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Agentur für Arbeit und Arbeit und Soziales?

Frage von panischah panischah

Mein Bruder wird bald 18 und weil er noch zu Fachhochschule geht müssen wir die Fortzahlung des Kindergeldes beantragen.

Nun habe ich aber eine Frage zu einem der Kästchen. Dort heißt es nähmlich: "Erhält bzw. erhielt das Kind Leistungen von der Agentur für Arbeit?" Nun ist es, dass wir zwar Leistungen beziehen, das aber über eine "Agentur" Läuft die "Amt für Arbeit und Soziales Landkreis Fulda" heißt. So weit ich das ersehen kann ist es Kindergeld und/oder Arbeitslosengeld.

Meine eigentliche Frage ist aber: Erhalten wir diese Leistungen von der " Arbeit / Soziales" oder von der "Agentur für Arbeit" und "A/S" ist nur eine Zweigstelle, oder soll ich das Kästchen mit "nein" ankreuzen?

Vielen Danke im Vorraus

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Antworten (8)

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    Antwort von Kolumna Kolumna

    Soweit ich das einschätzen kann bekommt Ihr Harz IV Leistungen. Die Frage müsst Ihr mit ja beantworten, da Deinem Bruder das Kindergeld laut Gesetz noch zusteht,aber es als Einkommen von der Harz IV Leistung abgerechnet wird.

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    Antwort von wallika wallika

    ja ankreuzen

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    Antwort von Akula Akula

    Hi,

    1. dein Bruder kann nicht mit so jungen Jahren schon eine Fachhochschule besuchen, er ist höchstens auf einer Schule, um dort das Fachabitur oder Abitur zu erlangen, sozusagen die Fachhochschulreife. Es sei denn, er ist ein Wunderkind, übersprang etliche Klassen und machte mit 16 Jahren sein Abitur/Fachabitur.

    2. Das Kindergeld wird grundsätzlich bis 24/25 Jahren gezahlt - soweit dein Bruder in Ausbildung ist, wozu auch schulische Einrichtungen gehören. Erst wenn er eine gewisse Summe im Jahr verdient und über einen gewissen Freibetrag drüber kommt, hat er kein Anspruch mehr auf das Kindergeld.

    3. Grundsätzlich, um Geld zu sparen und den Anspruch zu verdecken, ich habe damals nie angegeben das ich Kindergeld erhalte und es mir von meinen Eltern gesondert auszahlen lassen. So konnte nichts angerechnet werden. Ich empfand das als guten Weg, damit mir dies nicht angerechnet werden kann.

    4. Dein genanntes Amt in Fulda hat nichts mit Arbeitslosigkeit etc. zutun, sondern scheint u.a die Kindergeldstelle zu behinhalten und höchstens an der örtlichen Arge/dem Jobcenter beteiligt zu sein (hier beteiligen sich der Bund mit der Agentur für Arbeit und die Länder und Landkreise/Städte jeweils zur ungefähren Hälfte). Dennoch, für Arbeitssuchende Angelegenheiten ist bisher immer nur das Jobcenter oder Arge oder im Fall von Alg1 die Agentur für Arbeit zuständig, nicht das Amt für Soziales Fulda.

    5. Müssen tut Ihr im übrigen garnichts. Ihr seid nicht gezwungen das Kindergeld für Ihn zu beantragen. Aber es wäre von Vorteil für ihn. Bekommt er denn auch Bafög?

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    Antwort von horbach horbach

    Ruf am Besten direkt auf der Kindergeldstelle an und frage nach. DIE wissen sowas mit Sicherheit...

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    Antwort von Sanja2 Sanja2

    Wer erhält den die Leistungen, ihr als Eltern oder was das Kind an sich schon arbeitslos gemeldet und hat kassiert. Wenn das Kind nicht aus eigener Arbeitslosigkeit etwas bezogen hat finde ich ein nein angemessen. Ich denke hier geht es um die Frage ob Anspruch auf Kindergeld besteht, das kann wenn das Kind schon gearbeitet hat nämlich nicht mehr der Fall sein.

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    Antwort von Ripmichael Ripmichael

    einfach offen lassen und persönlichabklären da du ja unterschreiben musst das du alles richtig ausfüllst und da kannst du dir ja nicht sicher sein! einfach bei der abgabe nochmal drauf ansprechen!!!!

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    Antwort von rotius rotius

    der ist mit 17 schon am studieren?respekt.

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    Antwort von stricki stricki

    Kannst Du Dich nicht vor ORT erkundigen ?

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