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AG kann AN an anderen Arbeitsort versetzen ??

Frage von BiancaSoCh BiancaSoCh

Hallo zusammen, ich bekam von meinem Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag, der nötig geworden war, weil ich ins Ausland verzogen bin und jetzt nur noch per HomeOffice zuarbeite. In diesem Vertrag steht eine Klausel, die mir noch etwas Kopfzerbrechen macht:

"Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr auch andere, ihren Fähigkeiten entsprechenden Kenntnissen entsprechend zumutbare Aufgaben zu übertragen ODER SIE AN EINEN ANDEREN ARBEITSORT ZU VERSETZEN."

Das mit den Aufgaben ist mir ja wohl bekannt und eine übliche Formulierung. Aber was hat es mit dem anderen Arbeitsort auf sich? Kann das auch eine dauerhafte Versetzung sein, z.B. wieder ins Büro nach Köln?

Einige Zeilen weiter steht noch im Vertrag: "Die Mitarbeiterin übt ihre Tätigkeit in den eigenen Räumlichkeiten an ihrem Wohnort aus."
Hebt diese Formulierung den Punkt mit der Versetzung generell wieder auf? Oder wie darf ich das alles bewerten??

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von vollyhn vollyhn

    Auch wenn eine solche Klausel im Arbeitsvertrag steht, darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht willkürlich und nach Lust und Laune versetzen. Solche Versetzungsklauseln unterliegen immer der Billigkeitskontrolle. Unter Abwägung der beiderseitigen Interessen muss die Versetzung zumutbar sein, sonst ist die Anordnung des Arbeitgebers unwirksam. Das ist für jede Versetzung gesondert zu prüfen.

    Kommentar von BiancaSoCh BiancaSoChBiancaSoCh

    Puh, super, das beruhigt mich erstmal! Danke für Deine Antwort und... DH!

  • 3
    Antwort von Reiken Reiken

    Das sind Standartformulierungen. Ich würde einfach mit dem AG sprechen das er die Klausel rausnimmt. Macht er bestimmt.

  • 2
    Antwort von bitmap bitmap

    ''Kann das auch eine dauerhafte Versetzung sein''

    Ja.

  • 2
    Antwort von zauberflocke1 zauberflocke1

    Diese Klauseln sind i. d. R. bekannt

    Wenn es dir ein besseres Gefühl macht, spreche mit dem AG und lass die Formulierung betr. Arb.-Ort definieren und ggf. im Arbeitsvertrag festhalten...

  • 1
    Antwort von marcel1973 marcel1973

    "an einen anderen arbeitsort versetzen" - möglicherweise ist es eine pauschalformulierung, die in allen arbeitsverträgen eurer firma steht. würde ich evtl. nochmal rückfragen, ob diese textpassage nur zufällig drin steht, obwohl sie garnicht in deinen vertrag hineingehört. ansonsten wäre es inhaltlich ein widerspruch.

    Kommentar von BiancaSoCh BiancaSoChBiancaSoCh

    Das sehe ich eben auch so: ein Widerspruch. Nur: was gilt in dem Fall? Mein AG ist im Moment nicht gut auf mich zu sprechen in Sachen Vertrag, weil er ihn schon zum 3x schicken musste (was aber nicht meine Schuld war ;-), deswegen möchte ich ungern dort nachfragen...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''ansonsten wäre es inhaltlich ein widerspruch.''

    Nein, wäre es nicht.

    Der Arbeitsort ist - normalerweise - X und die Möglichkeit zur Versetzung an einen anderen Arbeitsort (Y) ist eine Option, die sich der AG vorbehält. Ziemlich üblich ... vor allem bei Arbeitnehmern, die in der Regel in der Firma arbeiten. Sonst müsste der AG, wenn er seinen Sitz mal verlegt, allen Arbeitnehmern nämlich erst eine Änderungskündigung aussprechen, um sie mit an den anderen Ort zu nehmen.

    Kann natürlich sein, dass das einfach ein Standartarbeitsvertrag der Firma ist und diese Klausel für Heimarbeiter so nicht ''passt'', aber die werden nicht für jeden individuell extra Arbeitsverträge machen (= zu großer Aufwand).


    @BiancaSoCh Einfach mal den AG fragen, ob man das streichen kann aus dem Arbeitsvertrag.

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