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Aga bei Wiedereintritt in Bundeswehr

Frage von Kleene2108 Kleene2108

Wenn man vor z.B. drei Jahren den Grundwehrdienst geleistet hat und möchte jetzt wieder zur Bundeswehr muss man da die Allgemeine Grundausbildung nochmal durchziehen?Und welche Voraussetzungen muss man erfüllen um wieder einzutreten? Habe bei Google leider nichts dazu gefunden und würde mich über ernstgemeinte Antworten freuen. Danke schonmal

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von MojitoTom MojitoTom

    Normalerweise wird die Grundausbildung nicht wiederholt.
    Für die Offizierlaufbahn wird man jedoch einem bestimmten Jahrgang zugeordnet.
    Es kommt also auch auf die Laufbahn an.
    .
    Ansonsten gelten für den Wiedereinstieg die gleichen Voraussetzungen wie für alle anderen auch.
    .
    Kennst Du die Seite www.bundeswehr-karriere.de?
    Dort gibt es viele nützliche Infos und Tipps.
    .
    Darüber hinaus kannst Du Dich persönlich oder telefonisch mit dem zuständigen Wehrdienstberater in Verbindung setzen.

    Kommentar von MojitoTom MojitoTomMojitoTom

    Danke schön für den Stern.

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    Antwort von ProChiller1982 ProChiller1982

    Meines Wissens wird die Grundausbildung wiederholt, sobald mehr als ein Jahr zwischen Austritt und Wiedereintritt liegen. Ich kenne sogar einige aktive Leute, die beim Wechsel von Dienstverhältnis und Truppengattung (also z.B. von GWDL Feldjäger zu OA Grenadiere - alte Ausbildung) die Grundausbildung nochmal machen mussten. Zwar werden diese dann etwas "besser" behandelt, aber durch müssen sie nochmal.

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