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Agentur für Arbeit - Nachzahlung mit Rückzahlung verrechnet ?

Frage von Liserl Liserl

Ich habe eine Frage und hoffe es kann mir vielleicht jemand weiterhelfen!

Ich habe einen Bescheid bekommen, indem mir 522€ Nachzahlung zugesprochen wurden, da mein Unterhalt neu berechnet wurde und ich seit September zu wenig bekommen habe.

Allerdings muss ich noch knapp 1000€ zurück zahlen, wegen Überzahlung!

Jetzt die Frage.. dürfen die ohne weiteres die 522€ mit der Rückzahlung verrechnen? d.h. das geld geht somit nicht an mich sondern automatisch an das forderungsmanagement ?

Liebe Grüße

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Antworten (5)

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    Antwort von strick4a strick4a

    Ja, die dürfen das.......!!

    Einer Bekannten von mir bleiben im Monat € 150.- zu leben!

    € 100.- wg. Überzahlung

    € 80.- Kautionsrückzahlung

    € 65.- Mietzuzahlung

    Die € 347.- sind der Mindestsatz zum Lebensunterhalt und nicht Pfändbar, aber die dürfen das......

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    Antwort von Mostwima Mostwima

    Ja, die dürfen das. Die haben ja nur ein Konto und das steht im Minus, da Du 1000 zurückzahlen musst. Also mehr als Du bekommst. Normalerweise müsstest Du jetzt die restlichen 478 EUR bezahlen, da Du ja Schulden bei ihnen hast. Aber da gibt es auch die Möglichkeit, der Ratenrückzahlung, bzw. es wird monatlich ein Teil Deiner Auszahlung zurückbehalten.

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    Antwort von krauthexe krauthexe

    Das ist korrekt. Sei doch froh,dann ist der Rückstand eher abgezahlt.

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    Antwort von Liserl Liserl

    Klar, will ich es zurückzahlen! Ich zahle es bereits in Raten ab, aber als hartz4 empfänger kann man jeden Cent gut gebrauchen!

    Hoffe, dass ich bald von dem Arbeitsamt wegkomme

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    Antwort von dock69 dock69

    Ja, wo ist das Problem? Wolltest Du es etwa nicht zurückzahlen? So hast Du jetzt ein paar Schulden weniger ...

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