Hallo zusammen, ich bekam von meinem Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag, der nötig geworden war, weil ich ins Ausland verzogen bin und jetzt nur noch per HomeOffice zuarbeite. In diesem Vertrag steht eine Klausel, die mir noch etwas Kopfzerbrechen macht:
"Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr auch andere, ihren Fähigkeiten entsprechenden Kenntnissen entsprechend zumutbare Aufgaben zu übertragen ODER SIE AN EINEN ANDEREN ARBEITSORT ZU VERSETZEN."
Das mit den Aufgaben ist mir ja wohl bekannt und eine übliche Formulierung. Aber was hat es mit dem anderen Arbeitsort auf sich? Kann das auch eine dauerhafte Versetzung sein, z.B. wieder ins Büro nach Köln?
Einige Zeilen weiter steht noch im Vertrag: "Die Mitarbeiterin übt ihre Tätigkeit in den eigenen Räumlichkeiten an ihrem Wohnort aus."
Hebt diese Formulierung den Punkt mit der Versetzung generell wieder auf? Oder wie darf ich das alles bewerten??
Puh, super, das beruhigt mich erstmal! Danke für Deine Antwort und... DH!