die Beweislage sichern, Zeugen ermitteln, und die Dame, beim Staatsanwalt, anzeigen. Wir leben doch nicht im wilden Westen.

    Grüße, Rudi Gems

    Kommentar von cchrisa cchrisacchrisa

    So ein Unsinn, es ist nicht verboten jemand bloß zu stellen oder anzuschreien. Das hat strafrechtlich null Relevanz.

    Kommentar von Rudigems RudigemsRudigems

    Wo hast Du denn das Strafrecht gelernt? Im Hofbräuhaus?

    Wenn mich jemand anschreit, und ich ihn mehrmals aufordere, das zu lassen, ist das eine tätliche Beleidigung, die ein Notwehrrecht beinhaltet.

    Das Anfassen der Jacke, war ein gewaltsamer Übergriff, mit Sachbeschädigung, und auch eine tätliche Beleidigung. Die Detektivin, hätte bei Aufforderung die Jacke sofort loslassen müssen, sonst rechtfertigt das auch ein Notwehrrecht.

    Und, die Form wie die Detektivin, den Jungen Man behandelt hat, war eine öffentliche Bestrafung. Das ist auch Strafrechtlich relevant.

    Ich hätte der Dame gewünscht, das sie einen Angehörigen von mir, so behandelt hätte, dann hätte sie sich auf was gefasst machen können.

    Grüße, Rudi Gems

    Kommentar von cybaer cybaercybaer

    Na ja, für "Sachbeschädigung" muss schon was kaputt gegangen sein.

    Aber ansonsten: Nur Zustimmung.

    Kommentar von Rudigems RudigemsRudigems

    Sie tobte herum und grappschte mich an der Jacke an,zerrte wie besessen daran herum.

    Es soll Jacken geben, cybaer! die das ohne Sachbeschädigung nicht überstehen.

    liebe Grüße, Rudi

  • 2
    Antwort von sonnex2 sonnex2

    Gut so ... das war Dir hoffentlich eine Lehre ... Beschweren kannst Du Dich natürlich immer, nur ob es Dich weiterbringt bleibt zu bezweifeln.

  • 1
    Antwort von Reservist Reservist

    Kannst dich natürlich beschweren. Hat aber keinen Sinn.

  • 0
    Antwort von MellyX MellyX

    Hallo, mit dieser Handlung hat sie sich zumindest strafbar gemacht,da das schon an Rufschädigung grenzt. Zu dem verstößt es gegen deine Grundrechte. Sie hat sich absolut falsch verhalten und du solltest dich über sie beschweren. Sicher, du hast ein Verbrechen begangen, aber deswegen hat sie noch lange kein Recht dir so etwas anzutun. Und sie sollte eben weil sie jeden Tag damit konfrontiert wird ruhig bleiben und diskret sein. Es ist ihr Job den Diebstahl zu entdecken und anzuzeigen, aber dies beinhaltet nicht öffentliche Bloßstellung. So eine Frau sollte diesen Job nicht ausüben. Also beschwer dich auf jeden Fall.

  • 0
    Antwort von cybaer cybaer

    Soll ich mich über sie beschweren,oder hat das keinen Sinn?

    Vielleicht hat eine Beschwerde bei der Geschäftsführung einen Sinn. Kann aber auch sein, dass die die Vorgehensweise der Ladendetektivin befürwortet.

    Denn es soll ja nicht nur den Dieb abschrecken, sondern auch die Anwesenden vor ähnlichen Taten.

    Und wenn es eine Ersttat war wird die Strafverfolgung, mindestens bei geringem Wert der gestohlenen Sache(n), ohnehin eingestellt (weil: Bagatelldelikt). Da ist das rüde Vorgehen dann die einzige Abschreckung, die bleibt.

    Davon abgesehen war das Vorgehen der Dame ein Eingriff in dein Persönlichkeitsrecht, mithin eine Straftat!

    Spätestens, wenn Du den Schrieb der Staatsanwaltschaft hast, dass das Verfahren eingestellt wird, würde ich die Frau anzeigen.

    Das wird zwar erstmal auch nichts bringen, denn Du wirst vermutlich keine Zeugen benennen können, aber es kostet ja auch nichts. Und wenn die Frau mehrere Anzeigen wg. Eingriffe in fremder Leute Persönlichkeitsrecht hat, dann wird das ggf. auch für sie Konsequenzen haben. Da wird sie sich in Zukunft wohl zweimal überlegen, ob sie so eine Nummer nochmal durchzieht!

    Was die Rechte der Ladendetektivin angeht: Sie durfte dich vorläufig festnehmen (wie jeder, der einen anderen bei einer Straftat erwischt). Das bedeutet aber nicht, dass sie dich auch nur anfassen durfte. Das hätte sie erst gedurft, wenn Du versucht hättest, zu fliehen. Und wenn Du das versucht hättest, wäre die Sache mit dem Ladendiebstahl wohl auch nicht so einfach ohne Polizei über die Bühne gegangen. Denn dann wäre es, man möge mich aber ggf. korrigieren, kein Diebstahl, sondern Raub gewesen.

    Und wenn Du keinen Widerstand geleistet hast, dann wäre mit der vorläufigen Festnahme auch schon alles passiert, was die Frau hätte machen dürfen. denn ohne deine Genehmigung hätte sie weder deine Taschen, noch deinen Ausweis kontrollieren dürfen. Das darf nämlich nur die Polizei - und bis zu deren Eintreffen halt die vorläufige Festnahme.

    PS: Ziemlich peinlich, wie hier so manche nicht sehen (wollen), dass Menschen nunmal (aus gutem Grund) Rechte haben.

  • 0
    Antwort von Crazero Crazero

    Lass es lieber sein. verschwende nicht deine Energie an so einer Macht-geilen Irren. Außerdem könnte sie noch auf die Idee kommen, und dich aus Rache doch noch für den Diebstahl anzeigen.

    Kommentar von cybaer cybaercybaer

    Wer sagt denn, dass keine Anzeige erfolgt ist?

    Wenn die Personalien aufgenommen wurden, wird sicherlich auch eine Anzeige gemacht.

    Davon abgesehen: Bei einer Ersttat dürfte die Strafverfolgung schlicht mit einer Einstellung des Strafverfahrens enden (da Bagatelldelikt) ...

  • 0
    Antwort von user1058 user1058

    ja gut schwierig jez du hast ja was gestohln aber egal beschwär dich bei der du brauchst dich nich von der beleidigen lassen die muss dich nur aufhatlten und dis wars und hat kein recht dich zu beleidigen und zu beschämen

    Kommentar von kalinka007 kalinka007kalinka007

    ich glaub ich steh im wald...beschwerden obwohl man geklaut hat????? hallo????

    Kommentar von user1058 user1058user1058

    ja dann stehst halt im wald aber trotzdem braucht er sich nich so beschämen zu lassen

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    wenn er nich klaut brauch er sich nich beschämen lassen - is ziemlich eimfach zu merken.

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