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AGB Kosten Outlets

Frage von wunderfee1976 wunderfee1976

Hallo, wollte mal fragen, wer sich mit den AGBs bei Outlets.de auskennt. Wann stand der Kostenhinweis i.H.v.96 € darin. Habe mich am 16.12. 11 angemeldet und habe nichts gesehen. LG und Danke

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Antworten (1)

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    Antwort von smoeresoeb smoeresoeb

    wenn der kostenhinweis nur in den AGBs stand stellt das eine überraschende klausel dar solang du verbraucher im sinne des bgb bist und ist somit nichtig, und erfüllt meiner meinung nach sogar die tatbestände der arglistigen täuschung.

    deswegen das normale abofallen programm: füße stillhalten und gelassen nichts tun bis sie ein gerichtliches mahnverfahren einleiten, dem dann fristgerecht widersprechen und gleichzeitig anzeige bei der polizei wegen arglistiger täuschung.

    siehe dazu das kostenlose "skriptum internetrecht" von prof. hoeren (http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien) (seiten 318ff.)

    Kommentar von smoeresoeb smoeresoebsmoeresoeb

    damn. anzeige natürlich nicht, war da geistig bei nem anderen fall, sondern wenn das mahnverfahren kommt den KV anfechten.

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