Hallo,
am 25.08.2009 habe ich leider völlig überstürzt eine Kamera bei einer Online Firma mit Vorkasse bestellt. Am nächsten Tag habe ich gleich versucht das Geld durch die Sparkasse zurückzuholen, doch bisher ohne Erfolg.
Deshalb habe ich per Mail die Bestellung widerrufen. aber in den AGBs gibt es kein Widerrufsrecht, nur ein Rückgaberecht. Dazu muss man die Ware aber erst mal erhalten. Leider habe ich auch erst zu spät erfahren, dass man die Finger von diesem Shop lassen soll. Er liefert in den seltesten Fällen. Bisher habe ich auch noch nichts von der Firma gehört......
Aber wie ist das mit dem Widerrufsrecht, darf das überhaupt fehlen, oder gelten dadurch unbegrenzte Widerrufszeiten ?
LG Hannelore14

melde es die verbraucherschutz!!! wie heisst die online shop wruf darf nicht fehlen impressum und alles muss stets eingegeben sein

Es gilt das http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html egal, was in den AGB steht.

Du hast ein widerrufsrecht.
Die meisten AGBs sind sowieso ungülig

Ein gesetzliches Widerspruchsrecht hast du immer. Das nutzt dir aber nichts wenn der Verkäufer ein Gauner ist. Da hilft nur eine Anzeige.

Allerdings ist zu beachten, dass das Rückgaberecht eindeutig vereinbart werden muss (also regelmäßig in den AGB). Auch nach dem Rückgaberecht hat der Verbraucher die Möglichkeit sich innerhalb der Widerrufsfrist (i.d.R. 14 Tage) von dem Kaufvertrag zu lösen. Anders aber als beim Widerrufsrecht muss der Verbraucher bei Ausübung des Rückgaberechts die Ware dem Unternehmer zurücksenden.
http://www.antiquariatsrecht.de/?p=95
Meine Anmerkung: insofern ist das korrekt, weil bei Dir in den AGB so vereinbart. Du schickt die Waren zurück und gut ist es damit.

Wende Dich an eine "Verbraucherzentrale". Dort kann man Dir helfen. Ich hatte auch mal ein Problem mit einem Abzocker! Habe mich an die "Verbraucherzentrale" gewandt, und denen mein Problem geschildert. Für die Antwort der Verbraucherzentrale habe ich dann eine kleine Bearbeitungsgebühr bezahlt, und diesem Abzocker dann einen "bösen Brief" geschrieben (Musterbriefe gibts auch bei der Verbraucherzentrale!). Du solltest der Verbraucherzentrale Dein Problem "möglichst genau" erklären.
Wichtig: Du mußt den Beschwerdebrief unbedingt als "Einschreiben mit Rückschein" verschicken. Dann hast Du einen Nachweis (sonst können die von dem unseriösen Shop nämlich behaupten, sie hätten nie was von Dir gehört!). Wenn die Firma darauf nicht reagiert, geht zum Anwalt.
Hallo,
danke für eure zahlreichen Antworten :-) Jetzt ist auf einemal auf der Seite der Firma ein Wiederrufsrecht aufgetaucht, allerdings isoliert von den AGBs. Ich habe auch per Mail einen Widerruf gesendet, doch es kommt keine Reaktion, auch telefonisch ist niemand zu erreichen. Sogar die Bank reagiert nicht auf die Rückerstattung der Überweisung. Alles sehr merkwürdig....
LG Hannelore14
Hallo,
die Angelegenheit hat sich jetzt zum Teil geklärt. Mein Geld ist wieder auf dem Konto, die Sparkasse hatte Erfolg und ist jetzt um 15 Euro reicher :-)
Auf meinen Widerspruch reagiert der Verkäufer nicht. Muss ich das dann doch noch mit Einschreiben machen ?
LG Hannelore14