Hallo liebe Leute,
ich hätte mal eine Frage: Was passiert eigentlich, wenn man ein Vermittlungsangebot der Agentur für Arbeit ablehnt? Also angenommen, man würde diese Arbeit bekommen, und es aber nicht will. etc.
Danke
MfG
Hallo liebe Leute,
ich hätte mal eine Frage: Was passiert eigentlich, wenn man ein Vermittlungsangebot der Agentur für Arbeit ablehnt? Also angenommen, man würde diese Arbeit bekommen, und es aber nicht will. etc.
Danke
MfG
Drohen unter Umständen, Sanktionen bis hin zum kompletten wegfall der Leistungen.
Auch wenn es eigentlich unzumutbar ist, dass man für Hin- und Rückfahrt täglich fast 2 Std. mit öffentlichen Verkehrsmittel fahren müsste.
Dafür gibt es eine Regelung. (4) Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab. Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einem Arbeitslosen zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitslose innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einem Arbeitslosen ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben.