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AGB`s im Direktvertrieb

Frage von Nepi1610 Nepi1610

Hallo zusammen,

ich stelle individuelles Hundefutter auf jeden einzelnen Hund abgestimmt her und verkaufe es im Direktvertrieb - also ohne Zwischenhändler. eine Homepage habe ich, jedoch kann man über diese Homepage nichts bestellen, sondern ausschließlich im persönlichen Gespräch. Geliefert wird es dem Kunden persönlich. Es gibt keine Kaufverträge, Bestellungscheine oder sonstiges. Wie aber kann ich dem Kunden meine AGB`s mitteilen, die er ja VOR der Erstellung des Futters gelesen und verstanden haben muss? Auf die Homepage wohl kaum, weil es ja nur eine Informationsseite ist mit der Möglichkeit mich zu kontaktieren,falls man eine individuelle Beratung (bei der auch noch nichts verkauft wird) wünscht. Ich fahre zum Kunden, es gibt eine individuelle Beratung, und er entscheidet sich erst ein paar Tage später, Futter beziehen zu wollen. Händige ich dem Kunden die AGBs dann bei der Beratung aus oder was mache ich?

lg

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Antworten (4)

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    Antwort von Nepi1610 Nepi1610

    Ok erstmal danke für den Hinweis. Natürlich brauche ich AGB, denn es ist so ähnlich wie ein Futterabo. So lange der Kunde nichts gegenteiliges sagt, wird in einem festen Lieferintervall (alle 2 Wochen) geliefert. Hierzu habe ich auch feste Routen. Allein die Tatsache, wenn der Kunde seinen Termin ändern muss, was hier zu einem erheblichen logistischen Mehraufwand führt, muss in AGB geregelt werden. Oder Pfandregelung bezüglich der Mehrwegverpackung...oder oder oder. Auf die Verpackung drucken geht also schon mal gar nicht.

    Es gibt keine schriftlichen Bestellungen und diese brauche ich nicht, eben weil sich der Bezug vom Futter so lange verlängert, bis ich etwas anderes höre. Ich bin Kleinunternehmer und da die Beträge immer unter einem bestimmten Betrag sind brauche ich nur Quittungen aushändigen. Das sagt mir mein Steuerberater.

    Aber darüber wollte ich gar nichts wissen, sondern was ich mit den AGB machen muss.

    Wie sieht das denn mit Kunden aus, die eben kein Internet haben (so was gibt es immer noch, und genau solche habe ich ), wie handhabe ich das mit denen?

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    zunächst mal ist die abkürzung von "allgemeine geschäftsbedingungen" AGB und nicht AGB´s und schon gar nicht mit deppenapostroph. bist du dir sicher, dass du überhaupt AGB brauchst? du kannst deine AGB auf die verpackungen drucken oder jeder lieferung beilegen. möglich ist es auch die AGB auf der website zu veröffentlichen und den kunden im gespräch darauf hinzuweisen.

    Kommentar von sumsum100 sumsum100

    Das ist Unsinn. Der Vertrag wird schon vorher geschlossen. Wenn er die AGB nur beilegt, dann ist der Vertrag schon lange geschlossen (am Telefon z.b.) und das OHNE AGB.... Nahträglich werden die nicht mehr einbezogen...

    Kommentar von Nepi1610 Nepi1610

    Also wäre die Auslegung der AGB bei der Beratung das Sinnvollste? Denn bei der Beratung hat der Kunde sich ja noch nicht zu einem Kauf entschieden.

    Kommentar von sumsum100 sumsum100

    Das haste keinen Beweis, dass er die auch bekommen hat... du solltest dir einfach überlegen, ob du nicht (auch wenn dus net brauchst) nen zweizeiler als Vertrag aufsetzt in dem ein Hinweis auf diene AGB sit. Sonst kommste irgendwann mal in arge Probleme... oder frag nen Anwalt, wie man das am besten handhabt, das kostet auch net die Welt und du kannst ruhig shclafne, hier z.B. http://rechtsauskunft.recht-gehabt.de

    Kommentar von Nepi1610 Nepi1610

    Ich rufe Anwälte direkt mal an, ob sie mir helfen können oder nicht. Dann kann ich das nämlich auch direkt von Fachhand machen lassen. ;-9

    Aber in die AGB kann ich schreiben, dass mit dem Bezug vom ersten Futter die AGB ausgehändigt, gelesen und verstanden worden. In jedem Waschsalon steht: " Vor Benutzen die AGB gelesen und verstanden"...

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    bei der erstlieferung ist es natürlich ein risiko, aber bei allen weiteren lieferungen nicht. ich bin aber noch immer der meinung, dass die meisten unternehmen ganz prima ohne AGB auskommen.

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    Antwort von diroda diroda

    Homepage und auf der schriftlichen Bestellung. Du brauchst Bestellscheine, Kaufverträge, Rechnungen und Lieferscheine. Gehe vorher zu einem Steuerberater.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    man braucht keine schriftlichen bestellscheine, kaufverträge etc. nur eine rechnung muss man ausstellen, wenn der kunde das wünscht. alles andere bedarf nicht der schriftform obwohl es natürlich wegen der beweisführung im streitfall sinnvoll ist.

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    Antwort von norgur norgur

    Jub, so würd ichs machen ;)

    Nur für die Akten: Jedes mal, wenn du einem Kunden Futter verkaufst, kommt ein Kaufvertrag zustande. Das sag ich dir jetzt nur, weil es für die Formulierung der AGB von Bedeutung sein könnte.

    Kommentar von Nepi1610 Nepi1610

    Es ist bei mir ähnlich eines Abos. Wenn der Kunde mich nicht 1 Woche im vorraus kontaktiert und Futter abbestellt, bekommt er in seinem Lieferintervall auch wieder sein Futter. Dann wäre es doch nicht jedes Mal ein neuer Kaufvertrag oder?

    Kommentar von norgur norgurnorgur

    Gute Frage, nächste Frage. Ich mach mich da mal schlau ;)

    Kommentar von norgur norgurnorgur

    Hmm, nix spezifisches gefunden. Ich denk mal, da ist trotzdem jedes mal ein neuer Kaufvertrag zustande gekommen, wobei halt die Willenserklärung durch die Laufzeit des "Abos" stillschweigend erfolgt.

    Kommentar von norgur norgurnorgur

    aber alle Angaben ohne Gewähr ;)

    Kommentar von Nepi1610 Nepi1610

    ja klar kein Problem.

    mmh ich fürchte ich brauche da mal jemanden, der den ganzen nix anderes macht als AGB zu erstellen. Das www ist voll davon, aber viele von denen machen AGB für online shops was ich ja so gar nicht habe. Und hinzu kommt dadurch dass ich etwas individuelles herstelle auch individuelle AGB brauche.

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