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AGB´S zu O2 Lastschriftgebühren gesucht... Jeden Monat andere Forderung

Frage von divel0 divel0

Hallöchen,

ich habe seit 2 Monaten 2 O2 my Handy Verträge, welche so blöd abgebucht wurden, dass es zu Rückläufer kam.

Ich sehe ein, mein Fehler und bin Bereit, Gebühren im angemessenen Rahmen, sprich Bankkosten, zu erstatten, Nun war es im letzen Monat so, das O2 mir PRO Vertrag, eine Gebühr von 17 Euro in Rechnung stellte, welche ich natürlich beglichen habe. Und nun kam eine Einkunft meinerseits wieder einen Tag zu spät und erneut kam es zu Rückläufer. Dieses mal berechnet O2 schon 19 Euro PRO VERTRAG Ist das noch rechtens? Man kann es auch übertreiben, zumal meine Bank auch nochmal 1,50 Euro pro Läufer berechnet....

Ich finde keine Klausel, kann mir jemand helfen oder mir sagen ob ich das so hinnehmen muss?

Liebe Grüße und Danke im vorraus

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Antworten (1)

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    Antwort von RAinvonRhein RAinvonRhein

    Wenn nichts in den AGB steht, so darf nur ein angemessener Betrag verlangt werden. Für eine normale Mahnung sind z.B. 5,- Euro als angemessen zu betrachten.

    Ich würde O2 um Nachweis darüber bitten, wo die 17,- bzw. 19,- € vertraglich vereinbart wurden. Wenn keine Vereinbarung existiert, würde ich die Gebühr kürzen. Wenn Deine eigene Bank nur 1,50 € berechnet, dann wundere ich mich schon, wieso O2 auf so hohe Unkosten kommt.

    www.ra-vonrhein.de

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