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AG reagiert mit Abmahnung da der AN an einer öffentlichen Party trotz AU teilnahm

gefragt von jura61 am 23.07.2009 um 7:50 Uhr

der Arbeitgeber ragierte mit einer Abmanhung da der Arbeitnehmer an einer öffentlichen Beachparty nach 22 h teilnahm während dieser Zeit aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hatte. Da der AN alles tun um seine Arbeitfähigkeit herzustellen kann dies wohl nicht dazu zählen - oder? Wo finde ich die Gesetzesgrundlage hierfür , bzw hat jemand Kenntnis über Urteile zu diesme Thema Wo kann ich mich sonst noch informieren? Danke für Eure Hilfe

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Arbeitsrecht x 2.178 Arbeitsunfähigkeit x 49 Gesetzesgrundlage x 1

akademikus
beantwortet von akademikus am 23. Juli 2009 08:02
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da reagiert meines erachtens der ag ein wenig über. eine abmahnung wird meistens überbewertet, und hilft nicht wirklich den mitarbeiter aus dem betrieb zu entlassen. einfacher ist es dem mitarbeiter aus betrieblichen gründen in eine andere abteilung zu versetzen... denk mal drüber nach. und wenn der arbeitnehmer nicht aufgrund seiner erkrankung im bett liegen musste, ist die abmahnung nicht das papier wert auf dem es steht. denk mal drüber nach. gruss akademikus

Kommentar von Siilke am 23. Juli 2009 08:15

Überreagieren????Wärst Du einmal in Deinem Leben AG und würdest Mitarbeiter dafür bezahlen,dass sie Leistung bringen,würdest Du so einen Mist nicht schreiben.Es ist bestimmt in Ordnung,mit gebrochener Hand einen Kaffee trinken zu gehen-aber Beach Partys in der Nacht bei laufender AU ist respektlos dem AG gegenüber,eine Verletzung des Arbeitsvertrages sowieso und damit auch durchaus Grund für eine Abmahnung.Und Abmahnungen sind nicht zu unterschätzen-machen sich nicht nur schlecht bei internen Bewerbungen,sondern genug davon gesammelt rechtfertigen sie durchaus eine Kündigung.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 23. Juli 2009 08:19

... ich habe vier angestellte... und wenn ein mitarbeiter krank feiert dann stimmt was nicht... motivation oder anderes... oder er ist einfach nur faul! und den lohn holst du dir über den erhöhten umlagensatz über die krankenkasse zum teil zurück. ich verstehe das du ungehalten bist.. ich würde das gespräch suchen, wenn da keine einsicht beim arbeitnehmer rüber kommt, dann würde ich ihn entlassen... leider rennen die meisten dann zum arbeitsgericht... und du wirst mir zustimmen, das die meisten arbeitgeber dabei den kürzeren ziehen. wenn ich dir zu nahe getreten bin, dann tut es mir leid.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 23. Juli 2009 08:34

@ akademikus - Ich gebe Dir vollkommen recht. Ich war 15 Jahre selbständig und hatte 52 MA und wären der ganzen Zeit fielen aufgrund Krankschreibung nur insgesamt 12 Wochen an, wobei ich eine Mutter sogar dazu drängen mußte, als ihr Kind im Krankenhaus lag. Es liegt an der Einstellung der AN, ob sie sich krank schreiben lassen, oder nicht. Ich bin mittlerweile wieder im Angestelltenverhältnis und blieb in drei Jahren gerade mal 3 Wochen zu hause, weil ich aufgrund eines gebrochenen Zehs in keinen Schuh rein kam.

Kommentar von jura61 am 23. Juli 2009 11:50

ich nötige keine Mitarbeiter zum arbeiten, im Gegenteil jeder kann mal krank werden. überreagieren tue auch nicht, ich versuche gerecht zu allen MA zu sein und allen die selben Rechte und Pflichten zu kommen zu lassen - aus diesem Grund handle ich auch so und wenn ein Mitabeiter krank feiert stimmt was nicht ....das kann sehe ich aus so, dies muss aber nicht zwingend am AG liegen oder? aber um alles zu verstehen ist die ganze Geschichte unten zum nachlesen.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 23. Juli 2009 07:55
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Bist Du der AG? Dann frag Deinen Anwalt, der sollte sich mit sowas auskennen.

Kommentar von jura61 am 23. Juli 2009 12:57

Danke für den Tip ;o)


anonym
beantwortet von sanbrasil am 24. Juli 2009 22:37
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Die Abmahnung ist rechtens. Ich würde aber dazu das Gespräch mit ihr aufsuchen und die Gründe erklären: sie darf alles tun, was zu ihrer Genesung beiträgt und sie ist als MA Beispiel für andere (noch in der Ausbildung). Wenn man die Sachen direkt klärt, geht es viel besser. Das Geheimnis: Kommunikation. Über die Krankheit reden muss sie nicht. Die AU-Bescheinigung reicht ganz aus. Durch den Facharzt weiß man ja, um was es umgefähr geht. Ansonsten Datenschutz.


anonym
beantwortet von kabatee am 24. Juli 2009 07:42
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Wenn du als bettlägerisch eingestuft warst, dann kann es der Arbeiteber. Aber bei Handbruch z. B. ist das ganz egall.


anonym
beantwortet von jura61 am 23. Juli 2009 11:35
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um die ganze Geschichte zu verstehen solte man die Vorgeschichte kennen. Diese AN hatte ihre Ausbildung bei ihrem vorherigen AN vorzeitig beendet und hatte die letzten zwei Monate der Ausbildung in unserem Haus absolviert und diese dann mit Erfolg beendet. Danach blieb sie befristet für ein Jahr in unserem Haus. Die AN hat einen befristeten Vertrag für 1 Jahr. Im Juni teilte sie mir mit, dass sieden Vertrag nicht verlängern will da sie zurück in Ihre Heimat wollte erstellte ich über Ihre Leistungen ein Zwischenzeugnis aus. Dieses Zeugnis war nicht schlecht aber bescheinigte auch keine hervorragende eher gut bis befriedigende Leistungen womit sie überhaupt nicht einverstanden war - erklärte sie mir dass sie sowieso zum Doktor gehen muss (hat mir somit indirekt die Krankheit angekündigt) Seit dieser Zeit ist sie immer wieder tage bzw wochenweise krank geschrieben. Nun hat sie wohl (eigene Aussage der Mitarbeiterin einer Kollegin gegenüber) eine Schraube im Knie locker und wird sich nun auch operieren lassen. Ob das der Grund der Krankmeldungen ist, weiss ich nicht da sie mich nicht informierte warum sie krank ist. Vorletzte Woche war dann dieser Zwischenfall mit dieser Teilnahme an dieser Party an der sie auch mit anderen Schülern unseres Hauses teilnahm, denen sie somit mit „allerbestem“ Beispiel voranging wie man es künftig machen muss um problemlos auch mut AU an einer Party teilnehmen zu können. Dieser Mitarbeiterin wird nicht gekündigt, der Vertrag endet sowieso. Ich leite eine soziale Einrichtung und denke auch so aber dies gilt für alle 30 Mitarbeiter und nicht nur für diese Eine, denn Sie ist nach Ablauf des Vertrages insgesamt 14 Monate beschäftigt und hat während dieser Zeit 65 Arbeitstag krank. Es sollte eher für die andere Mitarbeiter ein Wink sein, dass man sich dem AG und vor allen den Kollegen gegenüber nicht so verhält, denn diese mussten seit wochen immer wieder kurzfrsitig einspringen, da sie immer erst wenn die AU abgelaufen war mitgeteilt hat dass sie weiterhin arbeitsunfähig ist.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 23. Juli 2009 08:36
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Sorry, aber da mußt Du dich nicht wundern, ich hätte es wohl genau so gemacht, wenn Du bei mir angestellt wärst. Der AG muss sich ja regelrecht verar... vorkommen


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 23. Juli 2009 08:15
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man sollte sich ein wenig an die Form halten,auch wenn er NUR eine Hand gebrochen hatt,ich würde ihn sofort feuern!!!Es gibt genug AN,die sich zu benehmen wissen!!!

Kommentar von Drachentoeter am 23. Juli 2009 08:21

Deine Kündigung hätte aber so keine bestand vor dem Arbeitsgericht, er ist AU wegen der gebrochenen Hand, da ist er nicht verpflichte den ganzen Tag zuhause zu sitzen.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 23. Juli 2009 08:35

Genau Drachentoeter, in so einem Fall bleibt nur die Abmahnung. Kündigung wäre dann erst nach der Dritten möglich

Kommentar von jura61 am 23. Juli 2009 12:56

eine Abmahnung ist doch keine Kündigung.....


anonym
beantwortet von Spacy am 23. Juli 2009 08:14
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Die Art der Arbeitsunfähigkeit entscheidet darüber, was der "Kranke" darf oder nicht! Wenn er z. B. wirklich mit einer gebrochenen rechten Hand nicht arbeiten kann, darf er trotzdem an so einer Beachparty teilnehmen, weil ein zu Hausebleiben die Genesung nicht beschleunigen würde...Alles andere rechtfertig so etwas wohl eher nicht! Es gibt gute Google-Seiten zu aktuellen Urteilen, die sicher auch je nach Bendesland ein wenig anders lauten!

Kommentar von jura61 am 23. Juli 2009 12:55

Was meinst du mit die "ART"? Ich erhalte immer das selbe Fomular der Mitarbeiter egal woran er erkrankt ist und daraus hab ich meiner Meinung nach noch nie ersehen können was erlaubt ist und was nicht.

Kommentar von Spacy am 23. Juli 2009 13:39

Ok, es gibt ja Schweigepflicht der Ärzte, deshalb steht auf der Krankmeldung nicht die Art der Erkrankung. Zu klären wäre, ob man bei Abmahnung oder Verdachtsmomenten Einsicht in diese Akten bekommen kann und über wen man dieses beantragt!


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 23. Juli 2009 07:52
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wenn der arbeitsnehmer wegen einer gebrochenen Hand oder so bei einer party war kann man ihm nichts machen wenn er aber aus anderen gründen krank geschrieben wird aus welchen er im bett liegen muss kann die Arbeitsagentur schon mal durchgreifen.

Kommentar von jura61 am 23. Juli 2009 12:58

Woher diese Erkenntnis, wo kan ich genau diese Behauptung nachlesen? Vermutung?


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