Servus, hatten hier grad ne Diskussion. Ist es möglich, individuelle Bestimmungen wie Geschäftsbedingungen etc. nur durch das Betreten eines Gebäudes (z.B.) Supermarkt zu akzeptieren, wenn selbige nicht vor dem Gebäude aushängen?
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AlicBaAlicBa
Ließ § 305 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die "Möglichkeit der Kenntnisnahme unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten" genügt.
Also zB. auf Nachfrage ausgehändigt werden könnten.
Mit Betreten des Ladens und nicht Nachfragen stimmst Du zu (hier ausnahmsweise).
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ChrisBoy18ChrisBoy18
Ich glaube nicht das sowas gehen würde, denn, wie sollten sie diese Geschäftsbedingungen denn kennen, wenn es nichtmal draußen hängt? Es gelten also nur die normalen Regeln, die im Grundgesetzbuch (etc) stehen.
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calidanuptacalidanupta
Nein, es muss darauf hingewiesen werden. Aber ich bin mir jetzt auch nicht so sicher, ob es überhaupt rechtens ist z.B. Schilder aufzuhängen mit der Aufschrift "Unsere Mitarbeiter stehen in der Befugnis in ihre Taschen zu schauen", weil ich der Meinung bin, dass man das nicht darf und das wären ja auch die AGB eines Geschäfts... also ich weiß, dass das keine konkrete Antwort ist, aber ich wollte einfach mal meine Meinung dazu schreiben.
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AlicBaAlicBa
Es dürfte genügen, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Bedingungen Dir auf Nachfrage ausgehändigt werden.
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candiimancandiiman
normalerweise kenne ich das nur wenn sie öffentlich aushängen. dann nimmst du sie an, wenn du das gebäude betrittst.
So seh ichs ja auch, vor allem wegen §10 Nr. 5 AGBG, die definitiv eine unterlassene Handlung (z.B. Schweigen) als Annahme verbieten, wenn vorher nicht darauf hingewiesen und eine Frist gesetzt wurde.