Ich les mich gerade durch eine Broschüre der Agentur für Arbeit und stolpere über folgenden Passus:
"Sie müssen für Ihre Agentur für Arbeit erreichbar sein. Erreichbar im Sinne der gesetzlichen Vorschrift bedeutet, dass Sie an jedem Werktag von Briefsendungen der Agentur für Arbeit in IHrer Wohnung Kenntnis nehmen können. Deshalb müssen sie mindestens einmal am Werktag Ihren Briefkasten leeren. [...] Daher müssen Sie es Ihrer Agentur für Arbeit recthzeitig mitteilen, wenn Sie [...] an einem Werktag ganztags nicht zu Hause sind."
Wenn ich also morgens vor dem Postboten das Haus verlasse und erst nach 18:00 wiederkomme - erwartet der Berater, dass ich ihm das mitteile?
Finde ich wild.
Mich interessiert, wie es in der Praxis eurer Erfahrung nach gehandhabt wird (sicherlich ist es auch vom guten Willen des Vermittlers abhängig, klar):
Genau das meine ich.
Danke.