feldkiesel am 11.06.2009 um 11:30 Uhr
Ich les mich gerade durch eine Broschüre der Agentur für Arbeit und stolpere über folgenden Passus:
"Sie müssen für Ihre Agentur für Arbeit erreichbar sein. Erreichbar im Sinne der gesetzlichen Vorschrift bedeutet, dass Sie an jedem Werktag von Briefsendungen der Agentur für Arbeit in IHrer Wohnung Kenntnis nehmen können. Deshalb müssen sie mindestens einmal am Werktag Ihren Briefkasten leeren. [...] Daher müssen Sie es Ihrer Agentur für Arbeit recthzeitig mitteilen, wenn Sie [...] an einem Werktag ganztags nicht zu Hause sind."
Wenn ich also morgens vor dem Postboten das Haus verlasse und erst nach 18:00 wiederkomme - erwartet der Berater, dass ich ihm das mitteile?
Finde ich wild.
Mich interessiert, wie es in der Praxis eurer Erfahrung nach gehandhabt wird (sicherlich ist es auch vom guten Willen des Vermittlers abhängig, klar):
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feldkiesel am 11. Juni 2009 11:32 Kannst Du mir aus Deiner Erfahrung berichten, was konkret passiert, wenn ich an einem Tag von sagen wir 8 bis 18 Uhr nicht daheim bin und die Agentur das herausbekommt?
Das ist das, was mich interessiert.
Danke für Deine Antwort.

feldkiesel am 11. Juni 2009 11:32 Kannst Du mir aus Deiner Erfahrung berichten, was konkret passiert, wenn ich an einem Tag von sagen wir 8 bis 18 Uhr nicht daheim bin und die Agentur das herausbekommt?
Das ist das, was mich interessiert.
Danke für Deine Antwort.

feldkiesel am 11. Juni 2009 11:32 Kannst Du mir aus Deiner Erfahrung berichten, was konkret passiert, wenn ich an einem Tag von sagen wir 8 bis 18 Uhr nicht daheim bin und die Agentur das herausbekommt?
Das ist das, was mich interessiert.
Danke für Deine Antwort.

nein, so genau ist es nicht gemeint.Du solltest eben die Einladungen wahrnehmen können,die dir zugeschickt werden.Aber eine Einladung wird ja nicht von heute auf morgen erfolgen.Ich denke,wenn du zwei Tage lang mal nicht zuhause bist,verpasst du auch nichts.Urlaub solltest du evtl.ankündigen.
feldkiesel am 11. Juni 2009 11:35 Danke, das ist genau das, was ich meine.
Bekannt sind ja die "Horrorgeschichten" wie "Kommen Sie morgen früh um halb acht" - mit entsprechender Kürzung, sollte man nicht antanzen.
Ich bemühe mich wirklich, etwas zu finden und bin auch guter Dinge - hab also nicht vor, das Amt zu behumpsen und sinnlos Geld einzustreichen, wenn ich es auch selbst verdienen kann.
Und stelle es mir einfach auch für den Berater unendlich nervig von, ständig ein "Guten Tag Herr X, nächste Woche Mittwoch werde ich vermutlich meinen Briefkasten nicht lehren können, da ich an einer Fortbildung teilnehme, auf Arbeitssuche bin, ein Bewerbungsgespräch habe, einen Großeinkauf plane"
dingsvomdach am 11. Juni 2009 11:38 richtig erkannt! Selbst wenn du abends deinen Briefkasten leerst und eine Einladung für den nächsten Tag drinliegt (was so gut wie nie passieren wird),kannst du ihn noch wahrnehmen.Also bleib ruhig,das Amt meint wahrscheinlich auswärtige Kurzbesuche/tagelanges Fernbleiben der Wohnung usw.

einmal am Tag den Postkasten leeren...is doch egal wann!

im eigenen Interesse solltest Du den Posteingang im Auge behalten. Natürlich musst Du Dich nicht abmelden, wenn Du den ganzen Tag nicht da bist, weil Du eine Bewerbungstour machst o.ä. Urlaub ist was anderes: da wird man sich fragen, wo Du das Geld her hast. Und wie schon erwähnt, wird eine Einladung nicht auf den nächsten Tag gelegt.
feldkiesel am 11. Juni 2009 11:36 Genau das meine ich.
Danke.
feldkiesel am 11. Juni 2009 11:42 Danke für Deine Antwort.
Kannst Du mir bitte konkret sagen, was für Nachteile ich zu erwarten habe, wenn ich einen Tag nicht zu erreichen bin?
Deine Frage ist ungenau: Du bist an dem Werktag zu Hause, nämlich vor 8 und nach 18 Uhr. Du kannst also den Brief der AA noch an dem Tag, an dem er eingeworfen wurde, zu Kenntnis nehmen und z.B. am folgenden Tag zu einem Termin erscheinen.
feldkiesel am 11. Juni 2009 11:52 Stimmt, das ist ungenau formuliert.
Gut, angenommen ich übernachte eine Nacht z.B. bei meinem Freund (mit dem ich mich vor der Postzustellung getroffen habe) und komme erst am nächsten Mittag zurück. :-)
Ok, meine Erfahrung:
Den Gesprächstermin schicken die nicht so knapp, meistens eine Woche im Voraus. Schließlich wissen die auch, dass die Post eine ungewisse Laufzeit hat und vertrauen auch nicht darauf, dass der eigene Postausgang wirklich noch am selben Tag losgeht.
Stellenangebote schicken die in der Praxis gar nicht, und wenn, dann kann man sich auch einen Tag später melden.
Insofern kriegen die das nicht mit. Und falls doch einmal, gibt es beim ersten Mal maximal eine Ermahnung. Ich habe noch keinen Sachbearbeiter gesehen, der sofort eine Sanktion ausspricht, blos weil man einmal nicht erschienen ist. Meistens laden sie einen einfach erneut ein. Wenn man sich allerdings in der Vergangenheit schon massiv unzuverlässig gezeigt hat, mag das anders sein.
feldkiesel am 11. Juni 2009 14:35 Danke schön - so ungefähr hab ich es auch vermutet. :-)

Zumindest würde ich für eine andere Auffassung mal abwarten, bis ich meinen Vermittler besser einschätzen kann!

Kannst Du mir aus Deiner Erfahrung berichten, was konkret passiert, wenn ich an einem Tag von sagen wir 8 bis 18 Uhr nicht daheim bin und die Agentur das herausbekommt?
Das ist das, was mich interessiert.
Danke für Deine Antwort.
wenn du den ganzen Tag deine Familie besucht hast/Arztbesuche/Behördengänge usw.hat niemand was dagegen einzuwenden.Die schicken dir ja keinen Brief wo drinsteht:nach dem Öffnen sofort anrufen!
wegen einen Tag passiert nichts
Also sind sie doch nicht so ganz genau.
Danke.