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AGB`s aufführen?

Frage von Micha1252 Micha1252

Hallo zusammen!

Muss ich für meine Unternehmen (Dienstleistungsbereich) AGB`s aufführen und wenn ja, wo müssen diese aufgeführt werden?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Gullup Gullup

    Hi, erstmal 1x DH für Tschipsa! Also die Reihenfolge ist die: Du bekommst einen Auftrag per Handschlag, damit können schon branchenübliche Haftungen vereinbart sein. Ansonsten gelten bei Streitigkeiten die Gesetze. Wer also wann was zu leisten hat. Man kann natürlich abweichende Vereinbarungen treffen. Entweder mit jedem Kunden einzeln in welcher Form auch immer. Man kann aber auch sagen, dass ist das was im Paket passiert. Bei einem Angebot hast Du dann darauf zu verweisen und mußt sie leicht aufzufinden und leicht zu lesen (denke nur an die Schriftgröße) auf dem selben Weg Deinem Kunden mit dem Angebot zukommen lassen. Oft versichert man sich auch durch eine zweite Unterschrift des Auftraggebers: Habe AGB´s gesehen, gelesen und akzeptiere... Problem bei AGB´s ist, wenn man welche aufstellt, das alles was nicht geregelt ist oder unklar oder oder oder später zu Deinen Lasten ausgelegt wird, wenn mal ein Streit vor Gericht landet. Das hängt damit zusammen, dass Du ja im Gegensatz zu Deinem Kunden alle Zeit und Möglichkeiten hattest die Dinger wasserdicht zu machen. Ich persönlich verzichte auf AGB´s. Das wichtigste kommt in einen Vertrag, den Rest überlasse ich den Gesetzen.

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    Antwort von Tschipsa Tschipsa

    Nicht bei der Gründung von einem Unternehmen, aber es ist hilfreich, wenn du einen Vertrag mit einem Kunden abschliesst. Du musst aber nicht, Du kannst auch einen normalen Vertrag mit bestimmten Bedingungen aufsetzen, der bei jedem Kunden unterschiedlich sein kann (z.B. bei Beratungsgesprächen). Und wenn nichts geregelt wird, gelten die Bestimmungen vom Obligationenrecht.

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Ja, und diese müssen in deinen AGB aufgeführt sein.

    Kommentar von Tschipsa TschipsaTschipsa

    Falsch

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    Antwort von Texthelferin Texthelferin

    Hallo, noch ein wichtiger Nachtrag, wenn eine Dienstleistung übers Internet angeboten wird, sind, gilt seit 17.5.2010 die DL-InfoV - oder „Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer”. Am besten mal die Einzelheiten googeln, denn da sind nicht nur AGBs Pflicht! Abmahngefahr!

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    Antwort von Exotime Exotime

    ja so ist es ansonsten bist du angriffbar und jeder kann dich verklagen^^

    Kommentar von Tschipsa TschipsaTschipsa

    Falsch, muss man nicht. AGBs (=Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind freiwillig und kommen nur bei einem vom Kunden unterschriebenen Vertrag zur Geltung. Sie sind zwar sinnvoll, wenn der Kunde eine spezielle Bindung eingeht (z.B. Handyvertrag, Einrichten eines Sparkontos bei der Bank, Flugticket). Ansonsten kann man mit dem Kunden einen ganz normalen Vertrag aufsetzen bzw. aushandeln, der beispielsweise den Punkt Lieferbedingungen regelt. Auch wenn du zum Friseur gehst, wirst du kaum mit AGBs in Kontakt kommen ^^ Übrigens, wenn es nicht anders geregelt wird, gilt das Vertragsrecht.

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Muss man.

    In Auftragsangeboten, sollten die schon irgendwo stehen.

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