AG zahlt nicht den ganzen lohn weil ich krankschreibung bin?
hallo ich Arbite seit dem 1.7.12 bei meinen neum AG bin aber jetzt seite der 2 wock bis jetzt krankgeschriben von meinm Frauen Arzt wegen der schfangerschaft nun habe ich mein erstes lohn bekommen aber nicht ganz nur 300 €?
Frage: darf der AG das Geld einbehalten wenn ich krankgeschrieben bin und nicht auf der arbeit war
-
4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Dein Arbeitgeber hat Dich korrekt bezahlt. Er bezahlt die Zeit die Du gearbeitet hast. Weil Du noch keine 4 Wochen ununterbrochen gearbeitet hast, bezahlt Dir die Krankenkasse die restliche -zeit (Entgeltfortzahlungsgesetz § 3, Abs. 3
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
darf der AG das Geld einbehalten wenn ich krankgeschrieben bin und nicht auf der arbeit war
Ja, darf er. In den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Siehe http://www.buzer.de/gesetz/1593/a22681.htm Absatz 3.
-
-
Hallo,
in den ersten 28 Tagen der Beschäftigung besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlzung durch den Arbeitgeber.
Die Krankenkasse zahlt für diese Zeit das niedrigere Krankengeld: § 47 SGB V
Wichtig sind zwei Punkte:
die Arbeitsunfägigkeit ist der Krankenkasse innerhalb einer Woche zu melden (§ 49 SGB V)
das Krankengeld wird frühestens ab Tag nach der ärztlichen Freststellung gezahlt (für den Tag des Arztbesuches zahlt dann keiner!!!) § 46 SGB V
Gruß
RHW
-
-
ja, das ist richtig, im ersten monat darf er
Wenn Du wieder arbeitest, bezahlt auch der Arbeitgeber wieder. Wie schon gesagt, Du musst bei einem neuen AG vier Wochen ununterbrochen gearbeitet haben, bevor das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt und der AG sechs Wochen Lohnfortzahlung bezahlt.
Bei Deiner Krankenkasse kannst Du mal anrufen. Die können Dir dann weiterhelfen