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AG verweigert mir urlaub - Nach krankheit u. nach Todesfall. Darf er das?

Frage von bosc5454 bosc5454

Guten abend...

ich arbeite seit den 1.09.11 bei der Firma TNT Post als Briefzusteller. Meine Chefin im Depot ist mal so und so. Am anfang war sie wirklich nett aber hinterher nur noch frech, ich soll mich doch bitte schön beheilen bei der Postsotierung ect. Naja dass ich eigentlich ein anders Thema. Ich wurde am 19.10 bis zum 26.10 Krank. Dies habe ich mir, wie viele andere ja auch, nicht ausgesucht krank zu werden, passiert nunmal, bin ja auch ein Mensch. Am 27 wieder zur Arbeit gegangen. Eigentlich hatte ich vom 31.10 bis zum 4.10 Urlaub, da teilte mir meine Cefin aber am 27.10, nur so nebenbei, mit dass ich arbeiten kommen muss weil ich ja nur 2 Tage arbeiten war. Dachte ich mir, naja muss ich ebend durch. Aber ist das so ok? Darf sie das überhaupt´? Zweite Frage bzw Problem. Am Mi (2.11) ist mein Opa gestorben. Bei ihm bin aufgewachsen, lebte da von meine 5. Lebensjahr bis ich 18 war. Natürlich war ich fertig mit den Nerven und konnte dann am Do nicht arbeiten gehen. Ich rief also am Do morgen an, sagte wie es war und da sagte meine Chefin Eiskalt: "Das ist mir egal, du kommst arbeiten. Beheil dich". Wo ich das gehört habe konnte ich gar nicht mehr. War schon so fertig genug aber dies gab mir denn rest. Habe fast den ganzen morgen geweint. Bin dann nachmittags zum Arzt gegangen und der hat mich bis gestern krank geschrieben. Er meinte auch noch: Eigentlich stehen mir minimal 1 Tag, maximal 3 Tage Sonderurlaub zu...hat er recht? Mo gehe ich wieder, obwohl ich da eignetlich gar nicht mehr hin will, ich kann u. will meine Chefin eigentlich gar nicht mehr sehen. Meine frage ist, darf sie das? Ich weiss gar nicht was ich machen soll...

Ich hoffe es kann mir jemand meine Fragen beantworten und mir würde auch mal eure Meinungen zu meiner Chefin interessieren.

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von superbrain95 superbrain95

    wenn der urlaub bewiligt ist, dann kann dein Arbeitgeber diesen nicht so einfach streichen.

    Was meiner Meinung nach möglich ist, ist das der Arbeitgeber im Falle einer drohenden Insolvenz/ Pleite seine Arbeitnehmer vom Urlaub VOR DEM ANTRITT diesen Urlaub aussetzt, um die Pleite abzuweden. Ich kenne da aber nicht den genauen Rechtslaut und mit welchen Auflagen etc. dieser verbunden ist!

    Was ich weis, ist jedoch, dass TNT aktuell nicht in Gefahr schwebt und somit war das handeln rechtwierdrig.

    Im Falle des Todes eines nahe Angehörigen hat man ein Recht auf "Trauerurlaub". Die zum einen direkt nach dem Tod und zum anderen zur Beerdiung. Meines Wissens beide Male 3 Tage, solange man von einem Psychologen nicht weiter "krank" geschrieben wird.

    TNT ist nunmal wie die meisten Kurier/ Packetdienste ein Unternehmen, welchem die Mitarbeiter scheiß egal sind. Es geht meist nur darum, dass man so viele Briefe/Pakete wie mögliche in möglichst kleinster Zeit schafft. Meist hilft da nur die Suche einer anderen Anstellung oder der Gang zur Gewerkschaft!

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    Antwort von Urbanessa Urbanessa

    Erst mal bin ich sehr erstaunt, dass Du erst vor gut zwei Monaten da angefangen hast und schon Urlaub haben willst. Wofür denn? Urlaub ist zur Erholung gedacht, und nach zwei Monaten kann man sich ja nun noch nicht müde gearbeitet haben? Außerdem ist es ungewöhnlich, dass während der Probezeit überhaupt Urlaub gewährt wird - und die Probezeit dauert gemeinhin sechs Monate. Da war Deine Vorgesetzte also sehr kulant, als sie Dir den Urlaub überhaupt genehmigt hat.

    Zur Streichung des Urlaubs kann ich nichts sagen - wenn ein wichtiger Grund vorlag, dann ist das durchaus rechtens, allerdings sagst Du nichts zu den Gründen.

    Und in Bezug auf Deinen Großvater: So leid es mir tut, dass ein Dir nahestehender Mensch verstorben ist, Großeltern gelten als Verwandte zweiten Grades, folglich hast Du da keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Oder war Dein Großvater Dein Adoptivvater?, nachdem Du da so lange gelebt hast? Dann wäre das in der Tat eine Verwandtschaftsbeziehung ersten Grades, und Dir würde Sonderurlaub zustehen.

    Ales in allem kann ich die Chefin verstehen. Du machst den Eindruck eines wehleidigen Menschen, der nicht gern arbeitet, um es freundlich zu formulieren, und sofern Du noch in der Probezeit wärest (was nach gut zwei Monaten der Fall zu sein scheint), würde ich Dich zum nächstmöglichen Termin entlassen und lieber jemandem, der sich richtig reinhängt, die Arbeitsstelle geben.

    Kommentar von bosc5454 bosc5454

    ersten wegen Urlaub: Die Chefin meinte dass es von ganz oben kommt das ich, und noch anderen die bis jetzt keine Urlaub hatten, diese Jahr noch Urlaub nehmen müssen. Und da habe ich mir die Woche ausgesucht...Der Grund war, weil ich nur 2 Tage arbeiten, steht ja schon oben.

    Nein, mein Großvater hat mich nur zur Pflege genommen, soweit ich weiss...

    Kommentar von Tamara25 Tamara25Tamara25

    Hallo. ER wollte den Urlaub auf Grund des Trauerfalles mal richtig lesen. Mit 2-3 Tage wäre er ja einverstanden gewesen. Und das hätte ihn auch zu gestanden. Tamara

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    Antwort von jankru jankru

    Zum einen, darf man einen einmal bewilligten Urlaub nicht mehr canceln als Arbeitgeber, da hilft aber nur noch der Weg übers Arbeitsgericht, und das ist schon zu spät... zum andern steht dir in der tat der Sonderurlaub wegen trauerfall zu, da es sich um einen verwandten ersten Grades handelt. Versuch mit dem Arbeitsgericht zu drohen, meistens klappt das, wenn nicht, mach auf die schnelle ernst, lass dich aber dabei beraten. Langfristig rat ich dir dringend den Arbeitgeber zu wechseln.

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Urlaub kann aus wichtigen Gründen auch gecancelt werden. Und Beim Opa gibt es keinen Anspruch auf Sonderurlaub (ist nicht erster Grad), das gibt es bei Eltern, Ehegatte und Kindern.

    Kommentar von Urbanessa UrbanessaUrbanessa

    Verwandte ersten Grades sind Eltern, Ehegatten, Geschwister und Kinder. Die Großeltern gehören nicht dazu.

    Kommentar von jankru jankrujankru

    Mit den Großeltern hab ich mich in der Tat vertan, allerdings, lag hier für den Urlaubsrückzug kein gerechtfertigter Grund vor, diese müsste auch so dringlich sein, das es praktisch nicht vorkommen kann. Zum Beispiel 50% der TNT Mitarbeiter werden von einer geheimnisvollen Seuche ins Bett gestreckt. Sprich diese Gründe können so gut wie nicht eintreffen in einem so großen Unternehmen.

    Kommentar von jankru jankrujankru

    Noch ein kleiner Tipp im bezug auf die Grosseltern: Haste nen netten Arzt? Dann verlängert er die AUB sicher noch einmal.^^

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    @jankru : Das ist kein guter Tipp,sondern Aufforderung zum Betrug.

    Kommentar von jankru jankrujankru

    Rechtlich ja, moralisch nein! Und Nachweisbar ist er kaum. Im Manteltarifvertrag des Einzelhandels werden einem übrigens zwei Sonderurlaubstage für den Verlust von Grosseltern zugesagt. Wie das in andern Verträgen ist, weiß ich nicht.

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    Antwort von Tamara25 Tamara25

    Hallo.Wenn du bei deinem Opa aufgewachsen bist, zählt das wie ein Vater. Auch gesetzlich. Dir hätte zumindest 2-3 Tage Sonderurlaub zu gestanden. Ich würde an deiner Stelle wie jemanden schrien zum Arzt gehen und wirklich sagen, dass eben dein Opa verstarb und du mit den nerven am Ende bist. hast dann nicht gelogen und wirst bestimmt auf Grund Depression weiter krank geschrieben. Weine ruhig nach so einem Erlebnis beim Arzt. Und mit einer Depression kann man lange krank geschrieben werden, das würde ich in diesem Fall ausnutzen. Und in der Zeit würde ich mich an deiner Stelle um einen anderen Arbeitsplatz bemühen. Wenn die sich so anstellt, würde ich das voll ausnutzen so lange wie es geht. Soll sie doch bezahlen. Tamara

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