Hallo zusammen,
ich stelle individuelles Hundefutter auf jeden einzelnen Hund abgestimmt her und verkaufe es im Direktvertrieb - also ohne Zwischenhändler. eine Homepage habe ich, jedoch kann man über diese Homepage nichts bestellen, sondern ausschließlich im persönlichen Gespräch. Geliefert wird es dem Kunden persönlich. Es gibt keine Kaufverträge, Bestellungscheine oder sonstiges. Wie aber kann ich dem Kunden meine AGB`s mitteilen, die er ja VOR der Erstellung des Futters gelesen und verstanden haben muss? Auf die Homepage wohl kaum, weil es ja nur eine Informationsseite ist mit der Möglichkeit mich zu kontaktieren,falls man eine individuelle Beratung (bei der auch noch nichts verkauft wird) wünscht. Ich fahre zum Kunden, es gibt eine individuelle Beratung, und er entscheidet sich erst ein paar Tage später, Futter beziehen zu wollen. Händige ich dem Kunden die AGBs dann bei der Beratung aus oder was mache ich?
lg
Das ist Unsinn. Der Vertrag wird schon vorher geschlossen. Wenn er die AGB nur beilegt, dann ist der Vertrag schon lange geschlossen (am Telefon z.b.) und das OHNE AGB.... Nahträglich werden die nicht mehr einbezogen...
Also wäre die Auslegung der AGB bei der Beratung das Sinnvollste? Denn bei der Beratung hat der Kunde sich ja noch nicht zu einem Kauf entschieden.
Das haste keinen Beweis, dass er die auch bekommen hat... du solltest dir einfach überlegen, ob du nicht (auch wenn dus net brauchst) nen zweizeiler als Vertrag aufsetzt in dem ein Hinweis auf diene AGB sit. Sonst kommste irgendwann mal in arge Probleme... oder frag nen Anwalt, wie man das am besten handhabt, das kostet auch net die Welt und du kannst ruhig shclafne, hier z.B. http://rechtsauskunft.recht-gehabt.de
Ich rufe Anwälte direkt mal an, ob sie mir helfen können oder nicht. Dann kann ich das nämlich auch direkt von Fachhand machen lassen. ;-9
Aber in die AGB kann ich schreiben, dass mit dem Bezug vom ersten Futter die AGB ausgehändigt, gelesen und verstanden worden. In jedem Waschsalon steht: " Vor Benutzen die AGB gelesen und verstanden"...
bei der erstlieferung ist es natürlich ein risiko, aber bei allen weiteren lieferungen nicht. ich bin aber noch immer der meinung, dass die meisten unternehmen ganz prima ohne AGB auskommen.