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AG-Veranstaltungen verpflichtend?

Frage von BiancaSoCh BiancaSoCh

Hallo, wenn der Arbeitgeber zu einer Feier oder Party nach Geschäftsschluss einlädt - ist man dann verpflichtet, dort hinzugehen? Beispiel Weihnachtsfeier. Ist sowas eine "Pflichtveranstaltung"??

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Antworten (13)

  • 4
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Die Teilnahme an einer Betriebsfeier ist, sofern diese nicht während der Arbeitszeit stattfindet und auch als Arbeitszeit deklariert wird, nicht verpflichtend.

    Andererseits werden auf Betriebsfeiern Kontakte geknüpft und sie fördern das Betriebsklima. Kontakte (Netzwerke) können sich als sehr hilfreich für das berufliche Fortkommen erweisen. Menschen die allen Veranstaltungen fernbleiben haben es sehr oft schwerer Kontakte zu den Arbeitskollegen zu knüpfen, sie werden weniger wahrgenommen, dies kann sogar ein berufliches Fortkommen erschweren. Eine Betriebsfeier eine gute Gelegenheit die Kollegen von ihrer menschlichen Seite, außerhalb der Arbeit, kennenzulernen.

    Deshalb ist es zu empfehlen sich auf solchen feiern zumindest sehen zu lassen, man muss ja nicht bis zum Schluss bleiben.

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von erweh erweherweh

    Und vor allem nicht zuviel trinken und dann dem Chef sagen, was man immer schon mal sagen wollte ;~}}

    Kommentar von Merzherian MerzherianMerzherian

    Ein Doppelpack vom Feinsten. Aber Herr Kleinsorge, wwir würden doch niemals in der Öffentlichkeit trinken :-)

    Kommentar von erweh erweherweh

    Na, denn PROST, hicks ;~}}

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Nochn Bier nochn Korn und nochn Bier und nochn Korn und dann alles ganz von vorn...

    Na denn Prohost!

  • 3
    Antwort von Merzherian Merzherian

    Du brauchst nicht an der Feier teilnehm, aber es ist schon sinnvoller, dort ein Gesichtsbad zu nehmen. Du brauchst ja nicht bis zum Ende aushalten.

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Gesichtsbad, ein schöner Ausdruck, den muss ich mir merken... ;-)

    LG Peter Kleinsorge

  • 3
    Antwort von DonRamon DonRamon

    Nein das ist keine Pflichtveranstaltung. Feieren oder Party kann nicht befohlen werden. Und wenn sich das Ganze nach Geschäftsschluss abspielt ist es ohnehin freiwillig.

  • 2
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Vor der Frage habe ich auch gestanden, als ich Homejob hatte.

    Ich habe am Telefon das offene Gespräch gesucht und gesagt, dass ich gerne kommen würde, aber mir weder die Fahrt (500 Km) noch eine notwendige Übernachtung (Auf Feiern wird auch getrunken ud ICHsetz mich nicht übermüdet und angeschickert von 2-3Sekt hinters Steuer) finanzieren könne.

    Daraufhin erhielt ich am übernächsten Tag Post mit eienr Rückfahrkarte der DB, einem Gutschein für das dem Betrieb nächst gelegene Hotel (und das Maritim ist nicht das Schlechteste, oha) und ein kurzes Schreiben, dass ich am bahnhof abgeholt würde.

    Darafhin bin ich dann hingefahren und das hat sich ausgezahlt... ICH habe den Job behalten, andere nicht bei der nächsten Einsparungswelle.

  • 2
    Antwort von amdros amdros

    Mit Sicherheit ist es nicht verpflichtend, denke aber, wenn Du Dich abnabelst, kommt es sicher nicht gut an.

  • 1
    Antwort von Bherka Bherka

    Nur wenn diese Feier noch zur Arbeitszeit gehört, mußt du dort auch hingehen. Liebe Grüße Bherka

  • 1
    Antwort von netzotto netzotto

    Eine gute Ausrede hilft, bei 350 km Entfernung, naja. ca. 7- 8 Stunden im Auto und dann nur 2 Stunden Veranstaltung sind abzuwägen.

  • 1
    Antwort von meisterheizer meisterheizer

    Verpflichtet bist du nicht, aber es macht keinen guten Eindruck, wenn du da ohne trifftigen Grund nicht hingehst. Gerade auf solchen "Veranstaltungen" wird man auch mal etwas genauer unter die Lupe genommen und dein Verhalten und Auftreten können einem bei einer Beförderung entweder die Türen öffnen oder schließen.

  • 1
    Antwort von gerwitt gerwitt

    Ausserhalb der Arbeitszeiten ist man sicherlich nicht verpflichtet dorthin zu gehen. Oder gibt es eine Regelung im Arbeitsvertrag diesbezüglich? Allerdings würde ich an deiner Stelle schon die Frage beantworten, ob es nicht doch sinnvoll ist, daran teilzunehmen. Solche Veranstaltungen können auch für das Arbeitsklima förderlich sein und auch den persönlicheren Kontakt zu den KollegInnen fördern. Davon können Arbeitsprozesse profitieren. Ausserdem würdest du dich evtl. durch eine Nichtteilnahme von den anderen isolieren. Und das kann auch negative Auswirkungen auf das persönliche Miteinander haben.

    Ich würde empfehlen, sorgfältig Für und Wider abzuwägen, bevor du eine solche Einladung ohne einen guten Grund nicht besuchst.

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Eine Regelung im Arbeitsvertrag wegen Parties???

    Kommentar von netzotto netzottonetzotto

    Komische Aussenseiter sollten doch zum Wohle aller lieber zu Hause bleiben.

    Kommentar von BiancaSoCh BiancaSoChBiancaSoCh

    Was hat es mit Aussenseiter zu tun, wenn man schon alleine 3 1/2-4 Stunden Anfahrt (und entsprechende Rückfahrt) dafür aufnehmen muß...?

    Kommentar von emanuels emanuels

    Hm, wieder jemand, für den man ein "komischer Außenseiter" ist, nur weil man einer Betriebsfeier fernbleibt. Meiner Meinung nach ist es jedem freigestellt, ob er an einer Feier teilnehmen möchte oder nicht. Wenn jemand keine Lust auf sowas hat, weil er zum Beispiel nicht der Typ für gesellige Feten ist, soll er doch einfach daheim bleiben. Jedem nach seiner Nase. Andere Meinungen muss man tolerieren und akzeptieren, wie man die eigene auch akzeptiert und toleriert wissen will. Sonst hat man viel größere Probleme als der, den du als Außenseiter titulierst.

  • 1
    Antwort von NorbertPeter NorbertPeter

    Ich habe schon Veranstaltungen gehabt, die waren Pflicht, auch über die bezahlte Arbeitszeit hinaus und welche, die freiwillig waren. Weihnachtsfeiern oder ähnliches dienen doch auch zum Teil dem Betriebsklima...und der Abend geht auch rum

  • 1
    Antwort von user761 user761

    Nein mußt nicht dahin gehen,aber es ist besser wenn man geht.Wenn du keinen ausreichenden Grund angibst,wozu du nicht verpflichtet bist,stehst schnell als Aussenseiter da.

    Kommentar von BiancaSoCh BiancaSoChBiancaSoCh

    na, ich mache HomeOffice und wohne gut 350km weg vom Büro.. wäre Grund genug? ;-)

    Kommentar von gerwitt gerwittgerwitt

    @ Bianca: Ich glaube schon, dass 350km vom Arbeitsort entfernt schon ein guter Grund sind, nicht an einer Betriebsfeier teilzunehmen, die nur wenige Stunden dauert. Wäre es ein ganzes Wochenende, was man gemeinsam verbringt, sieht die Sache vielleicht schon anders aus. Aber das ist sicherlich auch eine finanzielle Frage: Ob du das so einfach finanzieren kannst? Anfahrt usw.

    Kommentar von netzotto netzottonetzotto

    Würde selber keine 350 km fahren für eine Veranstaltung. Werden die Fahrkosten denn erstattet? Hin und zurück 700 km das kostet auch ne Menge Euros.

    Kommentar von user761 user761user761

    Da hast Recht,dann kann dir nicht passieren und auch niemand dich als Aussenseiter hinstellen.Dafür brauchst dich nichtmal zu entschuldigen für dein fern bleiben von so einer Veranstaltung.

    Kommentar von BiancaSoCh BiancaSoChBiancaSoCh

    Danke schön!

  • 1
    Antwort von honoria honoria

    Sagen wir, es macht nen guten Eindruck. Aber zwingen kann er keinen, es ist ja keine Arbeitszeit.

  • 1
    Antwort von marsha1969 marsha1969

    nein...pflicht ist es nicht, aber erwartet wird die teilnahme schon. macht sich nie besonders gut, bei solchen veranstaltungen zu fehlen...

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